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Schwarzbuch Esoterik

Schwarzbuch Esoterik

Titel: Schwarzbuch Esoterik
Autoren: Ursula Caberta
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Jahren schreibt:
    »Haddads Angebot läutete das Finale des ›Deutschen Herbstes‹ ein. An seinem Ende, vor 25 Jahren, waren weitere acht Menschen tot, zwei schwer verletzt und die letzten Reste der Fassade, die die RAF als politische Gruppierung erscheinen ließen, waren zerstört. In ihrem Totentanz entpuppte sich die selbst ernannte ›Stadtguerilla‹ als Sekte, deren Revolutionshalluzinationen auf ein einziges Ziel zusammengeschnurrt waren: Die Befreiung ihrer Götter, allen voran Andreas Baader …«. 6
    Hier wird deutlich, dass auch aktuelle politische Ereignisse und darin verwickelte Personen zur Sekte werden können. In einer anderen Ausgabe des Nachrichtenmagazins wird der ehemalige Bundesvorsitzende der Grünen, Reinhard Bütikofer, zitiert mit der Formulierung, die Truppe um die damaligen US-amerikanischen Politiker Rumsfeld und Wolfowitz sei eine »politische Sekte« 7 .
    In die Politik und die dazu gehörende Berichterstattung hat der Begriff in den unterschiedlichsten Zusammenhängen Eingang gefunden. Mit der klassischen Auseinandersetzung hat sich der Deutsche Bundestag ebenso
beschäftigt wie mit der Definition des Sektenbegriffs. Die Enquete-Kommission, die seinerzeit auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt wurde (1996 bis 1998), machte in ihrem Endbericht 8 zunächst den Versuch, dem Begriff von unterschiedlichen Seiten gerecht zu werden, um dann vorzuschlagen, sich ganz von ihm zu verabschieden. Dies war ein gescheitertes Vorhaben, wie sich anschließend gezeigt hat. Das nach mühsamen Debatten in der Enquete-Kommission gefundene Wortungetüm »neureligiöse, ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen« kommt der Problematik schon näher, da es eine Differenzierung vornimmt. Klarheit jedoch sieht anders aus. Beerdigt wurde der Begriff »sogenannte Sekten und Psychogruppen«. Verwendet werden die Termini Sekte und Psychogruppe immer noch, weil sie eingängig und fest im Sprachgebrauch verhaftet sind. Den Forderungen eines anderen Umgangs mit der Formulierung, um der gesellschaftlichen Relevanz der Problematik Rechnung zu tragen, ist die Kommission damit in keiner Weise gerecht geworden. Diese Forderungen hat Wolfgang Hübner sehr treffend zusammengefasst: »Um die kritische Rezeption (zum Sekten- und Psychomarkt – die Verf.) zu erhöhen, bedarf es: eines gewandelten Problembewusstseins in der Öffentlichkeit und in der Politik, der Bereitschaft der zuständigen Stellen, ihre Beratung u. a. auf sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zu gründen, eines veränderten Sprachgebrauchs über die Sekten, der Einrichtung verschiedener Forschungsschwerpunkte zur differenzierten Untersuchung der Vielgestaltigkeit, einer Vermittlungsinstanz für diese systematischen Arbeiten und des Transfers
des erarbeiteten Wissens aus Forschung und Lehre in die Beratungspraxis wie in die Öffentlichkeit.« 9
    Seit dem Jahr 1996 hat sich an diesen Forderungen nichts geändert, weil nicht daran gearbeitet wurde, diese Forderungen auch nur im Ansatz zu erfüllen. Die seitenlangen Forderungen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages liegen vor, keine davon ist umgesetzt, nicht eine. Geradezu klassisch wurde dem Bericht der Kommission im parlamentarischen Geschäft eine Beerdigung dritter Klasse zuteil: Er kreiste in den Ausschüssen, dann kam die Bundestagswahl, und alles fiel der sogenannten Diskontinuität zum Opfer. Das Thema war zumindest politisch erledigt, und die Szene konnte sich in Ruhe weiter ausbreiten und mehr und mehr Opfer hervorbringen.
    Bei einem Blick in das Nachbarland Frankreich kann man neidisch werden. Auch dort hat sich die Nationalversammlung mehrfach mit der gesellschaftlichen Problematik befasst. Die Berichte des Parlaments wurden jedoch ernst genommen und zum Teil in Gesetze gegossen. So kann z. B. in Frankreich auch eine Körperschaft (Vereine, Firmen etc.) bei strafbaren Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. In Deutschland kennt das Strafgesetzbuch nur den Einzeltäter. Die Enquete-Kommission hat dieses Manko erkannt. Allerdings wurde die Forderung der Einführung einer strafrechtlichen Verantwortung für juristische Personen und Vereinigungen im Gegensatz zu Frankreich nie umgesetzt. 10 Eine Verhängung von Strafen, Maßregelungen oder andere Sanktionen gegen kriminelle Unternehmen, Vereine oder sonstige Personenzusammenschlüsse ist somit noch
nicht möglich. Natürlich gibt es auch in Frankreich politisch noch einiges auf diesem Feld zu tun, allerdings unterscheidet die
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