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Staatsverschuldung

Staatsverschuldung

Titel: Staatsverschuldung
Autoren: Aloys Hanno u Prinz Beck
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in Höhe von 780 Milliarden Euro, wovon bis zu 60 Milliarden Euro aus dem Haushalt der Gemeinschaft stammen. Diese 60 Milliarden aus dem so genannten
Europäischen Finanziellen Stabilisierungsmechanismus
(EFSM) sollen vorrangig genutzt werden. Weitere Kredite in Höhe von bis zu 440 Milliarden Euro werden von den Mitgliedsländern der Eurogruppe über einen Hilfsfonds bereitgestellt, der
European Financial Stability Facility
(EFSF).
    Die finanziellen Hilfen der EFSF sollen über eine Zweckgesellschaft fließen, die dafür am Kapitalmarkt Kredite aufnimmt. Diese Kredite sind von den Euro-Staaten garantiert – falls also ein Land Kredite der EFSF beansprucht und diese nicht zurückzahlt, bürgen letztlich die Euro-Staaten dafür, wenn daraufhin der EFSF seine Kredite nicht zurückzahlen kann. Alle Euro-Länder beteiligen sich anteilig an den Garantien für den EFSF. Der Anteil der einzelnen Länder richtet sich nach dem Kapitalanteil des jeweiligen Staates an der Europäischen Zentralbank. Der Anteil Deutschlands beispielsweise lag 2010, im Jahr der Gründung des EFSF, bei 27 Prozent.
    Insgesamt vergeben die Euro-Länder Garantien für bis zu 780 Milliarden Euro, wobei der Fonds effektiv nur Kredite von 440 Milliarden Euro vergeben darf. Der Grund für diese so genannte Übersicherung (die Summe der Garantien ist höher als die Summe der zu vergebenden Kredite) liegt darin, dass die höheren Garantien eine gute Bonitätsnote des Fonds ermöglichen. Indem die Staaten 780 Milliarden Euro garantieren, gilt das zu vergebende Kreditvolumen von nur 440 Milliarden Euro als sehr gut abgesichert, wodurch der Fonds zu günstigen Zinsen Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen kann. Die Bundesrepublik Deutschland müsste im Bedarfsfall Garantien in der Höhe bis zu 211 Milliarden Euro zur Verfügung stellen (27 Prozent von 780 Milliarden Euro)[ 76 ].
    Zusätzlich erwarten die Euro-Staaten, dass sich der IWF mit mindestens der Hälfte der von ihnen eingesetzten Mittel an den Finanzierungsmaßnahmen beteiligt. Bei 60 Milliarden Euro aus dem EFSM und 440 Milliarden Euro aus dem EFSF kämen dann also noch insgesamt 250 Milliarden Euro vom IWF. Da man mittlerweile davon ausgeht, dass diese Mittel nicht ausreichen werden, wurde beschlossen, die Finanzmittel des Fonds durch einen so genannten Hebel aufzustocken. Eine Möglichkeit für einen solchen Hebel wäre eine Versicherungslösung: Der EFSF versichert beispielsweise 20 Prozent der emittierten Staatsanleihen eines Landes; wenn das betreffende Land zahlungsunfähig wird, bekommen die Investoren, die diesem Land Geld geliehen haben, 20 Prozent ihres Verlustes vom EFSF ersetzt. Damit könnte der Fonds theoretisch eine bis zu fünfmal so hohe Summe mobilisieren. Allerdings ist fraglich, ob Investoren eine solche Absicherung als ausreichend akzeptieren und dementsprechend mehr Geld verleihen – davon hängt aber ab, wie viel Geld der auf diesem Weg gehebelte EFSF mobilisieren kann. Um weitere Mittel bereitzustellen, wurde beschlossen, den Internationalen Währungsfonds stärker einzubinden: Die Euro-Länder und andere Mitgliedstaaten sollen dem Fonds bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, die der IWF nutzen soll, um damit Hilfen für Euro-Krisenländer vorzuhalten. Die Gelder sollen von den nationalen Notenbanken kommen.De facto bedeutet dies, dass die nationalen Notenbanken Teile ihrer Vermögenswerte zur Bekämpfung der Krise aufwenden; auch hier besteht das Risiko, dass diese Gelder verloren gehen.
    Bedingung für die Gewährung der Kredite von EFSM und EFSF an ein Mitgliedsland ist, dass der betroffene Euro-Staat mit dem IWF und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank ein wirtschafts- und finanzpolitisches Anpassungsprogramm vereinbart (Konditionalität).
    Flankiert wurde dieses Rettungspaket von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank: Im Rahmen des «Qualitative easing» erleichterte die Notenbank den Banken durch gelockerte Finanzierungskonditionen die Refinanzierung. Das ermöglichte es den Banken, auch Anleihen insolvenzbedrohter Staaten als Besicherung für EZB-Kredite zu verwenden und sich auf diesem Weg Geld von der Notenbank zu beschaffen. Die Banken hinterlegen also als Sicherheit für einen Notenbank-Kredit Anleihen angeschlagener Euro-Staaten. Eine Insolvenz dieser Staaten würde dann den Wertverlust der hinterlegten Anleihen nach sich ziehen und damit den Gewinn der Notenbank schmälern. Wenn der Gewinn der EZB zur Deckung
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