Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Meine Rechte als Nachbar

Meine Rechte als Nachbar

Titel: Meine Rechte als Nachbar
Autoren: Detlef Stollenwerk , Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Vom Netzwerk:
Sonderregelungen zu treffen. Die Landesnachbarrechtsgesetze enthalten vielfach den Hinweis, dass die gesetzlichen Vorgaben nur dann Anwendung finden, wenn die Nachbarn keine sonstigen Regelungen getroffen haben. Die Streitbeilegung unter Nachbarn ist beispielsweise in Form eines Vergleichs denkbar. Hier gelten die Regelungen des § 779 BGB.
    Tipp
    In manchen nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen kann auch eine dritte Person als Schlichtungsperson fungieren. Hierfür bieten sich z.B. die Schiedspersonen an. Wo das in Ihrem Bereich zuständige Schiedsamt zu finden ist, erfahren Sie über die Stadt-/Gemeindeverwaltung.
    Vergleich
    Zwischen Frau/Herrn …
    – nachfolgend Nachbar A genannt –
    und Frau/Herrn …
    – nachfolgend Nachbar B genannt –
    wird folgende Rechnung (Vergleich) getroffen:
Nachbar A verpflichtet sich, bezüglich der Heckenpflanzung einen Grenzabstand von 2 m gegenüber dem Grundstück von Nachbar B einzuhalten,
    oder
Nachbar B verpflichtet sich, in den Sommermonaten im Garten höchstens alle 4 Wochen zu grillen
    oder
Nachbar A verpflichtet sich, die gemeinsame Einfriedung zu unterhalten, und erhält dafür vom Nachbar B eine jährliche Entschädigung in Höhe von … Euro.
    Ort, Datum
    Unterschrift Nachbar A Unterschrift Nachbar B
    Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen führen in der Regel zu den Zivilgerichten. Die zuständigen Amtsgerichte haben kostenlose Rechtsberatungsstellen eingerichtet, bei welchen Sie sich über zivilrechtliche Ansprüche (sofern in einem Verfahren eine mündliche Auskunft ohne umfangreiche Studierung von Akten möglich ist) informieren können. Bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. bauplanungs- oder ordnungsrechtlichen Angelegenheiten) sind die zuständigen Stadt-/Gemeinde- oder Kreisverwaltungen gesetzlich verpflichtet, Ihnen im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches Auskünfte kostenlos zu erteilen.
    Tipp
    Personen, deren finanzielle Möglichkeiten beschränkt sind, kann auf Antrag Beratungshilfe gewährt werden. Der Antrag kann mündlich (per Niederschrift) oder schriftlich beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk das Bedürfnis für die Beratungshilfe auftritt. In der Regel ist dies der Wohnsitz des Antragstellers. In dem Gesuch sind der Sachverhalt anzugeben, für den Beratungshilfe begehrt wird, und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers glaubhaft darzustellen. Die Amtsgerichte verfügen über entsprechende Vordrucke. Soweit sich der Rechtsuchende unmittelbar an einen Rechtsanwalt wendet, kann der Antrag auch nachträglich gestellt werden. In diesem Fall hat der Rechtsuchende dem Rechtsanwalt gegenüber neben seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen darzulegen und auch zu versichern, dass ihm in der gleichen Angelegenheit keine Beratungshilfe gewährt oder durch das zuständige Amtsgericht abgelehnt wurde.
    Informationen zum Thema Lärm erhalten Sie auch beim Umweltbundesamt unter www.umweltbundesamt.de , beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter www.bmu.de und bei der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. unter www.fluglaerm.de .
    Anwaltliche Hilfe
    Viele Rechtsanwälte haben sich auf nachbarrechtliche Fragen spezialisiert. So gibt es z.B. Fachanwälte für Verwaltungs-, Arbeits- oder Sozialrecht usw. Suchen Sie aufgrund einer besonderen Rechtslage einen bestimmten Rechtsanwalt, so geben Ihnen die Rechtsanwaltskammern die notwendigen Informationen.
    Prozesskostenhilfe
    Haben Sie kein Geld für einen Rechtsanwalt, erfragen Sie beim zuständigen Gericht die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe oder fordern Sie kostenlos beim Bundesministerium der Justiz, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 11015 Berlin oder online unter www.bmj.bund.de die Broschüre „Guter Rat ist nicht teuer“ an.
    Aufklärungspflichten bei Nachbarstreitigkeiten
    Verschiedentlich sieht ein genervter Grundstückseigentümer nur die Möglichkeit, seinen streitsüchtigen Nachbarn durch Verkauf des Anwesens aus dem Weg zu gehen. Doch hier ist Vorsicht angesagt. In diesem Fall sollten Sie evtl. Käufer auf die Problematik hinweisen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (MDR 1998, 41; vgl. auch BGH, NJW-RR 1988, 394; NJW 1991, 1673) hat entschieden, dass ein Verkäufer die Pflicht hat, den Vertragspartner auch ungefragt über solche Umstände aufzuklären (im vorliegenden Fall Baustopp wegen Nachbarstreitigkeiten), die den Vertragszweck vereiteln können und auch für ihn von
Vom Netzwerk:

Weitere Kostenlose Bücher