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MPU - was man wissen muss

MPU - was man wissen muss

Titel: MPU - was man wissen muss
Autoren: Horst Uwe u Ziegler Lenhart
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dass die gutachterlichen Bewertungen mit der entsprechenden Sach- und Fachkenntnis erfolgen, dürfen medizinisch-psychologische Gutachten/Untersuchungen nur von speziellen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)erstellt werden: Sie erhalten eine amtliche Anerkennung. Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)in der Anlage 14 geregelt. Die Rahmenbedingungen sind in den Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung detailliert beschrieben und unter www.bast.de im Bereich Qualitätsbewertung nachzulesen.
    Auf der Homepage der BASt findet sich auch eine Liste der gegenwärtig 14 akkreditierten und anerkannten Träger von Begutachtungsstellen in Deutschland. Ebenso findet man dort eine Liste der gegenwärtig über 270 Begutachtungsstellen in Deutschland, die nach Träger und nach Postleitzahlen geordnet ist und regelmäßig aktualisiert wird.
Rechtliche Vorgaben an die MPU
    Die fachlich-inhaltlichen Anforderungen an die Durchführung der MPU und die Erstellung der Gutachten sowie die Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)in der Anlage 15 definiert. Das Gutachten ist demnach unter Beachtung folgender Grundsätze zu erstellen:
Das Gutachtenmuss in allgemein verständlicher Sprache abgefasst sowie nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Die Nachvollziehbarkeit betrifft die logische Ordnung (Schlüssigkeit) des Gutachtens. Sie erfordert die Wiedergabe aller wesentlichen Befunde und die Darstellung der Schlussfolgerungen, die zur Beurteilung führen. Die Nachprüfbarkeit betrifft die Wissenschaftlichkeit der Begutachtung. Sie erfordert, dass die Untersuchungsverfahren, die zu den Befunden geführt haben, angegeben und, soweit die Schlussfolgerungen auf Forschungsergebnisse gestützt sind, die Quellen genannt werden. Das Gutachten muss aber nicht im Einzelnen die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erhebung und Interpretation der Befunde wiedergeben.
Das Gutachten muss in allen wesentlichen Punkten insbesondere im Hinblick auf die gestellten Fragen vollständig sein. Der Umfang eines Gutachtens richtet sich nach der Befundlage. Bei eindeutiger Befundlage wird das Gutachten knapper, bei komplizierter Befundlage ausführlicher formuliert.
Im Gutachten müssen die Vorgeschichte und der gegenwärtige Befund getrennt dargestellt werden.
    Weitere grundsätzliche rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen und Vorgaben für die Durchführung der MPU sind in den „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung“ definiert, die durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellt und aktualisiert werden. Die Beurteilungsleitlinien mit den notwendigen fachlichen Kommentierungen sind dazu gut in der entsprechenden Fachliteratur nachzulesen.
    Die speziellen Beurteilungskriterien für die einzelnen Fallgruppen, die als Maßstab für die Bewertung durch die Gutachter anzuwenden sind und die durch die Landesbehörden als einheitlicher fachlicher Rahmen festgelegt sind, werden von den zuständigen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie e. V. – DGVP und Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin e. V. – DGVM) kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst. Auch diese Kriterien können detailliert nachverfolgt werden.
Kosten einer MPU
    Die Kosten einer MPU sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr(GebOSt) für jede Fragestellung festgelegt. Beispielhaft werden einige Fragestellungen und die entstehenden Kosten nach der Gebührenordnung (Stand Dezember 2011) dargestellt:
Kosten der MPU wegen:
in Euro
Alkohol
338
Drogen/Medikamente
338
Verkehrsauffälligkeiten (Punkte)
289
Straftaten
289
körperlicher und geistiger Beeinträchtigungen
204
neurologischer/psychiatrischer Beeinträchtigungen
289
    Achtung: Zu diesen Kosten kommen noch zusätzliche hinzu!
    Zu den in der Tabelle angegebenen Kosten kommen die jeweilige MwSt. und meist 15 bis 20 € für eine Zweitschrift auf kopiergeschütztem Spezialpapier. Der Endbetrag liegt dann in etwa zwischen 260 und 420 € – je nach Fragestellung.
    Bei den Drogen- und Medikamentenfragestellungen kommt zusätzlich noch eine Pauschale für die notwendigen Laboruntersuchungen hinzu, die bei 128 € liegt, sodass man hier dann über 570 € erreicht.
    Wird innerhalb der MPU noch eine Haaranalyse notwendig, um zusätzliche Abstinenzdokumentationen zu erbringen, werden diese Kosten u. U. ebenfalls noch zusätzlich fällig. Diese liegen je nach
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