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Tyranninnen - Grausame Frauen der Weltgeschichte

Tyranninnen - Grausame Frauen der Weltgeschichte

Titel: Tyranninnen - Grausame Frauen der Weltgeschichte
Autoren: Helmut Werner
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geformt wurde, die zu den alten Mittelmeervölkern gehörten und diesen Raum schon vor den Indogermanen und Semiten bewohnten. In dieser Kulturzone herrschte das weibliche Namensrecht vor, das sich bis zu einer Vormachtstellung der Frauen in der Gesellschaft ausdehnen konnte. Eine politische Frauenherrschaft oder Gynäkokratie ist unter diesen Voraussetzungen denkbar.
    Zu dieser alten Kulturzone des Mittelmeerraumes gehörten auch die Libyer. Von diesem Volk schreibt der schon erwähnte Diodorus Siculus:
    „Alle Autorität lag bei der Frau, in deren Hand alle Arten der öffentlichen Verantwortungen lagen. Die Männer dagegen kümmerten sich um die häuslichen Angelegenheiten, wie die Frauen es bei uns tun. Sie müssen sich nach den Anweisungen der Ehefrauen richten. Ihnen ist es grundsätzlich verboten, Kriegsdienste zu leisten, staatliche Funktionen auszuüben oder ein öffentliches Amt zu bekleiden, das ihnen vielleicht den Mut verliehen hätte, sich gegen ihre Frauen zu erheben. Sofort nach der Geburt werden die Kinder den Männern übergeben,die sie dann mit Milch und anderen für ihr Alter passenden Speisen aufziehen.“
    Derselbe Autor berichtet auch, dass es in Libyen Stämme gebe, deren Frauen Armeen bilden und in den Krieg ziehen. Als wichtigste Gottheit verehrten sie die auch bei den Ägyptern bekannte Kriegsgöttin Neith. Da das westliche Delta des Nils vornehmlich von Libyern bewohnt wurde, verbreitete sich ihr Kult auch nach Unterägypten. So durften dort nur die vornehmsten Ägypterinnen als Priesterinnen die Opferhandlungen vollziehen.
    Dieser mutterrechtlich orientierte Kulturkreis reichte bis nach Spanien. In der „Erdkunde“ des griechischen Schriftstellers Strabo (66 v. Chr.–24 n. Chr.) findet sich die Notiz, dass bei dem spanischen Stamm der Kantabrer eine Art Matriarchat herrsche. Die Männer nämlich müssten der Frau eine Mitgift bringen. Von den Kindern seien nur die Töchter erbberechtigt, und diese verheirateten sogar ihre Brüder. Reste dieser weiblichen Vormachtstellung haben sich bis in die Neuzeit erhalten. Schon vor der Veröffentlichung des „Mutterrechts“ von Bachofen entdeckte man, dass die Basken in Nordspanien seit dem 12. Jahrhundert das Erstgeburtsrecht kennen, weil der Familienbesitz und der damit verbundene Name erhalten bleiben soll. Wenn das älteste Kind ein Mädchen war, dann musste ihr Ehemann seinen Familiennamen aufgeben und ihren Namen annehmen. Diesem erstgeborenen Kind stand auch das Recht zu, die jüngeren Geschwister zu verheiraten, die in der baskischen Sprache mit einem Wort bezeichnet wurden, das „Sklave“ bedeutet.
    Der afrikanische Kontinent gehört zu den Gebieten, wo die Formen weiblicher Vormachtstellung vom weiblichen Namensrecht bis zur politischen Frauenherrschaft reichten. Anfänglichbereitete es den europäischen Völkerkundlern große Schwierigkeiten, diese von den Frauen bestimmte politische Ordnung zu durchschauen, weil sie durch die männlichen Amtstitel dem Irrtum unterlagen, dass die Inhaber dieser Ämter Männer sein müssten. Die englischen Forschungsreisenden Livingstone und Stanley trafen bei ihren Expeditionen im Sambesi-Gebiet, die sie Mitte des 19. Jahrhunderts unternahmen, fast ausschließlich auf Königinnen. Einflussreiche Stellungen wurden nach Livingstones Berichten über das westliche Afrika fast ausschließlich von Frauen bekleidet. Er berichtet, dass es selbstverständlich sei, dass Frauen im Stammesrat säßen. Die jungen Männer müssten nach ihrer Heirat in das Dorf ihrer Ehefrauen ziehen. Das gesamte Eheleben würde von der Frau bestimmt, weil sie ihren Mann aus der Ehe entlassen könne und die alleinige Macht über die Kinder ausübe. Selbst Geschäfte dürfe der Mann nur tätigen, wenn die Frau ihm dazu ihre Genehmigung erteilt hätte. Als Gegenleistung für diese Rechte müsse die Frau den Mann mit Nahrung versorgen. Selbst dort, wo ein Mann herrsche, bleibe seine Mutter, die den Titel „Königin-Mutter“ trägt, die eigentliche Regentin.
    In Uganda, berichtet Livingstone weiter, würde dem König eine seiner Schwestern als Mitregentin zur Seite gestellt, und sie regierten das Land gemeinsam mit ihrer Mutter. Wenn die Schwester schwanger würde, müsse sie die Schwangerschaft abbrechen, damit sie ihre magischen Fähigkeiten nicht verlöre. Für den notwendigen Nachwuchs der königlichen Sippe sorgten die anderen Prinzessinnen ihres Stammes.
    Bei den Aschanti an der Goldküste, schreibt Livingstone, stehe das Land
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