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Betreuung von Angehoerigen

Betreuung von Angehoerigen

Titel: Betreuung von Angehoerigen
Autoren: Florian Enzensberger , Thomas Maulbetsch , Wolfgang Roth , Joachim Müller , Bernhard F. Klinger
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gefährden würde,
die geistigen Fähigkeiten des Betroffenen derart gemindert sind, dass er seine Interessen selbst nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann.
    Die Bestellung des Verfahrenspflegers soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn der Betroffene bereits von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten (zum Beispiel einem sachkundigen Verwandten) vertreten wird. Der Verfahrenspfleger selbst ist „Beteiligter des Verfahrens“. Die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen wird dadurch nicht berührt.
    Unabhängigkeit
    Der Verfahrenspfleger ist zu den Terminen zu laden, ihm ist rechtliches Gehör zu gewähren, das Sachverständigengutachten (auf dessen Basis das Gericht entscheidet) ist ihm zuzuleiten und die Entscheidung ist ihm mitzuteilen. Er ist vom Betreuer des Betroffenen unabhängig. Er hat die Aufgabe, dem Betroffenen Beistand zu leisten, und zwar in dessen objektivem Interesse. Er muss den Betroffenen nach der Bestellung persönlich aufsuchen und mit ihm die Angelegenheit besprechen. Seine Bestellung endet mit der Aufhebung der Verfahrenspflegschaft, dem Verfahrensabschluss oder der Rechtskraft der Entscheidung.
    Bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen hat er wichtige Aufgaben. Der Verfahrenspfleger wird in besonderem Maße die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen prüfen, Alternativen vorschlagen und vorliegende ärztliche Zeugnisse kritisch prüfen.
    Der Verfahrenspfleger erhält eine Vergütung und einen Aufwendungsersatz. Ein Unterbringungs-Verfahrenspfleger erhält eine Stundenvergütung aus der Staatskasse, und zwar auch dann, wenn der Untergebrachte vermögend ist. Dem vermögenden Betroffenen wird dies jedoch in Rechnung gestellt werden.
Rechtsanwälte
    Jede Person, die vor der Betreuung steht oder bereits betreut wird, kann einen Anwalt damit beauftragen, ihre Interessen vor dem Betreuungsgericht zu vertreten. Es bietet sich an, einen Anwalt zu beauftragen, der sich in der Thematik Betreuung gut auskennt und selbst Erfahrung mit Betreuungen gesammelt hat.
    Fehler und Probleme
    Ein Rechtsanwalt, der im Auftrag einer betreuten Person oder seiner Familie gegen eine Betreuung vorgehen soll, sucht immer nach Fehlern, die vor oder während der Begutachtung oder im Gutachten selbst zu finden sind. Er wird daher nicht damit einverstanden sein, wenn ihm anstelle eines Gutachtens nur eine „Kurzdarstellung“, ähnlich einem Arztattest, als Entscheidungsgrundlage des Gerichts präsentiert wird. Jeder gute Anwalt wird ein unzulängliches „Gutachten“ und seine Mängel nach allen Regeln der Kunst zerpflücken. Er wird deutlich machen, dass der Gutachter Tatsachen, Äußerungen und Verhaltensweisen des Betroffenen aufzeigen muss, aus denen er Schlussfolgerungen zieht. Die Schlussfolgerungen eines Sachverständigen müssen auch „nachvollziehbar“ sein, da sonst das Gericht das Gutachten nicht verwerten kann. Auch hier können kompetente Anwälte ansetzen, um eine Betreuerbestellung anzugreifen.
    EXPERTENTIPP
    Es spielt keine Rolle, ob der Betreute selbst oder seine Angehörigen eine Betreuung zu Fall bringen wollen, im Einzelfall kommt es immer darauf an, nachzuweisen, dass bei der Bestellung eines Betreuers etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist oder eine der unabdingbaren Voraussetzungen für eine Betreuung nie gegeben war oder inzwischen entfallen ist.
    In der Praxis ist es jedoch außerordentlich schwierig, eine einmal beschlossene Betreuung wieder loszuwerden. Vollständige Akten und exakte Aufzeichnungen helfen einem Rechtsanwalt, einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung gut zu begründen.

KAPITEL 3
Das gerichtliche Verfahren zur Betreuerbestellung
    Auf Antrag einer Person, die glaubt, auf Betreuung angewiesen zu sein, oder auf Anregung von Dritten – Ärzten, Verwandten, Nachbarn, sozialen Diensten, Vermieter – kann das Betreuungsgericht ein Verfahren zur Bestellung eines Betreuers eröffnen. Während des Verfahrens muss das Gericht eine möglicherweise auf Betreuung angewiesene Person anhören. Erst dann kommt es zur Entscheidung über die Betreuung und zur Auswahl eines Betreuers.
    IN DIESEM KAPITEL ERFAHREN SIE,
wer einen Antrag auf Betreuung stellen kann,
wer eine Betreuung anregen kann,
wie die Anhörung des Betroffenen verläuft,
nach welchen Kriterien das Betreuungsgericht Betreuer aussucht,
in welchen Fällen die „Betreuungsbehörde“ (der Stadt oder des Landkreises) zum Betreuer bestellt werden kann.
Die
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