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Bossing - wenn der Chef mobbt

Titel: Bossing - wenn der Chef mobbt
Autoren: Helmut Fuchs , Andreas Huber
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weitaus besser, weil es die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen verbessert.
    Kurzum: Mobbing und Bossing sind kriminell und strafbar, nach dem Grundgesetz, dem Arbeits-, Betriebs-, und Sozialgesetz. Ein spezielles Anti-Mobbing-Gesetz ist in Deutschland jedoch nicht in Planung.
    Halten wir fest:

Mobbing ist als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrechtanzusehen.
Dieses hohe Rechtsgut ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt und für den betrieblichen Bereich ausdrücklich im Betriebsverfassungsgesetz konkretisiert.
In Österreich gibt es ebenfalls kein konkretes Anti-Mobbing-Gesetz. Auch hier gilt jedoch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (geregelt nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch § 1157 und § 18 Angestelltengesetz), deren Unterlassung von Mobbingopfern eingeklagt werden kann. Weiters kann Mobbing auch Tatbestände erfüllen, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz oder das Strafgesetz verstoßen. Daraus lassen sich in bestimmten Fällen Schadensersatzansprüche oder Strafen für die Täter ableiten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter keinen Mobbinghandlungen ausgesetzt sind. Das ergibt sich aus den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Arbeitsschutzgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz.

    Welche Maßnahmen bieten sich für Mobbingbetroffene nun an? Für die Opfer hat Mobbing oft weitreichende, bedrohliche Konsequenzen für die Gesundheit, berufliche oder private Situation. Ziel muss es daher sein, in dieses heikle Konfliktfeld möglichst frühzeitig und vorbeugend einzugreifen. Dies betrifft vor allem die Unternehmenskultur: Die Personal- und Organisationsverantwortlichen sind gefordert, ihre Führungskräfte für das Thema zu sensibilisieren und eine moderne, motivationsfördernde Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Damit bestehen gute Chancen, dass aus alltäglichen Konflikten am Arbeitsplatz keine Mobbingfälle werden.
    Ein Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen. Er muss Mobbing unterbinden, gegenmobbende Arbeitnehmer vorgehen und alles tun, um Mobbing im Unternehmen zu verhindern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich bei betrieblichen Stellen über den mobbenden Kollegen, Vorgesetzte oder gar Arbeitgeber beschweren und einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
    Aktionen für Betroffene gegen Mobbing
    Im Folgenden fassen wir die Aktivitäten zusammen, mit denen Sie gegen Mobbing vorgehen können:
Gegenreaktion in frühen Phasen
Dokumentieren Sie Ihr eigenes Vorgehen und das Vorgehen Ihres Widersachers.
Sammeln Sie alle schriftlichen Unterlagen.
Suchen Sie sich eine Vertrauensperson und informieren Sie diese über alle Vorgänge.
Anschließende Aktionen
Sprechen Sie den Widersacher direkt an.
Schalten Sie Vorgesetzte ein, beim Bossing die Firmenleitung.
Kontaktieren Sie eventuell vorhandene Berater/Mediatoren.
Möglichkeiten in der mittleren Phase
    Wenn eine Schlichtung auf persönlicher Ebene unmöglich scheint, haben Betroffene nur noch eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Dazu zählen:
Beschweren Sie sich beim Betriebsrat/Personalrat.
Machen Sie eine Eingabe an die Personalabteilung.
Hilfestellung in späteren Phasen
    Der Mobbingprozess ist unaufhaltbar geworden. Ansprechpartner innerhalb der Firma zeigen wenig oder kein Verständnis. Vermittlungsversuche unbeteiligter Dritter, etwa des Personalrats, sind ergebnislos verstrichen. Jetzt bleibt Ihnen noch:
Suchen Sie eine Rechtsberatung oder einen Rechtsanwalt auf.
Nehmen Sie psychologische und/oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch.
Finden Sie eine Selbsthilfegruppe.
Gehen Sie Ihre Lebens- und Jobplanung neu an, rehabilitieren Sie sich.

    Mobbing ist keine Naturgewalt, der Gemobbte und ihr Umfeld hilflos ausgeliefert wären. Mobbing wird inszeniert und Mobbingphasen können prinzipiell jederzeit durchbrochen werden. Vor allem zwei Handlungen sind für Betroffene zu empfehlen: Versuchen Sie frühzeitig, das Mobbing durch ein direktes, konstruktiv geführtes Gespräch mit dem Mobber zu stoppen. Und: Führen Sie ein Mobbingtagebuch.
    In dem Mobbingtagebuch halten Sie jeden Vorfall fest, mit Datum, Beteiligten und Zeugen, ebenso Ihrer eigenen Befindlichkeit. Das macht den Kopf frei und Sie verlassen die passive Haltung. Eine Vorlage für ein solches Tagebuch finden Sie auf der
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