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Der große Krankenkassenratgeber

Der große Krankenkassenratgeber

Titel: Der große Krankenkassenratgeber
Autoren: Horst Marburger
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Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und gegebenenfalls Therapie zugeführt werden.
    Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
    Als Gesundheitsuntersuchungen bezeichnet das Gesetz auch Krebsfrüherkennungsuntersuchungen . Danach haben Versicherte Anspruch auf folgende Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten für
Frauen vom Beginn des 20. Lebensjahres an einmal jährlich auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen,
Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres an einmal jährlich auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.
    Der Beginn des 20. bzw. 45. Lebensjahres liegt am Tag nach Vollendung des 19. bzw. 44. Lebensjahres.
    Nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses dienen diese Untersuchungen bei Frauen der Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales vom Beginn des 20. Lebensjahres an sowie zusätzlich der Brust und der Haut vom Beginn des 30. Lebensjahres an sowie zusätzlich des Rektums und des übrigen Dickdarms vom Beginn des 45. Lebensjahres an.
    Die Untersuchungen sollen mögliche Gefahren für die Gesundheit der Anspruchsberechtigten dadurch abwenden, dass aufgefundene Verdachtsfälle eingehend diagnostiziert und erforderlichenfalls rechtzeitig behandelt werden können.
    Krebsfrüherkennung bei Frauen
    Die Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen umfassen nachfolgende Leistungen:
    Klinische Untersuchungen vom Beginn des 20. Lebensjahres an:
Gezielte Anamnese
Spiegeleinstellung der Portio
Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Portio-Oberfläche und aus dem Zervikalkanal
Fixierung des Untersuchungsmaterials für die zytologische Untersuchung
Bimanuelle gynäkologische Untersuchung
Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an: Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung
Zusätzlich vom Beginn des 45. Lebensjahres an: Digitale Untersuchung des Rektums
    Zytologische Untersuchung
    Die zytologische Untersuchung umfasst die Auswertung des zur zytologischen Untersuchung entnommenen Materials. Sofern der untersuchende Arzt die zytologische Untersuchung nicht selbst ausführt, sendet er das Material an einen Zytologen, der den einsendenden Arzt unterrichtet.
    Krebsfrüherkennung bei Männern
    Die Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Dickdarms, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut beim Mann umfassen nachfolgende Leistungen:
    Klinische Untersuchungen
Gezielte Anamnese
Inspektion und Palapation des äußeren Genitales
Digitale Untersuchung des Rektums und Abtasten der Prostata vom After aus
Palpation regionärer Lymphknoten
    Schnelltest auf occultes Blut im Stuhl wird sowohl bei Frauen als auch bei Männern mittels eines anerkannten Schnelltests durchgeführt.
    Folgerung aus den Ergebnissen und Beratung der Untersuchten
    Ergeben diese Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so soll der Arzt dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Krankenbehandlung (beachten Sie dazu Kapitel 4) diese Fälle weiterer, insbesondere gezielter fachärztlicher Diagnostik, gegebenenfalls Therapie zugeführt werden. Die Untersuchungen und deren Ergebnisse werden auf einem mehrteiligen Berichtsvordruck aufgezeichnet.
    Auswirkungen auf die Zuzahlungspflichten
    Chronisch kranke Versicherte müssen statt 1 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen 2 Prozent für Zuzahlungen aufbringen, wenn sie die Gesundheits- beziehungsweise Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch genommen haben (beachten Sie dazu die Ausführungen ab Seite 107).

Kinderuntersuchungen
    Jugendgesundheitsuntersuchung
    Versicherte Kinder haben bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen sowie nach Vollendung des 10. Lebensjahres auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Es handelt sich dabei um solche Krankheiten, die die körperliche oder geistige Entwicklung der Kinder in nicht geringfügigem Maße gefährden. Die Früherkennungsuntersuchungen werden von Ärzten und Zahnärzten durchgeführt.
    Zu den Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten gehören insbesondere: Inspektion der Mundhöhle, Einschätzung oder Bestimmung des Kariesrisikos , Ernährungs- und Mundhygieneberatung sowie Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne und zur Keimzahlsenkung .
    Einzelheiten über die
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