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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse

Titel: Arbeitszeugnisse
Autoren: Anne Backer
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Mundpropaganda, die zu den Spezialisten führt. Seit einiger Zeit haben Rechtsanwälte aber auch die Möglichkeit, ihre Tätigkeitsschwerpunkte und Interessensgebiete anzugeben, so dass Sie vielleicht schon in den Branchenseiten des Telefonbuchs fündig werden. Außerdem gibt es immer mehr Serviceangebote, die Ihnen bei der Suche weiter helfen können.
    Die folgenden Stellen helfen Ihnen dabei, einen Anwalt in Ihrer Nähe zu finden, der entweder Fachanwalt für Arbeitsrecht ist oder sich aufgrund seines Tätigkeitsschwerpunkts oder Interessengebiets verstärkt mit dem Arbeitsrecht beschäftigt:
DeutscheAnwaltAuskunft, Auskunft des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
    Die Deutsche Anwaltauskunft ist das offizielle Verzeichnis der Anwältinnen und Anwälte, die im DAV zusammengeschlossen sind.
    Tel.: 0 18 05 / 18 18 05 (Gebühr bundesweit 0,12 EUR pro Minute), E-Mail: [email protected]
Anwaltsuchservice, Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH
    Auch hier ist die Auskunft für den Rechtsuchenden kostenlos. Es fallen allenfalls Telefonkosten an.
    Tel.: 01 80 / 5 25 45 55 (Gebühr bundesweit 0,12 EUR pro Minute), E-Mail: [email protected]
Örtliche Rechtsanwaltsvereine
    Einfach bei der Geschäftsstelle des Anwaltsvereins anrufen und nach Rechtsanwälten fragen, die entweder Fachanwalt für Arbeitsrecht sind oder den Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht haben.
Internet
Suchmaschinen: Unter dem Begriff „Arbeitsrecht“ werden u. a. die Adressen von Rechtsanwälten angezeigt, die sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigen und mit einer Homepage im Internet vertreten sind.
Auf der Website http://www.marktplatz-recht.de finden Sie viele weiterführende Links, die Ihnen bei der Suche nach einem arbeitsrechtlich erfahrenen Anwalt weiterhelfen können. Von hier kommen Sie auch per Link zur Deutschen Anwaltauskunft online des DAV, zum aktuellen Anwaltverzeichnis u. v. m.

Anhang
    Sie wollen Ihr Zeugnis selber formulieren? Hier finden Sie passende Formulierungen und einige Zeugnismuster.
    Das Arbeitszeugnis und seine Noten
    Die Bewertung, die aus Ihrem Arbeitszeugnis hervorgeht, ist ein Zusammenspiel aus allen Einzelbewertungen und der abschließenden zusammenfassenden Beurteilung Ihrer Leistung. Wenn die Einzelbewertungen alle hervorragend sind, die zusammenfassende Beurteilung aber weniger gut ausfällt oder auch umgekehrt, ist damit eine eher negative Aussage getroffen. Die einzelnen Teile Ihres Arbeitszeugnisses müssen also auch zueinander passen und in sich stimmig sein.
    Zusammenfassende Beurteilung der Leistung
Sehr gut
„Besonders hervorzuheben ist sein hoher Arbeitseinsatz/Engagement/Verantwortungsbewusstsein/ usw“ „Er hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“ „Unsere Erwartungen wurden stets in jeder Hinsicht und allerbester Weise erfüllt.“ „Er verfügt über fundierte Fachkenntnisse, die er in seinem Aufgabenbereich erfolgreich einsetzte.“ „Er zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer.“ „Er überzeugte dadurch, dass er auch komplizierte Zusammenhänge schnell zutreffend erfasste und sofort richtige Lösungen fand.“ „Seine Arbeitsweise genügte stets höchsten Ansprüchen und auch in schwierigen Situationen fand er stets optimale Lösungen.“ „Er zeigte stets außerordentliche Leistungen.“ „Die ihm übertragenen Aufgaben wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“ „Unsere Erwartungen wurden in jeder Hinsicht und in (aller)bester Weise erfüllt.“ „Er zeigte stets sehr gute Leistungen.“ „Seine Leistungen waren stets sehr gut.“ „Mit seinem Fleiß, seinen Leistungen und seiner Führung waren wir in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.“ „Seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden.“ „Wir waren mit seiner Leistung in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.“ „Er hat stets die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“ „Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen.“ „Er erledigte die ihm gestellten Aufgaben stets gewissenhaft und selbstständig zu unserer höchsten Zufriedenheit.“ „Er hat seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt.“ „Wir bescheinigen ihm außergewöhnliche Leistungen.“ „Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen.“ „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben in jeder Hinsicht und außerordentlich zufriedenstellend
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