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Geld fressen Seele auf

Geld fressen Seele auf

Titel: Geld fressen Seele auf
Autoren: Maximilian von Ah
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einer jungen unerfahrenen Frau, die sich selbst noch in der Berufsausbildung befand und in einer Problembeziehung mit ihrem Wohn- und Liebespartner, eine derart schwierige Pflegschaft tatsächlich übertragen? War denn den Menschen, Rechts- und Behördenvertretern jegliches Gefühl für Überforderung, Verhältnismäßigkeit und Vernunft abhanden gekommen?
       
     
    Nach drei Monaten in der geschlossenen Psychiatrieabteilung, in denen Angelina zwangsweise mit Medikamenten versorgt werden musste, wurde sie, zunächst versuchsweise, in die offene Psychiatrieabteilung verlegt. Diese Verlegung war an die Auflage geknüpft, dass sie die verordneten Medikamente unbedingt weiterhin einzunehmen hätte.
    Nach einem Monat stellten ihre Ärzte aber über ihr Blutbild fest, dass sie dieser Auflage nicht nachgekommen war, und so wurde sie für weitere zwei Monate in die geschlossene Abteilung mit zwangsweise zugeführter Medikation zurückverlegt.
    Endlich, nach insgesamt sechs Monaten, wurde Angelina Bernardo-Ansa wieder aus der Psychiatrieklinik entlassen. Allerdings wiederum mit der Auflage, dass sie die absolut notwendigen Medikamente weiter einzunehmen hätte. 
In seinem Entlassungsgutachten sprach der behandelnde Psychiater seinerzeit davon, dass Angelina nur unter Einnahme dieser Medikamente wieder alleine leben könnte. Der Facharzt wies ausdrücklich darauf hin, dass, sollte sie dieser Auflage nicht nachkommen, mit einem wahrscheinlich sehr viel schwerwiegenderen Krankheitsrückfall zu rechnen sei, der dann entsprechende Gefährdungspotenziale, auch im Zusammenhang mit der Betreuung des minderjährigen Sohnes, ergeben könnte.
       
     
    Unvorstellbar, ja für einen Rechts- und Sozialstaat Deutschland nahezu kaum zu glauben, dass Angelina einige Zeit später ihre Medikamente gerichtlich legitimiert absetzen und wegwerfen durfte.
    Dies, weil nun ein von ihr selbst ausgesuchter neuer Psychiater ihr ein neues gerichtsrelevantes Gutachten geschrieben hatte, in dem dieser jetzt bestätigte, dass das Absetzen jener Psychopharmaka für den psychischen Gesundheitszustand der Patientin wohl doch keine erhebliche Gefahr darstellen würde.
    Sie war zwar, auch nach diesem neuen Gutachten, immer noch psychisch krank, aber nun, nach Einschätzung dieses Gutachters, nicht mehr akut und erheblich gefährlich. Mit diesem gerichtsrelevanten Arztzeugnis beantragte Angelina Bernardo-Ansa kurzerhand bei Gericht das Wiedereinsetzen ihrer alten Rechte sowie das Zurückbringen ihres Sohnes Christiano in ihren Haushalt.
       
     
    Der Familienrichter befragte Christiano ausdrücklich, ob er denn lieber bei seiner Schwester oder bei einem Elternteil leben und wohnen wolle. Der Junge, der sich infolge der schwerwiegenden Familienereignisse ohnehin zum Eigenschutz in sich selbst und die Computerwelt zurückgezogen hatte, erklärte daraufhin, dass er auf jeden Fall bei seinen Freunden und Schulkameraden in Angermund bleiben wolle; weshalb es sicher besser sei, bei der Mutter zu wohnen.
       
     
    Francisco versuchte nun dem Gericht deutlich zu machen, dass er zwar einerseits den Wunsch seines Sohnes sehr gut nachvollziehen könne, dass er aber andererseits auch davon überzeugt sei, dass sein Sohn Christiano besser bei ihm und seinem Bruder in der Schweiz aufgehoben wäre. Im Wesentlichen auch deshalb, weil er bei ihm in der Schweiz neben der notwendigen Nestwärme auch wieder mehr Liebe und adäquate Förderung erführe respektive keinerlei Gefahren aus offenbar schubweise auftretenden psychischen Krankheitsverläufen ausgesetzt wäre.
    Allein der Familienrichter entschied im Sinne des Kindes und damit auch im Sinne der kranken Mutter; wenn auch unter der zusätzlichen Weisung, dass das Jugendamt Mutter und Sohn weiterhin zu betreuen habe.
    Beim Gedanken an diese Weisung verspürte Francisco wieder den stechenden Kopfschmerz und mit diesem die Frage, ob jene weitere Betreuung durch das Jugendamt nicht von Beginn an eine reine Aktenfarce gewesen sei?
       
     
    Schlagartig tauchte vor seinem inneren Auge das tote Gesicht seines Sohnes auf und mit ihm ein weiteres unbekanntes Gesicht. In gleicher Sekunde spürte er den erneuten Schmerz im Kopf und wieder derart heftig, dass er sich abermals kurz vor der Bewusstlosigkeit wähnte. Aus Angst davor verstärkte er seine Anstrengungen über den Tod seines Kindes mehr zu erfahren; doch irgendetwas in ihm wehrte sich ganz vehement.
    Stattdessen kroch spürbare kalte Wut und nackter Zorn in ihm
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