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MPU - was man wissen muss

MPU - was man wissen muss

Titel: MPU - was man wissen muss
Autoren: Horst Uwe u Ziegler Lenhart
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Polizei aber aufmerksam, weil der Fahrzeuglenker Fahrfehler begeht oder körperliche Ausfallerscheinungen zeigt, steht eine Strafbarkeit wegen „Trunkenheitsfahrt“ im Raum. Die Folge sind Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis. Regelmäßig lässt die Fahrt unter Medikamenteneinfluss Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen. Selbst wenn die Polizei nicht einschreitet, kann die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg entzogen oder eine MPU angeordnet werden.
    Lesen Sie den Beipackzettel immer aufmerksam! Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt, ob durch die Medikamenteneinnahme die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird und wie viele Stunden nach der Einnahme man wieder ein Fahrzeug führen darf.
… wegen Straftat(en) i. Z. m. dem Straßenverkehr
    Schon eine einzige erhebliche Verkehrsstraftatkann berechtigte Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen. Deshalb darf die Fahrerlaubnisbehörde im Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen. Wird diese Begutachtung verweigert, führt das zur Ablehnung des Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
    Wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Nötigung im Straßenverkehr wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen. Beim Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ordnete die Behörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Kraftfahreignung des Antragstellers an. Dieser lehnte es ab, sich einer Begutachtung zu unterziehen.
    Daraufhin wurde der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis mit der Begründung abgelehnt, die straf- und verkehrsrechtliche Vorgeschichte rechtfertige durchaus Eignungsbedenken. Die vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung zeige ein hohes Maß an Rücksichts- und Verantwortungslosigkeit, weil der Betroffene nur des eigenen schnelleren Vorankommens wegen andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet habe. Diesem Verhalten sei zu entnehmen, dass der Betroffene die Durchsetzung seiner vermeintlichen eigenen Rechte denjenigen anderer Verkehrsteilnehmer voranstelle.
    Höchstgerichtlich wird die Auffassung vertreten, dass Zweifel an der Fahreignung nicht erst dann berechtigt seien,wenn wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen werde. Vielmehr reiche eine einzige Straftat aus, wenn sie erheblich sei. In den einschlägigen Vorschriften des Fahrerlaubnisrechts werde der wiederholten Begehung von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze der – nur – einmalige, dafür aber erhebliche Verstoß gegenübergestellt.
    Kommt es zu einer Verteilung wegen (mehrerer) „Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen“, z. B. Nötigung im Straßenverkehr in drei Fällen oder Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, ordnen die Fahrerlaubnisbehörden regelmäßig die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an.
    Der Verteidiger in Verkehrsstrafverfahren sollte sich immer bemühen – sofern Verfahrenseinstellung oder Freispruch unmöglich erscheinen –, eine Verurteilung wegen „nur“ einer Straftat oder mehrerer Straftaten in sogenannter tateinheitlicher Begehung zu erreichen. Hierauf kann sich der Verteidiger in Gesprächen mit Staatsanwaltschaft und Gericht unter Umständen verständigen. Dann bleibt dem Betroffenen eine MPU erspart.
… wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotenzial
    Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für einhohes Aggressionspotenzial bestehen, kann ebenfalls eine MPU verlangt werden. Als solche Straftaten versteht die Rechtsprechung Vergehen, die eine Veranlagung des Fahrerlaubnisbewerbers zu Rohheit oder eine geringe Hemmschwelle gegenüber der körperlichen Integrität anderer Menschen erkennen lassen. In Betracht kommen die Straftatbestände
der schweren und gefährlichen Körperverletzung,
des Raubes sowie
der Vergewaltigung.
    Sofern es – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis gekommen ist und im Rahmen des Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgestellt wird, dass der Antragsteller schon einmal eine vorsätzliche Körperverletzung begangen hat, ordnen die Fahrerlaubnisbehörden erfahrungsgemäß eine MPU an.
    Zwar kann auch durch die Begehung einer Reihe weiterer Straftaten eine kriminelle Energie des Täters zum Ausdruck kommen,
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