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Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin

Titel: Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin
Autoren: Hans Bankl
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an: »Ich habe Monica einmal auf den Hals geschlagen, daraufhin ist sie röchelnd zu Boden gegangen.« Auf die Frage aus dem Off, ob die junge Frau noch lebte: »Ihr Herz schlug noch. Zwei Stunden später, als ich von einer Marihuana-Lieferung zurückkam, war sie kalt, da realisierte ich, dass sie tot war. Dann habe ich ihren Körper total zerstückelt und ihren Kopf auf dem Herd gekocht.« Im Abspann liest man: »Daniel Rakowitz wurde von der Jury für geisteskrank befunden. Er befindet sich in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt.« Es gab fantastische Einschaltquoten, aber auch eine Flutwelle von Protesten. Nach zwei Folgen wurde die Sendung eingestellt.

    Tote bringen Quote

    Deutchland
Marktanteil
Zuschauer
Gerichtsmedizinerin
Dr. Samantha Ryan
17 %
2,9 Mio. Zuschauer
Quincy
14 %
2,7 Mio. Zuschauer
Österreich
Der Bulle von Tölz
51 %
1,1 Mio. Zuschauer
Siska
21 %
0,5 Mio. Zuschauer

Die sieben goldenen W des Kriminalisten
    Die Arbeit des Gerichtsmediziners beginnt am Tatort. So bezeichnet man zunächst auch den Fundort einer Leiche, wobei noch nicht feststehen muss, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Auch kann sich erst später herausstellen, dass der Auffindungsort nicht jener Platz ist, wo die »Tat« verübt wurde. Der Gerichtsmediziner ist aber nicht der Erste, der am Ort eintrifft, und er hat es demzufolge auch manchmal schwer.
    Der Leichnam wurde in der Regel von Zivilpersonen aufgefunden, eventuell angegriffen und in seiner Lage verändert. Die Ersten vor Ort, die jedoch wirklich nicht hingehören, sind neugierige Nachbarn und Passanten, hin und wieder auch die Reporter. Wenn solche Personen nur einen Zigarettenstummel wegwerfen, ist später das Chaos der Spurensicherung perfekt. Dann kommt die Polizei mit dem Polizeiarzt, manchmal ist vorher schon der alarmierte Notarzt oder der nächste erreichbare Arzt zur Stelle. Unbeschadet aller kriminalistischen Vorgehensweisen geht es schließlich darum, ob die »Leiche« wirklich tot ist oder eine tiefe Bewusstlosigkeit bzw. ein Koma vorliegt. Es ist daher notwendig, dass jeder Arzt wenigstens die Grundkenntnisse für eine Leichenbeschau besitzt. Hier klafft
zwischen theoretischer Erfordernis und praktischer Realität eine große Lücke. Was da manchmal passiert, welche Vermutungen geäußert und natürlich kolportiert werden, wie viele Spuren verwischt oder überlagert wurden und was alles schließlich verabsäumt worden ist, lässt den erfahrenen Kriminalisten verzweifeln.
    Es geschah bei einem Raubmord an einem Trödler, der mit Hammerschlägen gegen den Kopf getötet wurde. Da das Opfer nicht sofort tot war, reinigten und verbanden Ärzte in demselben Gewölbe, in dem die Bluttat geschehen war, seine Wunden. Schließlich lagen eine Menge von blutigen Wattebauschen auf dem Boden und zahlreiche Blutspritzer waren an Stellen aufzufinden, die nach der ganzen Situation nicht zu dem Überfall passen konnten. Dies erschwerte die richtige Deutung der Spuren des Verbrechens sehr, da der Überfallene, ehe er vernommen werden konnte, starb. Der Täter selbst gab den Mord nicht zu, sondern erklärte, es handle sich um einen Totschlag im Zuge eines Raufhandels. Es wäre für die Ermittlungen gewiss vorteilhafter gewesen, wenn man den Verletzten aus dem kleinen Geschäftslokal hinausgebracht und dort verbunden hätte. So wurden aber verschiedene Spuren falsch gelegt und andere verwischt.
    Der Gerichtsarzt sollte bei einem Lokalaugenschein zunächst wirklich nur zuschauen, und zwar zuerst aus einiger Distanz und später erst aus der Nähe, aber vorerst nichts berühren, auch den Leichnam nicht. Die Situation muss durch Skizzen und Fotografien und durch ein ausführliches Protokoll fixiert werden. Ist das geschehen, kann man mit den Untersuchungen schrittweise weitergehen, den Leichnam anfassen, umlagern, schließlich aufheben, damit man auch sieht, was unter ihm liegt.
    Der große Lehrer Breitenecker hat den treffenden Rat gegeben: »Die Hände in die Taschen - die Augen weit auf-, den Mund fest zumachen.« Die Hände sind deshalb in die Taschen zu stecken, um nichts zu verändern, um ja keine Spuren zu verwischen
oder neue, so genannte Trugspuren, zu verursachen. Die Augen sind weit aufzumachen, um nichts zu übersehen, und der Mund ist fest zuzumachen, um nicht durch voreilige Bemerkungen Unsicherheit zu verbreiten.
    Im Weiteren sollten sich die Überlegungen und Untersuchungen an die »sieben goldenen W des Kriminalisten« halten: wer, was, wo, womit,
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