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Polizei-Geschichten

Polizei-Geschichten

Titel: Polizei-Geschichten
Autoren: Ernst Dronke
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Polizeichefs mit Zuchthausstrafe belegt, dann aber
    am 22. Juni nach der östlichen Grenze des Königreiches
    Hannover transportirt. Von hier kehrte er wieder nach
    Hamburg zurück und lebte daselbst einige Zeit unbemerkt,
    bis er Krankheitshalber am 19. September 1842 ins allge-
    meine Krankenhaus kam. In demselben blieb er bis zum
    13. März 1843. Zwei Tage nach seiner Entlassung wurde
    er arretirt und dann wieder nach der östlichen Grenze
    des Königreichs Hannover transportirt. Die Behörde in
    Winsen schaffte ihn jedoch unter Bezugnahme auf den
    Beschluß des königlich Hannoverschen Ministerii vom
    29. März wieder nach Hamburg zurück. Hier wurde er so-
    fort wieder eingesperrt, und
    bis zum 1. Juli 1844 ununterbrochen
    in Arrest gehalten. Dann setzte man ihn unter der Ver-
    pflichtung, daß er Hamburg binnen 8 Tagen verlasse, end-
    lich in Freiheit.
    Allein Hanemann, ohne zu wissen, wohin er sich wen-
    den solle, blieb nochmals über die gestattete Frist in Ham-
    burg. Am 14. August wurde er wieder arretirt, zu vierzehn-
    tägigem Gefängniß
    abwechselnd bei Wasser und Brod
    verurtheilt und Ende Septembers über die Grenze trans-
    portirt.
    Während seiner letzten Haft hatte sich Hanemanns
    ein bekannter, geachteter Advokat in Hamburg angenom-
    men, und ihm eine Supplik an die „hohe deutsche Bun-
    desversammlung“ in Betreff unterthänigst nachgesuchter
    Ermittelung einer Heimath in seinem deutschen Vaterland
    concipirt. Aus dieser Supplik, welche das Kieler Korre-
    spondenzblatt in seiner Nummer 74 vom Jahre 1845 im
    Auszuge mittheilte, haben wir die Erlebnisse Hanemanns
    hieraus wahrheits- und fast wortgetreu entnommen.
    Hanemann, der ohnedies nicht wußte, wo er sein Haupt
    derweile niederlegen solle, wollte nunmehr seine Angele-
    genheit persönlich vor der deutschen Bundesversammlung
    führen. Die Hamburgischen Behörden verweigerten ihm
    aber zu diesem Zweck den Reisepaß, worauf ihm denn der
    Koncipient jener Supplik eine Privat-Legitimation ausfer-
    tigte, und für seine eigne Person die deutschen Behörden
    ersuchte, den Inhaber der betreffenden Supplik aus den
    in ihr enthaltenen Gründen schützen und frei und unge-
    hindert gen Frankfurt an den deutschen Bundestag reisen
    lassen zu wollen.
    Auf diese Weise kam der heimathlose Deutsche auch
    wirklich bis an sein Ziel, und fand auf Verwendung in
    Frankfurt ein vorläufiges Domizil.
    Dagegen fand seine Angelegenheit in Frankfurt schlech-
    tes Gedeihen. Man schickte ihn von Einem zum Andern,
    Keiner aber wußte ihm mehr als eine unbestimmte Aus-
    sicht zu geben. Hanemann kehrte daher endlich nach
    Hamburg zurück.
    Hier wurde er abermals arretirt.
    Der Verwendung seines Advokaten gelang es, ihm
    unter der Verpflichtung, daß er Hamburg sofort verlasse,
    seine „Freiheit“ zu verschaffen, und mit einer neuen Legi-
    timation desselben begab sich Hanemann wiederum nach
    Frankfurt, um noch einmal den deutschen Bundestag um
    Ermittelung eines Stückchens Heimath in seinem großen
    deutschen „Vaterland“ zu ersuchen.
    Ob der heimathlose, gemißhandelte Deutsche dies-
    mal bis an den Bundestag gedrungen, ob der Bundestag
    einen Staat ermittelt hat, dem dieser deutsche Unterthan
    angehört, ob endlich ein solchermaßen ermittelter Staat
    ihn auch wirklich aufgenommen — wir wissen es nicht.
    Das aber wissen wir, daß der administrative Krieg, den
    drei deutsche Bundesstaaten auf solche Weise gegen einen
    „beschirmten deutschen Unterthan“ geführt haben, dieser
    hartnäckige nicht geschlichtete Krieg über einen so leicht
    beizulegenden Streitpunkt einen merkwürdigen Maaßstab
    für die größeren Verhältnisse des deutschen „Vaterlandes“
    abgeben könnte, — wenn es überhaupt eines solchen
    bedürfte.
    
    Das Unvermeidliche.
    ein, da magst Du Einwürfe und Entschuldigungen
    Nvorsuchen, so viele Du willst,“ sagte Arthur zu sei-
    nem Kommilitonen und Stubenkameraden Eduard, „das
    läßt sich weder rechtfertigen, noch entschuldigen. Wenn
    sich Jemand an Mitgliedern der Behörde, weil sie ihn be-
    strafen mußten, eigenmächtig vergreift, so ist das nichts
    weiter, als Rache, und jede Rache ist gemein und verächt-
    lich.“ —
    „Ich habe das auch keineswegs zu rechtfertigen gesucht,“
    erwiederte Eduard. „Ich behaupte nur, daß erlittenes Un-
    recht in jedem Menschen, sei er auch der sanftmüthigste
    der Welt, Haß gegen den erregt, von dem ihm das Unrecht
    zugefügt worden. Widerfährt es ihm jedoch öfter, oder
    leidet er
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