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Lügen in Kriegszeiten

Lügen in Kriegszeiten

Titel: Lügen in Kriegszeiten
Autoren: Arthur Ponsonby
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Krieg einlassen, wenn sie nicht die öffentliche Meinung hinter sich hätte, und solche bestehende Vereinbarungen, welche das Parlament tatsächlich z u derartigem verpflichten, sind in den Verträgen und Abkommen enthalten, die dem Hause vorgelegt worden sind. Was uns anbelangt, so haben wir, seitdem wir im Amte sind, keinen einzigen geheimen Artikel irgendwelcher Art aufgestellt.
    Unterhaus, 27. November 1911.
     
    Diese ganze Ausführung ist eine sorgfältige und absichtliche Umgehung des eigentlichen Punktes.
    Im August 1914 war es jedermann in Großbritannien vollkommen klar, daß unsere Vereinbarung mit Frankreich ein „geheimes Abkommen war, das dem Parlament Kriegsverpflichtungen auferlegte.“
    In einem Memorandum an Sir E. Grey und an den Premierminister, datiert vom 23. August 1912, schrieb Mr. Winston Churchill: „Jedermann, dem die Tatsachen bekannt sind, muß fühlen, daß wir die Verpflichtungen eines Bündnisses, ohne dessen Vorteile und vor allem ohne dessen genaue Bestimmungen haben“ ( The World Crisis, Bd. 1, S. 115 ).
    Im Jahre 1912 berichtete Herr Sasonow, der russische Außenminister, an den Zaren:
     
    England hat versprochen, Frankreich zu Lande mit einer an die belgische Grenze zu entsendenden Truppenmacht in Stärke von 100 000 Mann zu unterstützen, um einen vom französischen Generalstab erwarteten Einmarsch des deutschen Heeres in Frankreich durch Belgien abzuwehren.
    Lord Hugh Cecil: … Es herrscht allgemein der Glaube, daß dieses Land unter einer Verpflichtung steht, keiner vertraglichen Verpflichtung, sondern einer Verpflichtung, die aus einer vom Ministerium im Verlaufe von diplomatischen Verhandlungen gegebenen Zusicherung entsprungen ist, eine sehr große Streitkraft außerhalb dieses Landes zu senden, um in Europa zu operieren.
    Mr. Asquith: Ich sehe mich veranlaßt zu erklären, daß dies nicht wahr ist.
    Unterhaus, 10. März 1913.
     
    Sir William Byles richtete an den Premierminister die Anfrage, ob er sagen wolle, ob dieses Land irgendeine und, wenn so, was für eine Verpflichtung Frankreich gegenüber hat, in gewissen, möglichen Fällen eine bewaffnete Streitkraft nach Europa zu schicken, um dort zu operieren und, wenn dem so sei, welches die Grenzen unserer Vereinbarungen, ob gemäß einer Zusicherung oder eines Vertrages mit der französischen Nation, sind.
    Mr. King fragte den Premierminister (1.), ob die auswärtige Politik dieses Landes im gegenwärtigen Augenblick durch irgendwelche Verträge, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, unter welchen in gewissen, möglichen Fällen britische militärische Streitkräfte auf den Kontinent geschickt und dort bei militärischen Operationen mitwirken müßten, ungehemmt ist; und (2.), ob in den Jahren 1905, 1908 oder 1911 dieses Land aus eigenem Antrieb Frankreich den Beistand eines britischen Heeres angeboten hat, das auf dem Festlande gelandet werden sollte, um im Falle europäischer Feindseligkeiten Frankreich zu unterstützen.
    Mr. Asquith: Wie schon wiederholt erklärt wurde, steht dieses Land unter keiner, der Öffentlichkeit oder dem Parlamente nicht bekannten Verpflichtung, die es zwingen würde, sich an irgendeinem Kriege zu beteiligen. Mit anderen Worten, sollte es zwischen den europäischen Mächten zum Kriege kommen, so bestehen keine unveröffentlichten Vereinbarungen, die die Freiheit der Regierung oder des Parlamentes in der Entscheidung, ob Großbritannien an einem Kriege sich beteiligen soll oder nicht, beschränken oder hemmen würden. Aus offensichtlichen Gründen können über die Verwendung der See- und Landstreitkräfte, falls die Regierung sich für die Teilnahme an einem Kriege entscheiden sollte, nicht im voraus öffentliche Angaben gemacht werden.
    Unterhaus, 24. März 19l3.
     
    Sir Edward Grey: Ich habe dem Hause versichert, und der Premierminister hat dem Hause mehr als einmal versichert, daß wir, wenn eine Krisis wie die jetzige entstehen sollte, vor das Unterhaus treten würden und dem Unterhause zu sagen vermöchten, daß es frei ist, über die Stellungnahme des Hauses zu entscheiden; daß wir kein geheimes Abkommen haben, mit dem wir das Haus überraschen und infolgedessen wir dem Hause sagen müßten, daß, weil wir jenes Abkommen getroffen haben, das Land nun eine Ehrenverpflichtung hat … Ich glaube (der Brief) macht es vollkommen klar, daß das, was der Premierminister und ich im Unterhause gesagt haben in bezug auf unsere Freiheit, in einer Krisis zu entscheiden, welche Richtung wir
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