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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse

Titel: Arbeitszeugnisse
Autoren: Anne Backer
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Verhalten war stets einwandfrei.
    Frau Bülow verlässt uns zum 31. März 2008 auf eigenen Wunsch.
    Wir bedauern ihre Entscheidung, danken ihr für ihre bisherige Tätigkeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
    Hamburg, den 31. März 2008

    Herfried Kern
    – Leiter Marktforschung –
Dieses Zeugnis ist ein gutes Zeugnis.
Die Tätigkeit wurde ausführlich beschrieben.
Das Zeugnis enthält auch eine Schlussformel, in der das Ausscheiden bedauert, für die bisherige Tätigkeit gedankt wird und Zukunftswünsche enthalten sind.
Ausstellungsdatum und Datum des Ausscheidens stimmen überein (sind kongruent).
Muster für ein schlechtes qualifiziertes Endzeugnis
    Zeugnis
    Frau Lisa Brunner, geboren am 13.07.1963, war vom 01.12.2005 bis zum 15.07.2008 in meiner Steuerberaterkanzlei als Bürokraft beschäftigt.
    In dieser Zeit erstreckte sich ihr Beschäftigungsfeld im Wesentlichen auf folgende Arbeitsgebiete:
Kopierarbeiten
Datenerfassung von Finanzbuchhaltung nach System Datev
Erledigung verschiedenster Büroarbeiten wie Aktenverwaltung, Post, Ablage, Schriftverkehr nach Diktat
    Frau Brunner arbeitete mit Sorgfalt und Genauigkeit. Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
    Für ihren weiteren beruflichen Werdegang wünsche ich ihr alles Gute.

    Siegfried Kohl
    Oberhausen, den 15.07.2008
Dieses Zeugnis ist ein schlechtes Zeugnis.
Es enthält viele Leerstellen. So wird nichts zu ihrem Fachkönnen, ihrer Motivation gesagt.
Aufgrund der Reihenfolge der aufgezählten Aufgaben (Kopierarbeiten vor Datenerfassung) macht der Arbeitgeber deutlich, dass er das Fachkönnen sehr gering einstuft.
Es enthält überhaupt keine Aussagen zu ihrem Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten.
Es wird auch nicht begründet, warum das Zeugnis ausgestellt wird.
Der Abschluss des Zeugnisses legt den Schluss nahe, dass der Arbeitgeber froh ist, dass sie geht. Es enthält keinen Dank für die geleistete Tätigkeit und keine guten Wünsche für die private Zukunft.
Muster für ein sehr schlechtes qualifiziertes Endzeugnis
    Zeugnis
    Herr Peter Friedrich, geb. am 16. März 1984, war in der Zeit vom 01. April 2004 bis zum 14. Juli 2008 als Kfz-Spengler in meiner Autowerkstatt beschäftigt.
    Zu seinen Aufgaben zählten im Wesentlichen:
das Lackieren von Karosserieteilen,
das Auswechseln von Karosserieteilen von Unfallfahrzeugen.
    Er hat sich während dieser Zeit bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit auszuführen.
    Herr Friedrich verlässt uns auf eigenen Wunsch, um in einem anderen Unternehmen neue Aufgaben zu übernehmen.
    Bremerhaven, den 14. Juli 2008

    Roland Peters
Dieses Zeugnis ist insgesamt viel zu kurz. Der Aufgabenbereich muss detaillierter beschrieben werden.
Die Leistungsbeurteilung ist sehr dürftig. Es gibt keine Aussage über Fachkönnen, Motivation.
Die Verhaltensbeurteilung fehlt vollkommen. Das legt die Annahme nahe, dass es Probleme mit Vorgesetzten, Kollegen und auch Kunden gegeben hat.
Es wurden ihm keine Steine beim Unternehmenswechsel in den Weg gelegt. Das kann man daraus schließen, dass im Zeugnis weder Dank noch Bedauern noch Anerkennung enthalten sind.
    Die Paragraphen im Streit ums Zeugnis
    Die folgenden Gesetzestexte bilden die Grundlage Ihrer Ansprüche.
    § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
    § 109 Gewerbeordnung (GewO)
    (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit(einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
    (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
    (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist
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