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Meine Rechte als Nachbar

Meine Rechte als Nachbar

Titel: Meine Rechte als Nachbar
Autoren: Detlef Stollenwerk , Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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Liebe Leserin, lieber Leser, und natürlich auch: Liebe Zuschauerin, lieber Zuschauer des ARD-Ratgeber Recht,
    die Welt wird täglich komplizierter. Die Welt der Paragrafen sowieso. Ständig wächst der Berg von Verordnungen, Gesetzen, Urteilen und Meinungen. Die Paragrafenwelt verständlicher für Sie – unsere Leser und Zuschauer – ausfallen zu lassen, das ist das erklärte Ziel des ARD-Ratgeber Recht.
    Es gibt dabei wenige Sendungen in der deutschen Fernsehlandschaft, die Sie, unsere Zuschauer, so häufig zu Papier und Füller greifen lassen (oder Sie dazu bringen, Ihr Mail-Programm zu starten), wie der ARD-Ratgeber Recht. Dafür bedanken wir uns – und auch für das Vertrauen, das Sie in uns setzen. Leider dürfen und können wir Ihnen nicht die umfangreichen Auskünfte geben, die wir Ihnen gern geben würden. Denn unser Programmauftrag besteht darin, Rechtsprobleme und juristische Fragen auf einer leicht verständlichen Ebene aufzuarbeiten. Die Rechtsauskunft und die Rechtsberatung im Einzelfall gehören nicht dazu.
    Umfangreichere Informationen, die die Sendungen ergänzen, bieten wir dem interessierten Publikum seit vielen Jahren mit der Buchreihe zum ARD-Ratgeber Recht an. Der Südwestrundfunk SWR, der den ARD-Ratgeber Recht produziert, betreut diese Reihe. Ziel ist, verständliche und erschwingliche Bücher zu den juristischen Themen aus unseren Sendungen anzubieten. Unsere erfahrenen und juristisch geschulten Autoren können in allgemein verständlichen Ausführungen die Ratsuchenden bestens begleiten. Ein klarer Aufbau soll dem Leser einen schnellen Zugriff auf die gesuchten Informationen gewährleisten. Dazu gibt es Musterbriefe von Experten, Tipps und Ratschläge. Im Internet finden Sie darüber hinaus weitere sendungsbezogene Informationen.
    Unser wichtigstes Anliegen ist es, Ihnen – ausgehend von den Berichten und Reportagen unserer Sendungen – vertiefende und alltagsnahe Informationen zur Verfügung zu stellen, die Sie bei der Lösung Ihrer persönlichen rechtlichen Probleme unterstützen – also, die Paragrafenwelt begreifbarer zu machen.
    Mit Dank für Ihre freundliche und kritische Begleitung unserer Arbeit!
    Dr. Frank Bräutigam ARD-Fernsehredaktion Recht und Justiz
Südwestrundfunk Karlsruhe

01
    Allgemeines zum Nachbarrecht
    D as Nachbarrecht regelt zusammenfassend die Rechtsfragen, die sich aus dem benachbarten Eigentum ergeben. Ein Grundstückseigentümer kann im Prinzip mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren. Und er kann sich gegen Beeinträchtigungen seines Eigentums wehren. Es ist aber naheliegend, dass nicht jede Beeinträchtigung einen Abwehranspruch auslöst. Es gibt eine Vielzahl von Einwirkungen, die der Grundstückseigentümer hinnehmen muss.
    Dieses Kapitel befasst sich mit den Grundfragen des Nachbarrechts, insbesondere mit den Aufgaben der Polizei im Nachbarstreit und mit dem Umfang und den Grenzen des Eigentums.
    Das Nachbarrecht im Überblick
    Das Nachbarrecht ist heute sehr vielschichtig und nicht einfach zu durchschauen. Wenn man begrifflich das erfassen möchte, was man unter Nachbarrecht einordnet, so müsste man alle Rechtsnormen zusammenfassen, die sich damit beschäftigten, zwischen Nachbarn einen Ausgleich widerstreitender Interessen zu schaffen. Hierbei muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass sich der Begriff des Nachbarn nicht an einer Einzelperson oder einer Personengruppe orientiert. Nachbar kann z.B. auch ein Gewerbebetrieb sein.
    Beim Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Beginn des 20. Jahrhunderts war das Nachbarrecht weitestgehend privates Recht. Verschiedene Regelungsbereiche nachbarrechtlicher Fragen wurden dem Landesgesetzgeber überlassen (vgl. hierzu → Allgemeines in Kapitel 04 ). Die Ermächtigung ergibt sich aus Art. 124 EGBGB. Von dieser Regelungsbefugnis haben fast alle Bundesländer Gebrauch gemacht und ergänzende landesrechtliche Nachbarrechtsgesetze erlassen. Privatrechtliche Nachbaransprüche werden in der Regel im Wege der Klage vor den Zivilgerichten (Amts-, Land-, Oberlandesgericht bzw. beim Bundesgerichtshof) geltend gemacht. Ein Nachteil dieser Regelung ist jedoch, dass nachbarrechtliche Ansprüche, falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist, gerichtlich durchgesetzt werden müssen, was natürlich nicht zur Entlastung der ohnehin stark beschäftigten Zivilgerichte führt. Das Nachbarrecht hat aber heute auch viel an Bedeutung im öffentlichen Recht gefunden, nicht zuletzt weil vermehrt
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