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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen
Autoren: Isabell Pohlmann
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volljährig wird. Dann darf sie in den vier Monaten September bis Dezember höchstens 2668 Euro (4/12 von 8004 Euro) an Einkünften und Bezügen haben.
    x Streit ums Kindergeld
    Verweigert die Familienkasse das Kindergeld? Dann sollten Sie und Ihre Eltern sich Rat holen, zum Beispiel bei einem Steuerberater oder auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein.
    Liegen zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, zum Beispiel zwischen Schule und Studienbeginn, höchstens vier Monate, fließt das Kindergeld auch in dieser Zeit – vorausgesetzt, die Einkünfte und Bezüge liegen aufs Jahr gesehen bei höchstens 8 004 Euro. Bei längeren Unterbrechungen ist es wichtig, dass Sie Ihren Willen, einen Ausbildungs- oder Studienplatz zu bekommen, belegen können. Als Nachweis können Sie zum Beispiel auch Bewerbungen und Absagen einreichen. Sind Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet, reicht es der Familienkasse als Beleg, wenn der Arbeitslose sich alle drei Monate bei der Arbeitsagentur meldet.
    Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht gar nicht oder nur unregelmäßig nach, können Sohn oder Tochter bei der Familienkasse beantragen, dass das Kindergeld direkt ihnen zugute kommt und nicht auf das Konto der Eltern fließt. Für den Fall müssen Sie bei der Familienkasse einen „Antrag auf Abzweigung“ stellen, damit das Geld direkt an Sie gezahlt wird.
    BAföG
    Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder kurz BAföG sind vor allem für viele Studierende eine der entscheidenden Hilfestellungen, um überhaupt den Weg an die Hochschule zu gehen. Eine Umfrage des Studentenwerks ergab, dass sich 81 Prozent der Studenten nach eigenen Angaben ohne BAföG das Studium nicht leisten könnten. Bis zu 670 Euro Zuschuss im Monat sind drin. Mehr zur Förderung und zu den Bedingungen lesen Sie ab Seite 173 .
    Berufsausbildungsbeihilfe
    Wenn Sie zum Beispiel eine Berufsausbildung im Betrieb machen oder eine schulische Ausbildung, können Sie als finanzielle Unterstützung Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, bekommen. Ein Zuschuss von mehreren Hundert Euro im Monat ist möglich. Wichtige Voraussetzung für die Zahlung an Sie als Auszubildenden ist, dass Sie aufgrund der Entfernung zum Ausbildungsplatz nicht mehr die Möglichkeit haben, bei Ihren Eltern zu wohnen. Mehr zur Förderung lesen Sie ab Seite 141 .
    Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
    Wenn Sie erst kurz vor dem Einstieg in das Berufsleben stehen, haben Sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das können Sie bei Jobverlust erst bekommen, wenn Sie als Angestellter in den vergangenen 24 Monaten mindestens 12 Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Anders ist die Regelung beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), das fließen kann, auch wenn Sie noch nie gearbeitet haben und nun auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Wenn zum Beispiel Ihre Eltern Arbeitslosengeld II beziehen und nicht in der Lage sind, Sie und sich selbst finanziell zu unterhalten, können auch Sie finanzielle Unterstützung bekommen. Arbeitslosengeld II können Personen erhalten, die mindestens 15 Jahre alt, erwerbsfähig sowie hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Zuständig für diese Leistungen sind in der Regel aber nicht die Arbeitsagenturen, sondern die Jobcenter. Diese bestehen oft entweder aus Mitarbeitern der Arbeitsagenturen und der Stadtverwaltungen oder werden zum Teil auch nur von den Kommunen geführt.
    Selbst wenn Sie keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen in Form des Arbeitslosengeldes haben, lohnt es sich für Sie meist trotzdem, spätestens kurz vor Ende der Schulzeit – besser noch gut ein Jahr früher – den Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen. Denn Sie haben das Recht auf Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Agenturen für Arbeit sind verpflichtet, Jugendlichen, die in das Arbeitsleben einsteigen wollen, Berufsberatung anzubieten. Dazu zählen die individuelle Beratung, aber auch diverse weitere Angebote, zum Beispiel die Berufsinformationszentren (BiZ) vor Ort in den Arbeitsagenturen und diverse Informationsportale im Internet.
    @ Jobsuche, Beratung, Bewerbung
    Über die Seiten www.planet-beruf.de und www.abi.de (speziell für Abiturienten) finden Sie zum Beispiel Hintergrundinformationen zu den unterschiedlichsten Berufen, Interviews und Erfahrungsberichte sowie Hilfestellungen für
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