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Schwarzbuch Esoterik

Schwarzbuch Esoterik

Titel: Schwarzbuch Esoterik
Autoren: Ursula Caberta
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die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen. Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.
    Artikel 138: Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf. Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohlfahrtszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.
    Artikel 139: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen
Erhebung gesetzlich geschützt. Artikel 141: Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.« 12
    In Bezug auf die Bekenntnis- und Religionsfreiheit in Deutschland wird deswegen der Artikel 4 GG immer in Verbindung mit Art 136-139 und 141 WRV genannt. Aus der Weimarer Zeit stammen die übernommenen Privilegien, die nach diesen Artikeln die Gemeinschaften erhalten, die danach Körperschaften des öffentlichen Rechts geworden sind. Die christlichen Kirchen wollten auf ihre Privilegien aus der Weimarer Zeit nicht verzichten. Aus diesen Artikeln, nicht aus Artikel 4 GG, leitet sich unter anderem das Recht ab, Kirchensteuer über das staatliche Finanzamt einzuziehen, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen den Glauben zu verkünden und an staatlichen Schulen Religionsunterricht zu erteilen.
    Da die wenigsten Menschen mit dem Grundgesetz unter dem Arm ihrer täglichen Arbeit nachgehen und die Diskussion um Religion und Glaube in der Regel im Zusammenhang mit Institutionen geschieht, ist es verständlich, wenn selten differenziert wird. Dadurch können auch sehr umstrittene Gemeinschaften, die von sich behaupten, irgendeine Form von Religionsausübung zu tätigen, in der Öffentlichkeit zunächst viel Sand in das Diskussionsgetriebe streuen, bis erkannt werden kann, dass hinter der angeblichen Religion andere Interessen stecken.
    Die christlichen Kirchen haben bei der Fassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland mit der
Übernahme der Vorschriften aus der Weimarer Reichsverfassung mit dafür gesorgt, dass nicht nur ihre Privilegien aus der damaligen Zeit erhalten blieben, sie haben darüber hinaus erreicht, dass es eine klare Trennung zwischen Staat und Kirche nicht gibt. Daran soll auch politisch nichts geändert werden. In der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hat sich nur die Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion, bestehend aus Abgeordneten und Sachverständigen, in einem Sondervotum dafür ausgesprochen, dem Deutschen Bundestag einen Prüfauftrag zu empfehlen, sich den in diesem Zusammenhang entscheidenden Artikel 140 GG verfassungsrechtlich anzusehen. 13 Die Empfehlung beinhaltet die ausdrückliche Aufnahme von Kriterien wie Rechtstreue und die Loyalität gegenüber dem demokratisch verfassten Staat als Voraussetzungen für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Religionsgemeinschaften. 14
    Da selbst die mit großer Mehrheit (in der Regel gegen die Stimme der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen) verabschiedeten Handlungsempfehlungen der Kommission keine Umsetzung im Deutschen Bundestag erleben, gilt dies natürlich erst recht bei einem Sondervotum einer einzelnen Partei.
    Solange aber die großen christlichen Konfessionen in der Politik so viel Einfluss haben, wird es – so steht zu befürchten – in Deutschland keine klaren Entscheidungen im Sinne der Opfer geben bzw. keinen Verbraucherschutz auf dem sogenannten Psychomarkt. Hören wir endlich mit der Behauptung auf, den Menschen schadeten nur solche
Ideologien und Gruppen, die von den christlichen Kirchen als gefährlich und sektiererisch eingestuft werden. Die Diskussion muss von politischer und gesellschaftlicher Seite endlich aufgebrochen werden, damit die Kirchen endlich Verantwortung für die Bereiche übernehmen, von denen sie sich bisher erfolgreich abgesetzt haben. Andernfalls wird es weiterhin okkulte und esoterische Ansätze in Verbindung mit christlicher Glaubenslehre geben und entsprechende
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