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Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)

Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)

Titel: Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)
Autoren: Frank Wehrheim , Michael Gösele
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Euro gekostet, und seine lebenslängliche Pension als kranker und dienstunfähig erklärter Beamter wird sich in Zukunft auf eine hohe sechsstellige, wenn nicht sogar siebenstellige Summe, die der Steuerzahler zahlt, auftürmen. Dafür, dass er als Beamter nicht mehr arbeiten darf.
    Endlich wurde auch die Landesärztekammer auf die Gutachten des Psychiaters Michael H. aufmerksam. Verschiedene Medien hatten in der Zwischenzeit über die fragwürdigen Zwangspensionierungen der vier ehemaligen Steuerfahnder berichtet und die Urteilsfähigkeit des Nervenarztes und das Verhalten des Hessischen Finanzministeriums kritisch hinterfragt. Der »Spiegel« beispielsweise schrieb Anfang 2008 unter der Überschrift »Großzügiger Verzicht«:
    »Mehrere gut ausgebildete Steuerfahnder, die mit ihren Vorgesetzten wegen dienstlicher Angelegenheiten über Kreuz lagen, hat das Land Hessen mit Hilfe psychiatrischer Gutachten zu pensionsberechtigten Ruheständlern gestempelt – teilweise schon im Alter von 36 Jahren. Und mindestens einer von ihnen, der 46-jährige Rudolf Schmenger, will sein auf Staatskosten erworbenes Fachwissen jetzt nutzen, um die Einnahmen des Staats gezielt zu verringern: Seit einigen Wochen besitzt der Ex-Fahnder eine Zulassung als privater Steuerberater.«
    Der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer Hessen leitete die Vorgänge um die vier psychiatrischen Gutachten des Nervenarztes Michael H. an die Rechtsabteilung des Hauses weiter, weil er, wie er an Rudolf Schmenger schrieb, der Meinung war, »dass der Gutachter Michael H. ... die ärztliche Sorgfaltspflicht missachtet hat und ein hochgradiger Anfangsverdacht auf Gefälligkeitsbegutachtung besteht.«
    Die Angelegenheit landete vor dem Verwaltungsgericht Gießen und wurde am 16. November 2009 nach dreitägiger Hauptverhandlung unter dem Aktenzeichen 21 K 1220/09.GI.B mit einem Urteil beendet. Dem Arzt Michael H. wurde wegen Verstoßes gegen seine ärztlichen Berufspflichten ein Verweis erteilt und ihm wurde zusätzlich eine Geldbuße von 12 000 Euro auferlegt. Die Urteilsbegründung ließ die erhoffte Deutlichkeit in diesem Fall nicht vermissen, und zum ersten Mal hatten die vier zwangspensionierten Steuerfahnder das Gefühl, so etwas wie Gerechtigkeit zu erfahren. In einer Presseerklärung des Gerichtes hieß es:
    »Das Berufsgericht gelangte ... zu der Überzeugung, dass der Beschuldigte bei der Erstellung aller vier ›nervenfachärztlichen Gutachten‹ die Standards für psychiatrische Gutachten nicht eingehalten hat.«
    Das Gericht warf dem Psychiater Michael H. überdies vor, dass er bei der Erstellung dieser Gutachten die gebotene Neutralitätspflicht verletzt habe. In der Urteilsbegründung liest sich dieser schwere Vorwurf wie folgt:
    »Insbesondere ist an keiner Stelle nachvollziehbar dargelegt, weshalb die festgestellte Fixierung des Probanden auf seine Sicht der Vorfälle in der Dienststelle ›eindeutig‹ eine paranoid-querulatorische Entwicklung darstellt.«
    Hier kam in der Tat der Verdacht eines Gefälligkeitsgutachtens auf, denn der Gutachter war bei seiner Bewertung schlichtweg davon ausgegangen, dass die von den untersuchten Fahndern geschilderten Vorfälle ausschließlich wahnhafter Natur wären – also nicht der Wirklichkeit entsprächen. Wer hatte den Arzt zu dieser Erkenntnis gebracht?
    Weiter hieß es in der vom Verwaltungsgericht veröffentlichten Urteilsbegründung:
    »Im Hinblick darauf, dass der Beschuldigte für das Gericht nicht erkennbar machte, dass er sein Fehlverhalten einsieht, bedurfte es der Verhängung einer nicht zu geringen Geldbuße, um das Ziel der Verhinderung berufsrechtlichen Fehlverhaltens in der ärztlichen Arbeit des Beschuldigten in Zukunft zu erreichen. Andererseits hält das Gericht im Hinblick darauf, dass der Beschuldigte erstmals berufsrechtlich in Erscheinung getreten ist und im Hinblick auf die von ihm dargestellten negativen Auswirkungen der Publizität der Angelegenheit in der Öffentlichkeit für sein persönliches und berufliches Fortkommen es für ausreichend, eine Geldbuße in der festgesetzten Höhe auszusprechen.«
    In der Verhandlung stellte sich überdies heraus, dass der Psychiater gar keine klassische Praxis führte, sondern seinen Lebensunterhalt gewissermaßen mit Gutachten für die hessischen Verwaltungsbehörden bestritt. Die ein- bis zweistündigen Begutachtungstermine berechnete er mit 350 Euro je Untersuchung und erledigte im Schnitt drei dieser Termine pro Tag.
    Auch die
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