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Die silberne Burg: Historischer Roman (German Edition)

Die silberne Burg: Historischer Roman (German Edition)

Titel: Die silberne Burg: Historischer Roman (German Edition)
Autoren: Sabine Weigand
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müssen. Er war bei ihr in den Gesindekammern der Burg aufgewachsen, nicht in der Herrenkemenate, aber der Ritter von Riedern hatte ihn immer offen als seinen Sohn behandelt. Mehr noch, er zeigte deutlich, wie sehr er sein einziges Kind liebte. Sie hatte nie Forderungen stellen müssen, denn Heinrich hatte von Anfang an klargemacht, dass er für sie und den Jungen sorgen würde. Ezzo wusste, wer seine Eltern waren, auch wenn er sich bisher noch keine Gedanken darüber gemacht hatte, was das für ihn bedeutete. Doch jetzt war die Zeit gekommen, es ihm zu sagen. Sie glättete das Leintuch auf dem Strohsack, blies die Kerze aus und legte sich zu Ezzo in das schmale Spannbett. »Komm, kuschel dich her, dann erklär ich’s dir.«
    Ezzo schmiegte sich an seine Mutter. »Arnulf und Konrad sagen, ein Bastard ist einer, der nicht weiß, wer sein Vater ist. Aber ich weiß das doch, es ist der Herr Heinrich. Warum sagt dann Onkel Friedrich, ich sei ein Bastard?«
    Lies tat einen tiefen Atemzug und nahm ihren Sohn in die Arme. »Du bist ein Friedelkind, mein Liebster. Dein Vater ist von Adel, aber deine Mutter nicht. Ich bin bloß eine vom Gesinde, deshalb kann er mich nicht heiraten. Aber wir lieben dich beide, du bist unser gutes, braves Kind. Und jetzt träum schön, kleiner Herr Wackelzahn.« Sie strich Ezzo sanft über die Lider, um sie zu schließen, und gab ihm einen Kuss auf die Stirn. Dann summte sie ihm ein Lied vor, bis er eingeschlafen war.

    Am nächsten Tag marschierte Ezzo zu seinem Vater in die Hofstube. »Ich will kein Friedelkind sein«, beschwerte er sich und stampfte trotzig mit dem Fuß auf. »Ich will ein Ritter werden, wie Ihr.«
    Heinrich von Riedern starrte stumm und einigermaßen entgeistert auf seinen Sohn hinab, in dessen blauen Augen jetzt Tränen glitzerten. War es also so weit. Er würde wohl eine Entscheidung treffen müssen. »Aha, ein Ritter, wie?«, fragte er.
    Ezzo nickte ernst. »Ja, das will ich werden«, antwortete er im Brustton der Überzeugung.
    Heinrich von Riedern überlegte lange. »Na, wenn das so ist«, brummte er irgendwann bärbeißig, »wenn das so ist, dann müssen wir was dafür tun.«
    Noch am selben Tag zog der Friedelsohn des Ritters von Riedern in die herrschaftlichen Gemächer um.
    Aus der Kölner Judenordnung
Juden und Juden Weiber, jungk und alt, so zu Cöllen wohnen oder alß Frembde herein komen, sollen solche Kleidungk tragen, daß man sie alß Juden erkennen kan:

Wie allüberall guther Brauch, so solln die Männer an ihrn Kleidern ein gelben Ringk tragen und den spitzigen Juden Huth; die Weiber müßen am Schleyer zwei plaue Streiffen haben.
Item sie solln an ihren Über Röcken und Röcken Ärmel tragen, die nit weitter alß eine halbe Elle sindt. Die Kragen dürfen nit mehr alß einen Finger breitt sein. Pelzwerck darff an den Enden der Kleyder nit zu sehen sein. Auch müßen die Mänttel Franßen haben und so lang als biß zur Waden reichen.

Sie solln keyne Seiden Schuh, nit in ihren Häußern noch draußen, tragen.

Eine Judenjungkfer darff nur ein Haarband unther 6 Gulden Wertt und unther 2 Finger Breitte tragen.

An Werck Tagen ist den jüdischen Weibern nur erlaubt, Ring zu tragen, die nit mehr als 3 Gulden Wertt haben, unnd an einer jeden Handt bloß einen. Sie dürffen auch keyn vergoldet Gürttel anlegen.

In der Kar-Wochen unnd zu Oßtern sölln die Juden in ihrn Häusern pleiben, damit sie, deren Volck Christum gemordet hat, die gläubige Andacht nit störn.

Sind dann an Feyer Tagen Umbzüg oder Procession in der Stadt, so dürffen sich die Juden nit auf der Straßen sehn laßen.

An Sonntagen und Feiertagen ist den Juden nit verstattet, ihre Pfänder öffentlich vor ihren Thürn feil zu bieten.

Die Juden dürffen unter der Halle vor dem Rathauß nit gehen, stehen oder gar sitzen, es sey denn, der Rath hett sie geladen.

Die Juden dürffen auch auf dem Platz vorm Rathauß kein Versammlungk abhaltten, solang der Rat darinnen ist, doch dürffen sie zu zweyen oder dreyen auß irer Schul, der Synagoga, hinaus oder hinein gehen.

Ihren Kehrricht dürffen sie auß ihren Häusern nit auf den Platz noch vor ander Leutt Häuser tragen oder tragen laßen.
Sie dürfen auf keine gestohlnen Pfänder Geldt leyhen.

Dies ist der Wille des genedigen Herrn Ertz Bischoffs und der Freunde der hilligen Stadt Cöllen.

Köln, Frühjahr 1398
    Mie ein Halbmond schmiegte sich die größte Stadt Deutschlands ans linke Rheinufer, umgeben von einem Mauerring, der nach dem
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