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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse

Titel: Arbeitszeugnisse
Autoren: Anne Backer
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rechtlichen Anspruch darauf, von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Machen Sie diesen Anspruch frühzeitig geltend, denn Sie können dieses Recht verlieren! Der Rechtsanspruch verjährt zwar eigentlich erst nach 30 Jahren (ab 1.1.2002 in 3 Jahren). Da es jedoch für einen Arbeitgeber unzumutbar wäre, für eine derartig lange Zeit mit dem Zeugnisanspruch belastet zusein, können Sie Ihren Anspruch bereits viel früher verlieren. Den rechtlichen Anspruch, von Ihrem Arbeitgeber ein Zeugnis zu erhalten, können Sie verwirken,
wenn Sie als Berechtigter mit der Geltendmachung Ihres Rechts längere Zeit warten (zeitliches Moment) und
daneben besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer der Verpflichtete, also Ihr Arbeitgeber, annehmen durfte, Sie würden Ihr Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment) und
wenn die Erfüllung Ihrer Forderung (nämlich Ausstellen Ihres Zeugnisses) dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist (Zumutbarkeitsmoment).
    Wann Ihr Anspruch nun verwirkt ist, ist nicht so einfach zu sagen. Wie heißt es bei den Juristen so schön: „Es kommt darauf an“, – und zwar auf den jeweiligen Einzelfall.
    Sie können durch Ihr persönliches Verhalten die Verwirkungsfrist entscheidend beeinflussen: Wenn Sie ein Verhalten an den Tag legen, aus dem Ihr ehemaliger Arbeitgeber schließen kann, dass Sie keinen Wert auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses legen, laufen Sie leicht Gefahr, Ihre Ansprüche zu verwirken. Verlangen Sie als Arbeitnehmer bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses kein Zeugnis, so geht die Rechtsprechung nach einer Dauer von zirka fünf bis zehn Monaten davon aus, dass Ihr Anspruch verwirkt ist. Das Gleiche gilt für Ihren Anspruch auf Zeugnisberichtigung.
    Was tun, wenn es Probleme mit dem Zeugnis gibt?
    Für den Arbeitgeber ist die Erstellung eines Zeugnisses nicht selten eine lästige Pflicht, die er sich gerne schnell vom Halse schafft. Wie leicht schleichen sich da problematische Formulierungen ein oder werden Sachverhalte weggelassen. Und Sie sehen sich mit einem Zeugnis konfrontiert, das Ihnen bei späteren Arbeitgebern schaden könnte – ob dies nun in der Absicht des Zeugnisschreibers lag oder nicht.
Verlangen Sie die Berichtigung Ihres Zeugnisses
    Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein unrichtiges und zu schlechtes Zeugnis ausstellt, dann sollten Sie im ersten Schritt mit ihm darüber sprechen. Vielleicht hat er bestimmte Sachen gar nicht so gemeint und nimmt bereitwillig Korrekturen vor. Nennen Sie ihm daher ganz konkret die Kritikpunkte, die Sie in Ihrem Zeugnis stören.
    Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber den Vorschlag macht, dass Sie Ihr Zeugnis selbst erstellen können und es ihm dann zur Fertigstellung zurückgeben, sollten Sie dieses Angebot auf jeden Fall annehmen. Erstellen Sie Ihr eigenes Zeugnis – natürlich unter Berücksichtigung des Wahrheitsgebots – und geben Sie Ihren Vorschlag zur endgültigen Ausfertigung Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Bedenken Sie jedoch, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Wortwahl übernimmt. Die Zeugnisformulierung ist seine Sache.
    Wenn das Zeugnis nach Form und Inhalt nicht den formalen und rechtlichen Anforderungen entspricht, dann haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung. Ihr Arbeitgeber ist dann verpflichtet Ihnen ein neues Zeugnis auszustellen. Bei der Erstellung dieses Zeugnisses ist der Arbeitgeber an den bisherigen, von Ihnen nicht beanstandeten Zeugnistext gebunden. Nur für den Fall, dass dem Arbeitgeber nachträglich Umstände bekannt werden, die Ihre Leistung oder Ihr Verhalten in einem anderen Licht erscheinen lassen, darf er entsprechende Veränderungen vornehmen.
    Das Bundesarbeitsgericht entschied im Juni 2005, dass der Arbeitgeber keine Veränderung in der Leistungsbeurteilung vornehmen darf, wenn der Arbeitnehmer das Zeugnis wegen eines Rechtschreibfehlers mit der Bitte um Korrektur zurückgereicht hat.
    Selbst wenn sich die Verhandlungen über Ihr Zeugnis Wochen und Monate hinziehen: Das Zeugnis sollte grundsätzlich auf den Tag der ersten Ausstellung datiert sein. Damit vermeiden Sie, dass Ihr neuer Arbeitgeber von der Datierung des Zeugnisses darauf schließen kann, dass es Auseinandersetzungen um das Zeugnis gegeben hat.
Machen Sie den Zeugnisberichtigungsanspruch gerichtlich geltend
    Wenn Ihr Arbeitszeugnis unrichtige Tatsachenbehauptungen oder fehlerhafte Bewertungen enthält, ist es unrichtig. Sie können die Erteilung eines neuen und ordnungsgemäßen Arbeitszeugnisses auch
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