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Das aktuelle Erbrecht

Das aktuelle Erbrecht

Titel: Das aktuelle Erbrecht
Autoren: Herbert und Malte B. Bartsch
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steuergünstige Zuwendung unter Eheleuten
    Erbrechtliche Konsequenzen Ihrer Lebenssituation
    In den Kapiteln 6 bis 10 erfahren Sie, welche erbrechtlichen Konsequenzen Ihre familiäre Situation hat und was Sie tun können, um letztere zu verbessern.
    Was Sie besonders interessiert
Sie sind alleinstehend und haben keine Abkömmlinge
Sie sind alleinstehend, haben aber Kinder oder Kindeskinder
Sie sind verheiratet, haben aber keine Kinder
Sie sind verheiratet und haben Kinder oder Enkel
Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Wer erbt? Was erhält der Fiskus?
    Ihre Rechte als Erbe
    Auch das Erben ist nicht nur die reine Freude. In Kapitel 11 wird dargestellt, was die Erben erledigen müssen, wie sie für Schulden des Erblassers haften und wie sie sich gegenüber den früheren Geschäftspartnern des Verstorbenen verhalten müssen.
    Was Sie besonders interessiert
Wie eine Ausschlagung funktioniert
Wie der Erbe die Haftung auf den Nachlass beschränkt und damit sein bereits vorhandenes Vermögen den Nachlassgläubigern entzieht
Brauchen Sie einen Erbschein und wo bekommen Sie ihn?
    Den Pflichtteil minimieren
    Der Pflichtteil ist ein Recht der nächsten Angehörigen, vor allem der Kinder, das diesen kaum entzogen werden kann – zu hoch sind die gesetzlichen Hürden. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, wie der Pflichtteil verringert werden kann. Einige Tipps enthält Kapitel 12 .
    Die Haftung der Erben für Sozialleistungen
    Hat der Erblasser zu seinen Lebzeiten Sozialleistungen erhalten, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, können die Erben nach seinem Tod unter Umständen verpflichtet sein, diese zurückzuzahlen. Wann dies möglich ist, wird in Kapitel 13 für bestimmte Leistungen dargestellt.
    Wichtige erbrechtliche Begriffe
Abkömmlinge
sind Kinder und Kindeskinder (Enkel, Urenkel usw.), die direkten Nachkommen.
Auseinandersetzung
im erbrechtlichen Sinne ist die Verteilung des Nachlasses unter den Begünstigten.
Ausschlagung
ist die Erklärung eines Erben oder Vermächtnisnehmers, dass er das ihm Zugewandte nicht annimmt.
Erbe
ist, wer das Vermögen des Verstorbenen erhält, als Allein- oder Miterbe.
Erblasser
ist der Verstorbene. Der Ausdruck wird auch gebraucht für eine Person, die ein Testament errichtet.
Erbschaft
ist der gesamte Nachlass mit Aktiven und Passiven.
Erbschein
ist eine Urkunde, die das Nachlassgericht ausstellt und durch die die Person des Erben und sein Erbrecht ausgewiesen werden.
Letztwillige Verfügung
ist die Anordnung eines Menschen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Zu den letztwilligen Verfügungen zählt hier auch der Erbvertrag.
Nachlass
ist das gesamte Vermögen, das mit dem Tod des Erblassers übergeht. Der Ausdruck ist hier identisch mit „Erbschaft“.
Pflichtteil
ist der Mindestanteil an der Erbschaft, der bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers (Abkömmlinge, Eltern, Ehegatte) in jedem Fall verbleiben muss.
Testierender
ist ein Mensch, der ein Testament „errichtet“, es schreibt.

Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten
    Die „Nähe“ entscheidet im Erbfall
Ausgleich für Pflegeleistungen
    Wenn der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen hat, gilt das gesetzliche Erbrecht. Es wird von dem Grundsatz beherrscht, dass Blut ein besonderer Saft sei. Es hält den Nachlass in der Familie und begünstigt einseitig die Blutsverwandten.
    Die „Nähe“ entscheidet im Erbfall
    Entscheidend ist die verwandtschaftliche Nähe zum Verstorbenen, wobei der nähere Verwandte den entfernteren ausschließt. Dabei gilt meist ein Alles-oder-Nichts-Prinzip: Wer dem Erblasser näher steht, bekommt alles, der entferntere Verwandte bekommt nichts.
    Das Gesetz teilt ein in Verwandte der ersten, zweiten, dritten und vierten Ordnung. Ein Verwandter der ersten Ordnung schließt alle Verwandten der zweiten und entfernteren Ordnung vollständig von der Erbschaft aus. Gibt es keine Verwandten erster Ordnung, dann schließt ein Verwandter der zweiten Ordnung die Verwandten der dritten Ordnung aus und so fort. Die Frage, die Sie sich stellen müssen: Wollen Sie, dass bei Ihrem Tod Ihr gesamtes Vermögen an den Bruder geht und Ihr Großneffe nichts erhält (Sie sind kinderlos)? Wenn Sie verteilen möchten, müssen Sie ein Testament machen.
    Ordnungen der gesetzlichen Erben
Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind Ihre Abkömmlinge.
Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind Ihre Eltern und deren Abkömmlinge (das heißt Ihre
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