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Das aktuelle Erbrecht

Das aktuelle Erbrecht

Titel: Das aktuelle Erbrecht
Autoren: Herbert und Malte B. Bartsch
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Familie.
    Das gesetzliche Erbrecht gilt, soweit Sie nicht durch Testament oder Erbvertrag anderes bestimmen. Sie haben es somit in der Hand, durch „letztwillige Verfügungen“ andere Ergebnisse durchzusetzen. Vererbt wird, was zum Nachlass gehört. Das sollten insbesondere Ehegatten bedenken, die vermeiden wollen, dass das Vermögen des Längerlebenden einem vorzeitigen, übermäßigen Zugriff der Kinder ausgesetzt wird.
    Noch etwas: Ohne gewisse Grundbegriffe kommt man in einer so komplizierten Materie nicht aus. Für den Juristen sind solche Begriffe wie Erblasser, Pflichtteil, Nachlass, letztwillige Verfügung etc. unentbehrlich, weil sie einen bestimmten Sachverhalt präzise und nachvollziehbar umschreiben. Dem Nichtjuristen ist es überaus lästig, sich mit diesen Vokabeln vertraut machen zu müssen. In diesem Büchlein haben wir versucht, den Gebrauch dieser Begriffe so weit wie möglich einzuschränken; völlig auf sie zu verzichten aber ist beim besten Willen nicht möglich. Die wichtigsten von ihnen sind im Vorspann aufgeführt und kurz erläutert.
    Das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt in ganz Deutschland. Nach der Wiedervereinigung kam es aber zu einigen Besonderheiten, die für die neuen Länder galten. Diese Eigenheiten verlieren immer mehr an Bedeutung, weshalb sie weniger ausführlich behandelt werden. Wer hierzu mehr wissen möchte, sei auf die Vorauflagen verwiesen.
    Dr. Herbert Bartsch
Malte B. Bartsch, MBA
    Schnell zum richtigen Themenschwerpunkt
    Der folgende Gesamtüberblick soll Ihnen den Weg zu den Fragen, die Sie besonders interessieren, erleichtern.
    Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge
    Dieses Kapitel erläutert vor allem, wer erbt, wenn Sie keine letztwillige Verfügung hinterlassen, das heißt, wenn Sie ohne Testament vererben. Das sollte unbedingt vermieden werden, falls Sie keine Abkömmlinge (Kinder oder Kindeskinder) haben.
    Was Sie besonders interessiert
Wer gehört zu den Verwandten und wer erbt?
Was erhält der überlebende Ehegatte und wie wirkt sich der Güterstand auf den Erbanteil (Erbquote) aus?
Welche Besonderheiten gelten im Hinblick auf den Güterstand für die neuen Bundesländer?
Was gilt bei Scheidung?
Was gilt für nichteheliche Kinder, nachdem sich die Rechtslage durch ein 1998 in Kraft getretenes Gesetz geändert hat? Ist der „vorzeitige Erbausgleich“ aus der Vergangenheit weiter gültig?
Kann ein gesetzlicher Erbe auf seinen Erbteil verzichten?
    Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen
    In diesem Kapitel geht es um das Testament, und was man mit ihm regeln kann.
    Was Sie besonders interessiert
Was bedeuten Erbeinsetzung, Teilungsanordnung, Vermächtnis, Auflage, Vor-, Nach-, Schluss- und Ersatzerben, Testamentsvollstreckung?
Privates und notarielles Testament. Vor- und Nachteile: Sonderformen wie das gemeinschaftliche und das „Berliner“ Testament
Der Erbvertrag und seine Bindungen
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Wie wird er berechnet, wann verjährt er?
    Nutzen Sie weitere Vorsorgemöglichkeiten!
    Es gibt weitere Möglichkeiten , für den Todesfall vorzusorgen und den Hinterbliebenen damit das (Über-)Leben zu erleichtern.
    Was Sie besonders interessiert
Schenkungen zu Lebzeiten können besondere Freude bereiten und zudem Steuern sparen. Aber: Können Sie sich die Schenkung wirklich leisten?
Lebensversicherungen, Bankverfügungen und Vollmachten können für die Planung genutzt werden.
Bitte immer daran denken: Sie können nur verteilen, was Ihnen gehört. Anders ausgedrückt: Sind Sie Alleineigentümer der Vermögenswerte?
Oder gehört dem überlebenden Gatten ohnehin die Hälfte des Hauses?
    Wie der Fiskus kassiert
    Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist schon in der Vergangenheit immer wieder geändert worden. Das am 1.1.2009 in Kraft getretene Reformgesetz brachte weitere wesentliche Neuerungen mit sich, die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz seit dem 1.1.2010 schon wieder korrigiert worden sind (Stichwort: Unternehmensnachfolge). Fest steht auch, dass die bisher vergleichsweise günstige Bewertung von Immobilien der Vergangenheit angehört. Zwar wäre es übertrieben, zu behaupten, das gesamte System der Erbschaftsteuer sei umgekrempelt worden, doch hat sich einiges deutlich geändert .
    Was Sie besonders interessiert
Die Reform der Erbschaftsteuer und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Grundsätze der Erbschaftsteuer und die Freibeträge
Bewertung und Besteuerung von Grundstücken und von Betriebsvermögen
Die
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