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Buerokrankheiten

Buerokrankheiten

Titel: Buerokrankheiten
Autoren: Raymund Krauleidis
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Büromitbewohnerin des Erkrankten in ihrer neuen roten Unterwäsche.
    12 : 03 Uhr: Mail aus dem Facility Management. Betreff: »Weshalb Heizen bei Außentemperaturen von über 20 °C keine allzu gute Idee ist«
    12 : 53 Uhr: Mehrere spärlich bekleidete und lediglich mit Saunatüchern bekleidete Mitarbeiter betreten das Büro, während die Kollegin von gegenüber einen Aufguss vorbereitet. Der Typ-B-Infizierte bindet sich einen Schal um und zieht seine Handschuhe an.
    13 : 09 Uhr: Durch den heißen Wasserdampf wird versehentlich die Sprinkleranlage ausgelöst. Der damit einhergehende Feuerwehreinsatz sorgt auf dem gesamten Gang für großes Hallo.
    13 : 15 Uhr: Das unter Wasser stehende Stockwerk wird von den Kollegen kurzerhand zum Schwimmbad umfunktioniert.
    13 : 22 Uhr: Der Erkrankte wird mit Unterkühlungssymptomen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Mediziner stehen vor einem Rätsel.
    Verwandte Krankheiten:
    Temperaturdefekt Typ A
    Behandlungsmöglichkeit:
    Umschulung zum Stahlkocher
    [Krankheitsverzeichnis]
    Toilette-Syndrom
    (lat. latrinose occupata)
    Beschreibung:
    Dauerhaftes Besetzen gemeinschaftlich genutzter Anlagen zur Verrichtung menschlicher Notdürfte, oftmals in Verbindung mit dem intensiven Studium von fachfremdem Lesematerial oder sinnlosem Herumdaddeln auf dem Firmen-Smartphone
    Verbreitung:
    Zu 98 , 7 % handelt es sich bei den Erkrankten um Mitarbeiter des männlichen Geschlechts.

    Rechtliche Beurteilung:
    Häufige und intensive Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung. Dies hat das Arbeitsgericht Köln in einem Urteil vom 21 . 01 . 2010 entschieden ( AZ : 6 Ca 3846 / 09 ). Im vorliegenden Fall hatte der betreffende Mitarbeiter im Schnitt rund 0 , 5 Stunden pro Arbeitstag (also stramme zehn Stunden im Monat) auf der Toilette verbracht.
    Ähnlich sieht es das Arbeitsgericht Paderborn: »Das Aufsuchen einer Toilette während der Arbeitszeit – ggf. auch für einen längeren Zeitraum – stellt keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar und vermag daher keine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen.« (Urteil vom 21 . 07 . 2010 , AZ : 2 Ca 423 / 10 )
    Allerdings ist innerhalb der betrieblichen Notdurftverrichtungsanstalten extreme Vorsicht angesagt! Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist nämlich »davon auszugehen, dass ein Unfallversicherungsschutz während des Aufenthalts in der Toilette – Verrichtung der Notdurft – nicht besteht. Lediglich auf den Wegen zu einem Ort auf der Betriebsstätte selbst, an dem die Notdurft verrichten werden soll, hat die Rechtsprechung Versicherungsschutz angenommen, weil ein Versicherter durch die Anwesenheit auf der Betriebsstätte gezwungen ist, seine Notdurft an einem anderen Ort zu verrichten, als er dies von seinem häuslichen Bereich aus getan haben würde. (…) Auch das weitere Argument der Klägerin, bei dem Aufsuchen der Toilette – Verrichten der Notdurft – habe es sich nur um eine zeitlich ganz kurze, in die betriebliche Tätigkeit eingeschobene Verrichtung gehandelt, sodass die betriebliche Tätigkeit nicht unterbrochen worden sei, kann zu keinem anderen Ergebnis führen. Denn nach der oben genannten Rechtsprechung zum Thema ›Aufsuchen der Toilette‹ wird ja gerade davon ausgegangen, dass der innere Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit während des Aufenthalts auf der Toilette zum Verrichten der Notdurft nicht besteht.« (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 06 . 05 . 2003 , AZ L 3 U 323 / 01 )
    Soll einer behaupten, die deutschen Arbeits- und Sozialgerichte würden sich lediglich mit banalem Sch… – Verrichten der Notdurft – beschäftigen.
    Verwandte Krankheiten:
    Kantinenbruch, Klobürstenphobie
    Behandlungsmöglichkeit:
    Bananen, Cola, Salzstangen
    [Krankheitsverzeichnis]
    Tonerhusten
    (gr. kartuschitis catarrhalis)
    Beschreibung:
    Druckvolles Abhusten am Arbeitsplatz
    Symptome:
    Kaum sind die betroffenen Kollegen wieder aus der Zigarettenpause zurück, geht das wilde Gehuste auch schon los. Da eben im Raucherzimmer noch alles in Ordnung war, ist die Ursache schnell gefunden: schädliche Partikel aus der Tonerkartusche des Farblaserdruckers! Die Tatsache, dass der nächste Drucker drei Büros entfernt steht, spielt dabei keine Rolle – schließlich sind die bösen Toner-Partikel so klein, dass sie bestimmt auch problemlos durch Wände hindurchfliegen können.
    Verwandte Krankheiten:
    Hatschie
    Behandlungsmöglichkeit:
    Aufgrund der filternden Wirkung von Zigarettenrauch den Arbeitsplatz am
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