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Kriminalgeschichte des Christentums Band 08 - Das 15 und 16 Jahrhundert

Kriminalgeschichte des Christentums Band 08 - Das 15 und 16 Jahrhundert

Titel: Kriminalgeschichte des Christentums Band 08 - Das 15 und 16 Jahrhundert
Autoren: Karlheinz Deschner
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rühmliche Ausnahme unter den Monarchen des christlichen Mittelalters, nur selten und dann nie über längere Dauer Krieg geführt. So 1371 und 1373 je einen Feldzug gegen die Mark Brandenburg, worauf er die Wittelsbacher für den Verlust mit immerhin 500000 Gulden abfand. So den Reichskrieg wider den schwäbischen Städtebund, wobei er 1377 einlenkte, als der Graf von Württemberg eine Schlacht verlor.
    Karl, der die Bezeichnung Friedensfürst im großen und ganzen verdient, zog zur Durchsetzung seiner, herkömmlich gesehen, insgesamt erfolgreichen Politik Verhandlungen, Vergleiche, die persönliche Übereinkunft vor, wenn er auch Feinden gegenüber unerbittlich sein konnte. Er regierte jedoch nicht, wie üblich, durch Waffengänge, sondern durch Diplomatie, Privilegienvergabe, Pfand und Lehensnahme, Tausch und Erbschaftsverträge, immer wieder durch Ehevereinbarungen und, in erstaunlichem Maße, sein eigentliches Machtmittel, durch beträchtliche Abfindungen, Zahlungen. »Alles andere ist eher zu versuchen als das Eisen«, schrieb er 1351 an Petrarca, »so wollen es die Ärzte und das haben auch die Kaiser aus Erfahrung gelernt«, wobei er freilich besonders an sich gedacht haben mochte, den, wie man ihn auch nannte, »Kaufmann auf dem Thron«. 5
    Allerdings scheute er bei seinen Friedensbemühungen keinerlei Skrupellosigkeit, dreiste Tricks, Verbrechen, wie das nun mal zum schmutzigen Geschäft der Politik seit je gehört, weit mehr jedenfalls als das Gegenteil. »Karl IV. übervorteilte dabei, er überlistete, täuschte, sprach doppelzüngig, er betrog, stiftete Schaden, erregte Zwietracht, wiegelte auf« (Müller-Mertens). Kurz, er war, feiner formuliert, »ein Meister auf dem Felde verdeckten diplomatischen Spiels« (Pfitzner). Aus Profitsucht zögerte er auch keinen Augenblick, alle edlen Grundsätze zu verleugnen, etwa Judenblut in blankes Kapital umzumünzen. Trat er doch die Rechte über die so oft und immer wieder Gejagten an mehrere Reichsstädte ab und sicherte den neuen Nutznießern jüdischen Gutes im voraus urkundliche Straflosigkeit zu für den Fall, daß »die Juden daselbst nächstens erschlagen« werden (VII 445!).
    Als Markgraf von Mähren erweiterte Karl noch seinen Erfahrungsschatz und regierte nach der Erblindung des Vaters de facto auch in Böhmen. Dabei reihte er sich in die antiwittelsbacherische Front ein und wurde bald deren bedeutendster Exponent, vor allem durch den Beistand seines einstigen Lehrers, des Papstes Clemens VI. 6

Luxus, Orgien und Torturen

    Clemens VI., wiewohl Mönch, hielt glanzvoll, geradezu orientalisch pomphaft Hof, ja tat es an mondäner Repräsentation, »an äußerer Herrlichkeit«, so selbst die Katholiken Wetzer/Welte, »allen Fürsten seiner Zeit zuvor«. Er bezog Seide aus der Toskana, feines Leinen aus Reims, Paris, Flandern. Vierzig verschiedene Sorten Goldbrokat kaufte er in Syrien ein. Sein Pelzbedarf war ungeheuer: 1220 Hermelinfelle – »68 für eine Kapuze, 430 für ein Cape, 310 für einen Umhang, 150 für zwei weitere Kapuzen, 64 für noch eine Kapuze, 30 für einen Hut, 80 für eine große Kapuze und 88 für Birette oder päpstliche Capes«. Doch verschwendeten die Herren Avignons, die Nachfolger des armen Jesus, an Luxusimporte überhaupt fünf bis zehn Prozent ihres Jahresetats. 11
    Für Küche und Keller ließ Clemens VI. ein Mehrfaches dessen springen, was seine beiden Vorgänger dafür verbrauchten (Clemens V. allein beinah tausend Gulden pro Woche). Nur für das Krönungsmahl zahlte der »wegen seiner hohen Begabung als Prediger und Theologe zum Papst gewählte« sechste Clemens mehr als 15000 Goldgulden.
    Freilich, ein bißchen Vergnügen, Eßlust darf wohl sein. Schließlich – bereits der hl. Benedikt hatte zwei gekochte Speisen für den Mönch gefordert, damit der, esse er die eine nicht, sich an der anderen ergötze. Auch erlaubte Benedikt als dritten Gang Rohkost. Und später kredenzte man den Benediktinern häufig mehr als zwei Gerichte. Die »Consuetudines Farfenses« schreiben drei zu jeder Mahlzeit vor, und die Reformbenediktiner aßen, außerhalb der Fastenzeit, gleichfalls stets mehrere. In vielen Klöstern aber gab es bald einen dritten, vierten, einen fünften Gang selbst an Fasttagen. Sogar der hl. Petrus Venerabilis verteidigte eine dritte, vierte Folge – mit Berufung auf Benedikt, denn, führte Petrus dessen Gedanken fort, könne ein Mönch auch das zweite Essen nicht genießen, müsse ihm ein drittes oder viertes zur
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