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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse

Titel: Arbeitszeugnisse
Autoren: Anne Backer
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ergibt.
    Allerdings müssen Sie dabei beweisen, dass der potenzielle Arbeitgeber Sie hätte einstellen wollen und dies nur deshalb unterlassen hat, weil Ihr Arbeitszeugnis nicht ordnungsgemäß war.
    Was vor dem Arbeitsgericht vor sich geht
Kein Anwaltszwang
    Für einen Arbeitsgerichtsprozess müssen Sie in der ersten Instanz keinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Sie können den Prozess selbst führen, Ihre Klageschrift selbst formulieren und selbst vor Gericht auftreten.
    Wichtig
    Bei der Formulierung der Klageschrift helfen Ihnen auch die Rechtsantragsstellen, die bei den Arbeitsgerichten eingerichtet sind.
Und so läuft es ab
    Sie haben Ihre Klageschrift beim Arbeitsgericht eingereicht. Damit ist das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Gang gesetzt.
    Zuerst wird vom Arbeitsgericht ein sogenannter Gütetermin angesetzt – mit dem Ziel, doch noch eine gütliche Einigung zu erreichen. Wenn Sie und Ihr ehemaliger Arbeitgeber sich bei diesem Termin einigen, ist der Rechtsstreit beendet.
    Falls Sie sich nicht einigen, wird vom Gericht ein weiterer Verhandlungstermin bestimmt. In dieser Verhandlung wird über Ihre Klage verhandelt. Es wird dann in der Regel auch eine Beweisaufnahme durchgeführt. Ist die Beweisaufnahme für Sie günstig verlaufen und ist das Gericht der Auffassung, dass der von Ihnen geltend gemachte Anspruch begründet ist, wird das Gericht zu Ihren Gunsten entscheiden.
Wer bezahlt?
    Wenn Sie rechtschutzversichert sind und Arbeitsrecht mitversichert ist, übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten für die Klage auf Erteilung oder Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses, die Gerichtskosten sowie die gesetzlichen Anwaltsgebühren.
    Sind Sie nicht rechtschutzversichert, dann müssen Sie, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, die (in der ersten Instanz) entstehenden Anwaltskosten selbst tragen – auch dann, wenn Sie den Prozess gewinnen.
    Über die Verteilung der anfallenden Gerichtskosten entscheidet der Arbeitsrichter am Ende des Prozesses. Wer dabei (mehr) obsiegt hat, bekommt weniger Kosten auferlegt. In der Praxis ist es häufig so, dass die Gerichtskosten den Parteien jeweils zur Hälfte auferlegt werden.
    Wenn das Verfahren ohne streitige Verhandlung durch einen im Gütetermin abgeschlossenen oder durch einen außergerichtlichen, dem Gericht mitgeteilten Vergleich beendet wird, dann entstehen keine Gerichtskosten.
Wie die Kosten ermittelt werden
    Die Kosten im Arbeitsgerichtsverfahren werden mit Hilfe des sogenannten Gegenstandswerts festgelegt. Bei der Klage auf Erteilung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses setzen die Arbeitsgerichte grundsätzlich den Betrag von einem Brutto-Monatsgehalt an, das Sie von Ihrem (damaligen) Arbeitgeber erhielten.
    Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragt haben, fallen Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Die Vergütung Ihres Anwalts müssen Sie in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht selbst tragen. Die Höhe der Gebühren bestimmt auch hier der Gegenstandswert.
    Auch für die Höhe der Gerichtsgebühren ist der Gegenstandswert maßgeblich. Die Höhe der Gerichtskosten wird anhand der Gerichtskostentabelle ermittelt.
    Wichtig
    Am besten lassen Sie sich von dem Herrn oder der Dame in der Rechtsauskunftstelle oder von Ihrem Rechtsanwalt grob abschätzen, welche Kosten konkret auf Sie zukommen. Auch Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft kann Ihnen hier sicherlich Auskunft geben.
    Wie Sie einen arbeitsrechtlich versierten Anwalt finden
    Das Führen eines Arbeitsgerichtsprozesses ist eine anspruchsvolle Angelegenheit. Oft ist es da ratsam, man wendet sich an einen Rechtsanwalt, der sich auf Arbeitsrechtspezialisiert hat, und lässt sich erst einmal beraten. Hier ein paar Tipps, wie Sie am besten einen Arbeitsrechtsspezialisten finden.
    Wenn sich ein Rechtsanwalt als Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnet, ist das ein recht guter Hinweis darauf, dass er sich im Arbeitsrecht auch tatsächlich auskennt. Denn er kann auf eine spezielle Weiterbildung im Arbeitsrecht und auf eine entsprechende Abschlussprüfung verweisen. Außerdem verfügt er über besondere praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet.
    Ein guter Arbeitsrechtsspezialist muss aber nicht unbedingt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein. Hier ist nun oft nur das Problem, herauszufinden, welcher Rechtsanwalt, der kein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, ein guter Arbeitsrechtler ist.
    Häufig ist es
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