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Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin

Titel: Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin
Autoren: Hans Bankl
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warum, wie, wann? Quis, quid, ubi, quibus auxiliis, cur, quomodo, quando?
    Richtig ausgesprochen und rhythmisch betont, ergeben die lateinischen Fragewörter einen klassischen Hexameter und sind deshalb leicht zu merken.
1. Wer ist das Opfer? Wer ist der Täter?
    Die Feststellung der Personalien des Opfers kann ganz einfach sein (Personalausweis, Bekannte) oder aber beträchtliche Schwierigkeiten machen. Eine unbekannte, vielleicht sogar verstümmelte Leiche zu identifizieren, gehört zu den großen Herausforderungen der medizinischen Kriminalistik.
    Die Frage nach dem Täter ist dann leicht zu beantworten, wenn ihn Augenzeugen erkannt haben. Meist ist dies jedoch nicht der Fall, sodass eine umfassende Spurensicherung notwendig ist. Dies reicht von Fingerabdrücken bis zu Körperausscheidungen, die auf individualcharakteristische Merkmale zu untersuchen sind.
    Ein tatsächlich kurioser Fall einer Identifizierung durch hinterlassene Spuren trug sich vor vielen Jahrzehnten zu: Es ist nicht so außergewöhnlich, dass ein Täter neben dem Opfer seinen eigenen Harn oder Kot absetzt. Dies ist die Markierung einer gestörten Psyche. Aber dass in einem solchen Fall zur Selbstreinigung eine Tageszeitung verwendet wurde, mit Zustelladresse und Namen, war ein in der Kriminalität wohl einmaliger Fehler des Täters.
2. Was ist geschehen?
    Eine erste grobe Orientierung sollte helfen zu entscheiden, ob überhaupt ein gewaltsamer Tod vorliegt, und inwieweit es sich um einen Unfall, Selbstmord oder ein Tötungsdelikt handelt. Es ist zweckmäßig, jeden plötzlichen oder unerwarteten Todesfall so lange als Mord anzusehen, bis das Gegenteil erwiesen ist.
3. Wo ist es geschehen?
    Der Auffindungsort einer Leiche wird sehr oft auch der Tatort sowie der Sterbeort sein. Freilich können diese Orte auch ganz verschieden sein.
    Es ist nicht ungewöhnlich, dass komplizierte Zusammenhänge aufgedeckt werden:
    Bei Rivalitätsstreitigkeiten im Rahmen von Bandenkriminalität wurde ein Mann zusammengeschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Da man annahm, er sei tot, packte man ihn in den Kofferraum eines Autos und transportierte ihn an ein Seeufer. Dort wurde die vermeintliche Leiche ins Wasser geworfen. Er erwachte dadurch, ertrank jedoch nach kurzer Zeit. Die Leiche wurde einige Tage später angeschwemmt. Würgemale am Hals, Spuren von Erbrochenem im Kofferraum und Wasser in Magen und Lunge waren festzustellen, jedoch erst das Geständnis des Täters konnte den genauen Ablauf erklären.
4. Womit ist es geschehen?
    Es ist die außerordentlich wichtige Frage nach dem Tatwerkzeug. Es kann sich dabei um Teile eines Fahrzeuges oder einer Maschine handeln, die charakteristische Verletzungen an einer Person herbeigeführt haben, oder um ein Werkzeug im engeren Sinn (Hammer, Axt, Messer, Strangulierungswerkzeug) oder um Schusswaffen.

    Hat der Täter das Werkzeug nach der Tat mitgenommen, lässt sich dasselbe anhand der Verletzungen des Opfers jedoch ziemlich genau rekonstruieren. Aber auch hier lauert die Gefahr von Irrtümern: Bei einer Schießerei muss genau festgestellt werden, welche Projektile zu welchen Waffen gehören, wie die Schusskanäle verlaufen und welche Positionen die Beteiligten eingenommen haben. Weiterhin ist zu klären, womit die eigentliche Tötung erfolgt ist: Es kann ja jemand gewürgt, erstochen und angeschossen worden sein, vielleicht sogar von verschiedenen Tätern.
5. Warum ist es geschehen?
    Die Klärung des Motivs wird kaum schon am Tatort möglich sein, jedoch sind Spuren und Indizien festzuhalten, wie z. B. Hinweise auf einen Raufhandel, Alkoholisierung, Drogen oder ein Sexualdelikt.
6. Wie ist es geschehen?
    Zur Rekonstruktion des Tatablaufes sind alle entdeckten Spuren miteinander in Zusammenhang zu bringen. Dieselben dürfen nicht allein nur zu dem Hergang passen, sie müssen auch in einer logisch-nachvollziehbaren Ablaufkette stehen. Nicht zu vergessen ist, es kann ein Ereignis als Unfall beginnen und mit einer Tötung enden und umgekehrt kann ein Tötungsvorhaben durch einen Unfall oder einen Zwischenfall eine ganz andere Richtung nehmen.
7. Wann ist es geschehen?
    Festzustellen, wann eine Tat begangen wurde, gehört zu den schwierigsten Aufgaben des Gerichtsmediziners. Je kürzer die Zeitspanne zwischen Tathergang und Untersuchung ist, desto zuverlässiger lässt sich die Todeszeit abschätzen. Gibt es aber keine anderen Anhaltspunkte, wie etwa zugeordnete Geräusche, stehen gebliebene Uhren oder
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