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MPU - was man wissen muss

MPU - was man wissen muss

Titel: MPU - was man wissen muss
Autoren: Horst Uwe u Ziegler Lenhart
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Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung),
ein Arbeits- oder Betriebsmediziner,
ein Rechtsmediziner oder
ein Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU-Stelle).
    Die Behörde muss die genaue Fachrichtung angeben. Nicht jeder Umstand, der auf einen möglichen Eignungsmangel hindeutet, ist als hinreichender Grund für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens anzusehen.
    Mögliche Gründe für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens
Psychische Auffälligkeiten wie aggressives Verhalten auch außerhalb des Straßenverkehrs können die Anordnung rechtfertigen.
Ein hirnorganisches Syndrom rechtfertigt die Gutachtenanordnung, ebenso ein epileptisches Anfallsleiden.
Hohes Alter allein ist nicht entscheidend dafür, ob eine Begutachtung angeordnet wird. Es kann aber unter Umständen dazu ausreichen, wenn der Autofahrer durch unsichere Fahrweise oder einen augenscheinlich unerklärlichen Unfall aufgefallen ist. Allerdings rechtfertigt auch bei fortgeschrittenem Alter ein Verkehrsverstoß nur dann die Aufforderung, ein amtsärztliches Gutachten beizubringen, wenn dieser auf altersbedingte Leistungsminderung hindeutet.
    Beispiel
    Zur Erklärung eines Verkehrsunfalls gibt ein Fahrzeugführer gegenüber der Polizei an, Gas- und Bremspedal verwechselt zu haben und im Übrigen an der Parkinsonschen Krankheit zu leiden. Nach einem Verwarnungsgeld wegen Unfallverursachung erhält er von der Fahrerlaubnisbehörde die Anordnung, ein ärztliches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen.
    Im Falle der Parkinsonschen Krankheitist beispielsweise die Fähigkeit, Personenkraftwagen sicher zu führen, nur bei erfolgreicher Therapie oder in leichteren Fällen der Erkrankung gegeben. Ein positives verkehrsmedizinisches Gutachten könnte zu dem Ergebnis kommen, dass der Erkrankte die Fahrerlaubnis unter bestimmten Auflagen behalten darf: z. B. regelmäßige Nachuntersuchungen alle zwei Jahre. Bei negativem Gutachtenausgang entzieht die Führerscheinstelle regelmäßig die Fahrerlaubnis.
    Eine leichtfertige Äußerung gegenüber der Polizei kann den Führerschein kosten!
    Manchmal wird die Fahrerlaubnisbehörde erst Monate oder ein Jahr und später nach einem Drogenvorfall tätig. Dann wäre es unverhältnismäßig, sofort die Fahrerlaubnis zu entziehen oder sofort eine MPU anzuordnen. Hier kann zur Abklärung der Eignungszweifel die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens angeordnet werden. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob aktuell noch Drogen konsumiert werden. Die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde lautet in diesen Fällen: „Liegt bei dem zu Untersuchenden ein Konsum von Betäubungsmitteln vor, der seine Eignung als Kraftfahrzeugführer infrage stellt?“
    Im Rahmen des ärztlichen Gutachtens wird auch ein Untersuchungsgespräch geführt, in dem die Angaben des Betroffenen mit den Kenntnissen der Fahrerlaubnisbehörde verglichen werden.
    Der zu Untersuchende gibt z. B. an, nur einmal im Leben Kokainkonsumiert zu haben – und das 24 Stunden vor dem Vorfall, durch den er bei der Polizei auffällig wurde. Wenn in der seinerzeit vorgenommenen Blutprobe das Abbauprodukt von Kokain, Benzoylecgonin, gefunden wurde, kann diese Angabe nicht stimmen.
    Der Nachweis dieses Abbauprodukts in einer Blutprobe ist nach einmaligem Konsum nur 8 bis 10 Stunden möglich. Nur bei hoch dosiertem und chronischem Konsum wird eine Nachweisbarkeit von 12 bis 24 Stunden angenommen. Insofern bleiben Zweifel entweder in Bezug auf die Zeitangaben, die Dosis oder die Einmaligkeit des Konsums. Mit den Mitteln der ärztlichen Untersuchung kann das nicht aufgeklärt werden. Regelmäßig würde die Fahrerlaubnisbehörde bei diesem Ergebnis im Anschluss eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen.
    Zur Vorbereitung auf eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde (ärztliches, medizinisch-psychologisches oder sonstiges Gutachten) ist es ratsam, Einsicht in die Führerscheinakte zu nehmen. Dies ist direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Lassen Sie sich dort Kopien der relevanten Aktenbestandteile geben. So stellt man sicher, keine Angaben zu machen, die den Kenntnissen der Fahrerlaubnisbehörde widersprechen. Informieren Sie sich außerdem über logische Zusammenhänge und fachliche Erklärungen. So können Sie vermeiden, Angaben zu machen, die unmöglich und unpassend sind.
    Bei der Erstellung von rein (fach)ärztlichen Gutachten im Bereich von Drogenauffälligkeiten legt § 14 der FeV fest, unter welchen
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