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Max Weber (German Edition)

Max Weber (German Edition)

Titel: Max Weber (German Edition)
Autoren: Dirk Kaesler
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labiler sei als eine, an der sich die handelnden Menschen orientieren infolge ihres Glaubens an deren «Legitimität». Eine solche Legitimität kann einer Ordnung nach Webers Einschätzung aus wiederum vier – idealtypischen –Gründen zugeschrieben werden:
    «a) kraft Tradition: Geltung des immer Gewesenen;
    b) kraft affektuellen (insbesondere: emotionalen) Glaubens: Geltung des neu Offenbarten oder des Vorbildlichen;
    c) kraft wertrationalen Glaubens: Geltung des als absolut gültigen Erschlossenen;
    d) kraft positiver Satzung, an deren Legalität geglaubt wird.»
    Mit den Konzepten des «Sozialen Handelns», der «Sozialen Beziehung» und der «(Legitimen) Ordnung» sind die drei wichtigsten Bausteine und ihr innerer Zusammenhang der Weber’ schen Soziologie dargestellt, der sich wie in Abbildung 3 illustrieren lässt.

    Abb. 3: Systematischer Zusammenhang der wichtigsten Bausteine der Allgemeinen Soziologie Max Webers
    Herrschaftssoziologie
    In seinen Skizzen einer Soziologie der Herrschaft orientierte Max Weber sich ebenfalls an der Argumentationsstruktur seiner Allgemeinen Soziologie. Auch Herrschaft galt ihm als eine Sonderform sozialen Handelns und sozialer Beziehungen. Mit «Herrschaft» sollen jene sozialen Beziehungen bezeichnet werden, in denen ein Individuum oder eine Gruppe seinen bzw. ihren Willen gegen ein anderes Individuum oder eine andere Gruppe durchsetzt, und zwar derart, dass die Handlungspartner diesem Willen «gehorchen». Für die erklärungsbedürftige Konstellation, dass wenige über viele herrschen, stellte Weber folgende Fragen:
    – Welche persönlichen Qualitäten bei dem oder den Direktiven gebenden und den Direktiven gehorchenden machen eine derartige soziale Beziehung überhaupt möglich?
    – Welche historischen, kulturellen, politischen, sozialen, ökonomischen Voraussetzungen ermöglichen bzw. erschweren eine derartige soziale Beziehung?
    – Welche Folgen hat eine derartige soziale Beziehung auf den verschiedenen Ebenen der gesellschaftlichen Wirklichkeit?
    Zur Beantwortung dieser Fragen präsentierte Max Weber das dreipolige Begriffssystem Macht-Herrschaft-Disziplin: «Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht; Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden; Disziplin soll heißen die Chance, kraft eingeübter Einstellung für einen Befehl prompten, automatischen und schematischen Gehorsam bei einer angebbaren Vielheit von Menschen zu finden.»
    Vor allem das Phänomen der «Herrschaft» beschäftigte Weber zeitlebens sowohl wissenschaftlich als auch praktisch-politisch. In seiner Soziologischen Kategorienlehre versuchte er unter der Überschrift Die Typen der Herrschaft das Begriffsfeld «Herrschaft» analytisch zu präzisieren. Im Anschluss an die rein definitorische Fassung der Grundbegriffe betonte er, dass die Motive für den Gehorsam gegenüber Herrschaftsansprüchen ein breites Spektrum erfassen können, das von «dumpfer Gewöhnung» bis zu rein zweckrationalen Erwägungen reicht. Allen Formen gemeinsam sei jedoch, dass «ein bestimmtes Minimum an Gehorchenwollen, also: Interesse (äußerem oder innerem) am Gehorchen» zu jedem «echten» Herrschaftsverhältnis gehört. Auch hier kann wiederum auf die Strukturähnlichkeit der Argumentation der Weber’schen Soziologie der Herrschaft mit seiner Allgemeinen Soziologie hingewiesen werden: «Herrschaft» erscheint als besondere Form sozialen Handelns und sozialer Beziehungen; eine Typologie verschiedener Herrschaftsformen ergibt sich aus unterschiedlichen Orientierungen dieses Handelns und dieser Beziehungen an verschiedenen legitimen Ordnungen. So unterscheiden sich seine drei «reinen» Typen legitimer Herrschaft einzig und allein durch ihre jeweilige Legitimitätsgeltung. Diese «kann nämlich primär sein:
    1. rationalen Charakters: auf dem Glauben an die Legalität gesetzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch die zur Ausübung der Herrschaft Berufenen ruhen (legale Herrschaft), oder
    2. traditionalen Charakters: auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Traditionen und die Legitimität der durch sie zur Autorität Berufenen ruhen (traditionale Herrschaft), oder endlich
    3. charismatischen Charakters: auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder die Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit
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