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Skurrilitäten und lustige Klagen aus der Welt der Gerichte

Skurrilitäten und lustige Klagen aus der Welt der Gerichte

Titel: Skurrilitäten und lustige Klagen aus der Welt der Gerichte
Autoren: Lena Embeck
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Problem: Er sieht genauso aus wie der Basketballstar Michael Jordan und wird ständig mit ihm verwechselt. Das meint er zumindest, obwohl er viel kleiner und 25 Pfund leichter ist. Diese ständigen Verwechslungen jedenfalls beeinträchtigen sein Leben so stark, dass er Jordan auf 52 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt hat - wegen "Verleumdung und permanenter Verletzung". Außerdem verlangt er einen Strafzuschlag von 364 Millionen Dollar für die "emotionale Qualen, die er wegen diesen ständigen Verwechslungen erlitten hat".
     
     
    Ein Familienvater aus Wiesbaden wollte sich nach seinem Seychellenurlaub nicht damit abfinden, dass ihm hoher Wellengang das Schnorcheln und Schwimmen vermiest hatte und wollte ein Viertel des Reisepreises von 27.000 Euro erstattet bekommen. Vergeblich. Das Gericht weigerte sich.
     
     
    Eine Urlauberin bemühte die Richter, weil ein Animateur sich nicht wie im Vorjahr mit ihr vergnügte, sondern eine Affäre mit einer anderen Touristin einging. Die enttäuschte Frau forderte den Reisepreis zurück – ohne Erfolg.
     
     
    "Mein Verlobter und ich hatten ein Zimmer mit zwei Einzelbetten gebucht. Im Hotel aber war ein Zimmer mit Doppelbett reserviert. Ich mache nun Sie dafür verantwortlich, dass ich schwanger bin. Hätten wir das von uns gewünschte Zimmer bekommen, wäre das nicht passiert“, lautete eine Beschwerde.
     
     
    Das AG Köln hat entschieden, dass einem Bürger, der in einer Fernsehsendung “Die 10 verrücktesten Deutschen” als eben einer dieser 10 dargestellt und kommentiert wurde, ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht. Der Kläger war zuvor bereits durch mehrere Berichte medienbekannt, da er als Privatmann in großer Anzahl Ordnungswidrigkeiten in seiner Stadt dokumentierte und an das Ordnungsamt weiterleitete, unter anderem (nach seinem Bekunden nicht ernst gemeint) einen “falsch parkenden” Rettungshubschrauber. Die Darstellung in der genannten Sendung mit entsprechender veralbernder Kommentierung empfand der Kläger jedoch als verunglimpfend. Dem stimmte das Gericht im Grundsatz zu, setzte die geforderten 4.000,00 EUR Schmerzensgeld jedoch auf 400,00 EUR herab.
     
     
    Der kuriose Fall: Erdkunde- und Deutschlehrerin Marion V. aus Vechta (Niedersachsen) zerrte eine Realschülerin (16) vor den Richter. Grund: Die Pädagogin hat offenbar eine Hasen-Phobie. Und die freche Kim soll einen Rammler an die Tafel gemalt haben. Worauf die Frau angeblich einen Tobsuchtsanfall bekam …
     
     
    Eine Frau aß über mehrere Monate, täglich wohl um die 400g Lakritz.. Als sich scheinbar Kreislaufschwierigkeiten bei ihr einstellten, wollte sie Haribo verklagen, weil sie auf den Lakritz-Packungen nicht ausreichend gewarnt hätte (vermutlich vor der neg. Wirkung von zuviel Lakritz). Die Klage wurde aber (gottseidank) abgewiesen
     
     
    Ein 14-jähriger Jugendlicher aus Nürnberg kaufte sich an einem Kiosk Bier und trank es. Wenig später mußte er pinkeln, klemmte sich aber dabei die Vorhaut im Reisverschluß ein. Erst im Krankenhaus konnte er befreit werden, dabei ging aber auch ein Teil seiner Vorhaut verloren bzw. mußte wohl entfernt werden.
    Der Junge verklagte daraufhin den Kioskbesitzer auf Schmerzensgeld mit der Begründung: Hätte er nichts getrunken, hätte er auch nicht pinkeln müssen. (und entsprechende Folgen wären nicht eingetreten). Die Richter wiesen die Klage ab.

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    Tag der Veröffentlichung: 24.04.2013
    http://www.neobooks.com/werk/20685-skurrilitaeten-und-lustige-klagen-aus-der-welt-der-gerichte.html
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