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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen
Autoren: Isabell Pohlmann
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Bewerbungen.
    Einen Termin für die Berufsberatung können Sie unter der Telefonnummer 01801/555 111 vereinbaren (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz). Gerade wenn Sie auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz im Unternehmen sind, sollten Sie zum Ende des vorletzten Schuljahres mit Ihren Vorbereitungen beginnen.
    Wenn Sie sich für eine duale Ausbildung (Kombination aus Lernen im Betrieb und Berufsschule) interessieren, haben Sie über die Berufsberatung die Chance, Bewerbungskosten erstattet zu bekommen – zum Beispiel Ausgaben, die für das Erstellen der Unterlagen oder für die Fahrten zum Vorstellungsgespräch angefallen sind. Klären Sie im Gespräch vorher ab, unter welchen Voraussetzungen Sie das Geld erstattet bekommen.
    Sinnvoll ist der Besuch bei der Arbeitsagentur außerdem, wenn Sie Ihren Anspruch auf Kindergeld nicht aufs Spiel setzen wollen, weil Sie beispielsweise längere Zeit keinen Ausbildungsplatz finden (Seite 29 ).
    Eigenes Geld verdienen
    Welche Posten neben den Leistungen der Eltern auf Ihrer Einnahmenseite stehen, hängt ganz entscheidend davon ab, welchen Ausbildungsweg Sie gehen. Als Auszubildender im Betrieb bekommen Sie Ihr festes regelmäßiges Gehalt. Wie viel Sie verdienen und wie lange Sie dafür täglich arbeiten müssen, ist arbeitsvertraglich festgelegt. Und Sie gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, das heißt, Sie müssen zum Beispiel einen bestimmten Beitrag zur Kranken- und zur Rentenversicherung leisten. Ausführliches lesen Sie dazu ab Seite 136 .
    Wenn Sie sich gegen die Ausbildung im Unternehmen entscheiden und studieren oder erst einmal „nur“ Geld verdienen wollen, kommen dafür mehrere Arten von Jobs infrage, zum Beispiel die folgenden.
    Minijob
    Wenn Sie in einem Job auf Dauer nicht mehr als 400 Euro verdienen, müssen Sie dafür weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Das gilt auch, wenn Sie mehrere dieser sogenannten geringfügigen Beschäftigungen annehmen und aus den Jobs zusammen unter der 400-Euro-Grenze bleiben. In dem Fall zahlt der Arbeitgeber pauschal für Sie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Häufig ist es so, dass er auch pauschal 2 Prozent Lohnsteuer für Sie überweist. Sie selbst müssen sich dann um gar nichts mehr kümmern.
    Alternativ besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen solchen 400-Euro-Job über Steuerkarte abzurechnen. Dann fließt die Lohnsteuer nicht pauschal, sondern wird nach Ihren individuellen Faktoren berechnet. Berücksichtigt wird dann unter anderem, ob Sie verheiratet sind oder Anspruch auf Steuerfreibeträge haben.
    Achtung: Für 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarte mehr. Wenn Sie aus 2010 noch eine Karte haben, gilt diese für 2011 noch weiter, sodass Sie sie beim Arbeitgeber einreichen können. Wenn Sie keine Karte haben, besorgen Sie sich beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung.
    Wenn Sie einen Minijob regelmäßig haben, ist nicht unbedingt entscheidend, dass Sie in jedem Monat tatsächlich nicht mehr als 400 Euro verdienen, sondern entscheidend ist, dass der Bruttoverdienst am Jahresende bei maximal 4800 Euro liegt. Es werden auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitgezählt! Passen Sie auf, dass Sie auch mit diesen Extrazahlungen in den Grenzen bleiben. Sobald Sie mehr als im Schnitt 400 Euro verdienen, ist es mit der Abgabenfreiheit vorbei. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn Sie eine erkrankte Kollegin vertreten müssen, ist es auch möglich, dass Sie darüber hinaus verdienen. Lassen Sie sich in solchen Fällen eine Bescheinigung des Arbeitgebers ausstellen.
    Midijob
    Als Midijob gelten Tätigkeiten, durch die Sie regelmäßig mehr als 400 Euro im Monat, aber weniger als 800 Euro verdienen. Bei einem Einkommen in dieser Höhe benötigen Sie in jedem Fall eine Steuerkarte beziehungsweise für 2011 eine Ersatzbescheinigung des Finanzamts. Ab 2012 sollen die Steuerdaten elektronisch verfügbar sein. Für Ihr Einkommen können Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung fällig werden. Welche und in welcher Höhe hängt unter anderem davon ab, ob Sie Student sind oder nicht.
    Wenn Sie die Zeit bis zum Studium überbrücken und sechs Monate lang 600 Euro verdienen, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen, wobei Sie als Arbeitnehmer einen reduzierten Beitragssatz zahlen. Anders ist die Situation, wenn Sie bereits Student sind und
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