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Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)

Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)

Titel: Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)
Autoren: Frank Wehrheim , Michael Gösele
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Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main leitete Ermittlungen gegen den Nervenarzt H. ein – wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 des Strafgesetzbuches. Die Kriminalpolizei durchsuchte daraufhin die Geschäftsräume des Arztes in Frankfurt sowie dessen Wohnung in Wiesbaden. Die »Frankfurter Rundschau« berichtete in dem Artikel »Kontrolle unerwünscht« von ihren Recherchen im Zusammenhang mit dem Arzt H.:
    »Als Praxisschild reicht dem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie H. offenbar ein mit Tesafilm auf den Briefkasten geklebter Zettel. Auf Anrufe von Journalisten reagiert der Psychiater derzeit nicht. Seit die Staatsanwaltschaft seine Räume durchsuchte, seit die Ärztekammer gegen ihn ermittelt, ist es schwierig geworden, Psychiater H. überhaupt zu Gesicht zu bekommen. Kein Hinweis auf eine Arztpraxis findet sich im Treppenhaus des Frankfurter Altbaus, nur H.s Name an einem Klingelschild im zweiten Stock. Niemand öffnet.«
    Unter normalen Umständen – sofern es solche überhaupt gibt – hätte man nun davon ausgehen können, dass die hessische Finanzbehörde sofort nach dem vielsagenden Gerichtsurteil gegen den Psychiater H. mindestens zwei Maßnahmen ergreift:
     
Sie zieht den Gutachter zur Rechenschaft, der dem Finanzamt Frankfurt und im Grunde auch dem Steuerzahler vier im besten Alter stehende gesunde Beamte durch ein unzureichendes Gutachten weggenommen hat und verklagt ihn auf Schadensersatz.
Die Finanzbehörde holt die vier – offenkundig zu Unrecht dienstunfähig geschriebenen Beamten – unverzüglich wieder zurück an ihre Arbeitsplätze. Denn gesunde Beamte, die monatlich Bezüge kosten und die überdies auch arbeiten wollen, sollen auch arbeiten dürfen. Das zumindest wäre man den Steuerzahlern schuldig, die hierfür am Ende aufkommen müssen.
    Beides ist natürlich nicht geschehen. Die hessische Verwaltung stellte sich nicht auf die Seite ihrer fälschlicherweise für psychisch krank erklärten Beamten und sie unternahm – vielleicht aus gutem Grund – auch nichts gegen den verurteilten Gutachter Dr. med. Michael H.
    Auffällig war in dieser Zeit die Rolle mancher Spitzenkräfte der Deutschen Steuergewerkschaft in Hessen. Während sich ihre in den örtlichen Personalrat des Finanzamtes Frankfurt am Main V gewählten Mitglieder an der Seite der bei Verdi organisierten Personalräte mit Solidarität, Energie und Herz engagierten, stellten sich Mitglieder des Landesvorstandes hinter die Ministerialbürokratie und den Finanzminister. Und diese hochkarätigen Gewerkschaftsleute sind nun auch als Zeugen gegen die betroffenen Steuerfahnder vor den Untersuchungsausschuss geladen, obwohl keiner von ihnen je mit den Betroffenen persönlich gesprochen hat. Sie fungieren als Zeugen »vom Hörensagen«, die sich selbst nach der Verurteilung des Psychiaters Michael H. noch gegen die Betroffenen und hinter die Verwaltung stellen und Mobbing kategorisch ausschließen.
    Daraus ließe sich folgern, dass die Verwaltung vielleicht einen externen Ombudsmann oder Mediator benötigen könnte, damit in Zukunft in schwierigen Fällen wie diesen die Kommunikation zwischen den Beteiligten nicht mehr in der Weise abbricht, wie hier geschehen.
    Unter dem wachsenden öffentlichen Druck, der sich aus der kritischen Berichterstattung in den deutschen Medien ergab, machte der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar den vier zwangspensionierten Steuerfahndern dann doch noch ein Angebot. Oder zumindest das, was er sich unter einem Angebot vorstellte: Er empfahl den vier Ex-Beamten, einen Antrag auf Reaktivierung zu stellen, entblödete sich jedoch nicht, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung in dieser Affäre richtig gehandelt hätte. Er forderte die durch das Gerichtsurteil rehabilitierten ehemaligen Steuerfahnder überdies auf, sich ein weiteres Mal begutachten zu lassen. Rudolf Schmenger, Marco Wehner und das Ehepaar Feser verloren nun endgültig ihren Glauben an einen Rest Gerechtigkeit. Keine Entschuldigung, keine personellen Konsequenzen in der Führungsebene, stattdessen ein weiteres Gutachten, das vom Land in Auftrag gegeben würde und dessen Ergebnis nach allem, was die vier bis dahin erlebt hatten, naturgemäß Gefahren barg. Und, sollten sie den Psychocheck tatsächlich bestehen, die Rückkehr zu all jenen Führungskräften, die sie mutwillig über Jahre hinweg beruflich zermürbt und zerstört hatten.
    208 Euro
    Dass die abservierten und gemobbten
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