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Meine Rechte als Nachbar

Meine Rechte als Nachbar

Titel: Meine Rechte als Nachbar
Autoren: Detlef Stollenwerk , Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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einzuwenden. Es stellte fest, dass der offene Kamin eine Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzrechts ist. Offene Kamine können bei unvollkommener Verbrennung und unzureichender Primärnutzung Emissionen verursachen, die die Nachbarschaft beeinträchtigen können. Eine Einschränkung der vermeidbaren Emissionen kann durch eine Einschränkung der Nutzung erfolgen.
    Straßenbeleuchtung
    Durch die Änderung der Straßenbeleuchtung wird die Wohnzimmernutzung des Anwohners Peter Müller stark beeinträchtigt. Ein Teil der Straßenbeleuchtung wirft ihr Licht ins Zimmer, wodurch in den Abendstunden eine Blendwirkung eintritt. Müller will eine Änderung der Beleuchtung. Kann er das verlangen?
    Ja. So entschied zumindest das OVG Münster (UPR 1994, 115) in einem ähnlich gelagerten Fall. Zwar kann Müller nicht die Entfernung der Straßenlampe verlangen, jedoch die Anbringung eines entsprechenden Blendschutzes.
    In einem ähnlichen Fall, bei welchem ein Nachbar die Beseitigung einer Straßenleuchte beantragte, weil im Sommer durch die Lichtwirkung zahlreiche Fliegen angezogen wurden, wurde der Beseitigungsanspruch abgelehnt, weil die Beeinträchtigung durch einfache Maßnahmen (z.B. Anbringung von Fliegengittern) zu vermeiden sei (vgl. VGH Kassel, NJW 1989, 1500).
    Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart (Beschl. v. 12.10. 1998, Az. 1 K 2751/98) war der Ansicht, dass die Ausleuchtung der Straßenzüge als ortsüblich angesehen werden muss. Einer eventuellen Belästigung könne man relativ einfach begegnen, indem entsprechende Schutzvorkehrungen, so z.B. das Herablassen der Rollläden getroffen werden.
    Für eine Duldung einer Straßenlaterne sprach sich auch das OVG Rheinland-Pfalz, Urt. V. 11.6.2010, Az. 1 A 10474/10, aus.

05
    Wie sollte man im Nachbarstreit vorgehen?
    I m folgenden Kapitel erfahren Sie, auf was Sie bei einer Auseinandersetzung mit dem Nachbarn achten sollten und wer Ihnen im Einzelfall helfen kann. Zuständig für nachbarrechtliche Streitigkeiten sind im Regelfall die Zivilgerichte.
    Bei einem Streit mit dem Nachbarn sollte möglichst immer versucht werden, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Schließlich wird eine gerichtliche Auseinandersetzung, die nicht immer zu vermeiden sein wird, das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis für die Zukunft mit Sicherheit nachhaltig belasten.
    Zum Schluss sollte man natürlich noch wissen, wie man im Nachbarstreit vorgehen sollte. Es gibt zwar kein Patentrezept, aber einige Dinge, die zu beachten sind.
Kompromiss anstreben
    Das Gespräch suchen
    Zunächst einmal sollte man bei konkreten Verletzungen nachbarrechtlicher Vorschriften das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und die Angelegenheit erörtern. Wenn Sie ohne Vorwarnung Behörden oder Rechtsanwälte einschalten oder gar ein Gericht anrufen, kann jeglicher Kompromiss gefährdet sein. Ist mit Ihrem Nachbarn kein Gespräch möglich oder ein solches erfolglos verlaufen, sollten Sie sich zunächst rechtskundig machen und Ihre Rechtsposition sorgfältig einschätzen. Greifen Sie auf keinen Fall zur Selbsthilfe. Diese ist nur in besonderen gesetzlich geregelten Fällen zulässig, und auch die Gerichte verstehen keinen Spaß, wenn ein Nachbar unzulässigerweise zur Selbsthilfe greift.
    Tipp
    Sie sollten sich auch Gedanken darüber machen, ob die Sache eine gerichtliche Auseinandersetzung verdient. Wer Bagatellfälle vor Gericht bringt, muss sich nicht wundern, wenn das wohlgepriesene nachbarschaftliche Verhältnis völlig zerstört wird.
    Informieren Sie den Nachbarn über geplante Vorhaben, die ihn ebenfalls, wenn auch entfernt, betreffen können. Wenn Sie beispielsweise beabsichtigen, eine Gartenparty zu feiern, laden Sie die Nachbarschaft ein oder aber informieren Sie diese zumindest vorher. Planen Sie, Ihre Einfriedung zu ändern, und müssen hierbei möglicherweise, wenn auch nur kurzzeitig, das Nachbargrundstück betreten, geben Sie vorher ihrem Nachbarn Bescheid.
    Vereinbarung treffen
    Treffen Sie Absprachen oder Vereinbarungen mit Ihrem Nachbarn bzgl. gemeinschaftlicher Grundstücksnutzungen (so z.B. über die Errichtung einer gemeinschaftlichen Einfriedung), so sollten diese schriftlich abgefasst und ggf. auch rechtlich abgesichert werden, damit diese auch bei Eigentümerwechsel Rechtskraft behalten.
    Das Nachbarrecht fördert ausdrücklich Vereinbarungen. Deshalb haben Sie aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit grundsätzlich das Recht (ausgenommen gesetz- oder sittenwidrige Regelungen),
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