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Der große Krankenkassenratgeber

Der große Krankenkassenratgeber

Titel: Der große Krankenkassenratgeber
Autoren: Horst Marburger
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Bundesausschuss in Richtlinien.
    Empfohlene Impfungen
Cholera
Diphterie
FSMA (Indikationsimpfung, die nur in bestimmten Fällen von gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird)
Gelbfieber
Haemophibes influenza Typ b
Hepatitis A (Indikationsimpfung) und B
HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (Mädchen im Alter von 12–17 Jahren)
Influenza (Virusgrippe), steht nur besonders gefährdeten Personenkreisen zu (ab 60 Jahren und Risikogruppen)
Masern
Meningokokken
Mumps
Pertussis
Pneumokokken
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Röteln
Tetanus
Tollwut
Tuberkulose
Typhus
Varizellen
    Impfungen für einen privaten Auslandsaufenthalt übernimmt nicht die gesetzliche Krankenversicherung. Anspruch besteht aber für die Schutzimpfungen, wenn zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit nach Deutschland vorzubeugen.
    Bei Durchführung von öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen ist die Praxisgebühr von 10 Euro pro Kalendervierteljahr nicht zu entrichten.
    Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen vorsehen, die in diesen Richtlinien nicht enthalten sind.
    Praxis-Tipp:
    Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse danach, welche Schutzimpfungen im Einzelnen übernommen werden.
    Zum Anspruchsnachweis genügt beim Arzt die Vorlage der Krankenversichertenkarte (beachten Sie dazu bitte die Ausführungen ab Seite 48).

Verhütung von Zahnerkrankungen
    Gruppenprophylaxe
Individualprophylaxe
    Die Leistungen der Krankenkassen zu Verhütungserkrankungen unterteilen sich in Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe.
    Gruppenprophylaxe
    Die Krankenkassen haben im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen unbeschadet der Aufgaben anderer gemeinsam und einheitlich Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen zu fördern, insbesondere von Versicherten, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    Wichtig:
    Die Krankenkassen haben auf flächendeckende Maßnahmen hinzuwirken.
    In Schulen und Behinderteneinrichtungen , in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, werden die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt. Die Maßnahmen sollen vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen, durchgeführt werden.
    Sie sollen sich in erster Linie auf die folgenden Bereiche erstrecken: Untersuchung der Mundhöhle, Erhebung des Zahnstatus , Zahnschmelzhärtung , Ernährungsberatung , Mundhygiene.
    Für Kinder mit besonders hohem Kariesrisiko sind spezifische Programme zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen vorrangig in Gruppen durchgeführt werden. Dies ist wegen der besonderen pädagogischen Wirksamkeit vorgesehen. Für Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, und für solche Kinder, die besonders stark kariesgefährdet sind, sind ebenfalls geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen vorzusehen.
    Individualprophylaxe
    Versicherte, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen.
    Versicherte, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf Fissurenversiegelung (Fissuren = Spalten) der Molaren (Mahlzähne). Für die Milchzähne gilt dies nicht entsprechend. Diese Maßnahmen können außerhalb der einmal in jedem Kalenderjahr vorgesehenen zahnärztlichen Untersuchungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen in Anspruch genommen werden.
    Wichtig:
    Die Fissurenversiegelung dient der Kariesvorbeugung.
    Die regelmäßige Inanspruchnahme der Individualprophylaxe wirkt sich auf die Höhe des Zuschusses zum Zahnersatz aus.
    Praxis-Tipp:
    Beachten Sie zum Anspruch auf Zahnersatz die Ausführungen ab Seite 66. Lassen Sie sich die Durchführung zahnärztlicher Untersuchungen und Behandlungen vom Zahnarzt bescheinigen. Die Zahnärzte und die Krankenkassen geben hier sogenannte Bonushefte (kostenlos) heraus, die für diesen Zweck benutzt werden können.
    Die Untersuchungen im Rahmen der Individualprophylaxe erstrecken sich auf folgende Bereiche:
Befund des Zahnfleisches
Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung
Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene
Zustand des Zahnfleisches zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen
Motivation und Einweisung bei der Mundpflege
Maßnahmen zur
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