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Streitfaelle außergerichtlich loesen

Streitfaelle außergerichtlich loesen

Titel: Streitfaelle außergerichtlich loesen
Autoren: Peter Depré
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Mediation bestimmend sind.
    Im deutschsprachigen Raum zeichnet sich ein Mediationsverfahren vor allem durch die folgenden Faktoren aus:
Selbstbestimmung der Parteien
    Die Beteiligten der Mediation, die sogenannten Medianten , haben im Gegensatz zu anderen außergerichtlichen Streitbeilegungsformen größtmöglichen Einfluss und Verantwortung in Bezug auf Inhalt, Verhandlung und Ergebnis der Mediation. Der Schwerpunkt der Mediation liegt damit auf dem Gedanken, dass die Parteien selbst für den Konflikt und dessen Lösung verantwortlich sind.
Mediator ohne Entscheidungsbefugnis
    Ein weiterer Pfeiler des Mediationsverständnisses ist, dass zwischen der Verantwortung für den Inhalt und der Lösung des Konflikts einerseits sowie der Verantwortung für den Ablauf des Mediationsverfahrens andererseits differenziert wird. Während der Mediator die Verantwortung für den Ablauf des Verfahrens übernimmt, sind allein die Medianten für den Inhalt und die Lösung des Konflikts verantwortlich.
Persönliche Beteiligung am Konflikt und der Lösung
    Nach wohl überwiegender Auffassung sollen die am Konflikt beteiligten Personen auch persönlich am Mediationsprozess teilnehmen. Nur so können sämtliche Aspekte des Konflikts ergründet und kommuniziert werden. Nur wer die Sichtweise des anderen kennt, kann unter Umständen ein entsprechendes Verständnis entwickeln und/oder seine Perspektive auf den Konflikt ändern.
Verfahrensablauf in Phasen
    Das Mediationsverfahren folgt einer festen Struktur, die in unterschiedliche Phasen aufgeteilt ist. Dazu folgen später die Einzelheiten.
Konsensorientiertheit
    Die Mediation hat zum Ziel, eine Lösung zu finden, die die Zustimmung aller Beteiligten findet und deshalb von allen getragen wird. Nur so kann eine wirklich dauerhafte Lösung des Konflikts herbeigeführt werden.
Interessenorientiertheit
    Maßgeblich für die Lösung des Konflikts im Rahmen eines Mediationsverfahrens ist das jeweilige Interesse der beteiligten Parteien. Es kommt – im Gegensatz zu anderen Verfahren – gerade nicht darauf an, wer Recht und wer Unrecht hat. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die ausschließlich den Interessen der Parteien gerecht wird.
    Aus den vorgenannten Grundsätzen lässt sich erkennen, dass die Mediation kein Verfahren ist, das sich mit der Vergangenheit beschäftigt. Es geht bei der Mediation darum, den aktuellen Konflikt auf der Basis der Interessen der Parteien einer Lösung zuzuführen. Aber auch dies geschieht bereits mit dem Fokus auf die Zukunft. Es soll eine nachhaltige, interessensgerechte Lösung gefunden werden, die auch zukünftig die Entstehung weiterer Konflikte vermeidet.

2. Verhandlung und Konfliktlösung im Mediationsprozess
    2.1 Verlauf einer Mediation
2.2 Einstieg in die Mediation (Phase I)
2.3 Bestandsaufnahme (Phase II)
2.4 Klärung des Konflikts (Phase III)
2.5 Lösungssuche in der Phase IV
2.5.1 Sammlung von Lösungsvorschlägen
2.5.2 Analyse der Lösungsvorschläge
2.6 Abschlussvereinbarung (Phase V)
    Wie in Kapitel 2 beschrieben, existieren verschiedene Arten von Konflikten zwischen Streitparteien. Zudem beschreibt ein Konflikt keine feststehende Größe, sondern ein komplexes Gebilde aus Emotionen, Ansichten, Weltanschauungen und vielem mehr. Der Konflikt entsteht auch nicht nur und bleibt bestehen. Vielmehr handelt es sich um ein dynamisches Phänomen, das sich stetig in alle Richtungen entwickeln und über mehrere unterschiedliche Stufen hinweg so weit eskalieren kann, dass eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien unmöglich erscheint. Zur Beantwortung der Frage, ob und wann ein Mediationsverfahren den Parteien helfen kann, ihren Konflikt zu lösen, sind die Ausführungen in Kapitel 2 von besonderer Bedeutung. Hat man nunmehr festgestellt, dass eine Lösung des Konflikts durch Mediation grundsätzlich in Betracht kommt, stellt sich die Frage nach Einleitung und Ablauf eines Mediationsverfahrens.
    Auch für den Ablauf eines Mediationsverfahrens gibt es keine allgemeingültige Formel. Denn obwohl bestimmte Grundsätze für ein Mediationsverfahren – wie beispielsweise die Vertraulichkeit und die Selbstbestimmung durch die Parteien – typisch sind, kann ein Mediationsverfahren nicht nur nach einer bestimmten, festgelegten Methode funktionieren. Der Mediator muss stets die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen und dementsprechend seine Vorgehensweise – und damit den Ablauf des Mediationsverfahrens – dem individuellen Konflikt anpassen.
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