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Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Titel: Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen
Autoren: Linde , Florian Enzensberger , Sven Klinger , Barbara Schüller
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Vorteile im Hinblick auf den Freibetrag erlangt, sieht das Gesetz vor, dass dem Nacherben nicht für jede Vermögensmasse des gesamten Erwerbs gesondert ein Freibetrag zusteht, sondern dass ihm insgesamt nur ein Freibetrag zu gewähren ist, der für sein günstigeres Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser gegeben ist. Für das ihm zusätzlich anfallende Vermögen des Vorerben wird ihm der für diese Steuerklasse maßgebende Freibetrag nur gewährt, wenn und soweit der höhere, nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser maßgebende Freibetrag, durch den Anfall des Nacherbschaftsvermögens nicht verbraucht ist.
Alleinerziehende Mutter
    Alleinerziehende Mütter vererben in der Regel ihr Vermögen an ihre Kinder. Bis zum Freibetrag von 400.000 Euro muss kein Kind Erbschaftsteuer zahlen. Bei drei Kindern kann eine Mutter 1,2 Mio. Euro steuerfrei an ihren Nachwuchs vererben. Lediglich bei einem deutlich höheren Vermögen bietet es sich an, über Maßnahmen der Steueroptimierung nachzudenken. Wie Eheleute kann auch die alleinerziehende Mutter ihren Kindern alle zehn Jahre bis zum Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind Vermögen verschenken. Da ein so hohes Vermögen meist nur von Unternehmerinnen weitergegeben werden kann, kommen noch andere Formen der Steuervermeidung in Frage, zum Beispiel die Beteiligung am Unternehmen oder die Gründung einer Familiengesellschaft.

Anhang
Berater im „Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. ( www.NDEEX.de )
    BADEN-WÜRTTEMBERG
    Armin Abele
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
    72764 Reutlingen, Eberhardstraße 1
    Telefon: 07121 324 180
    Thomas Maulbetsch
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
    74847 Obrigheim, Hauptstraße 31
    Telefon: 06261 671100
    Wolfgang Roth
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
    74847 Obrigheim, Hauptstraße 31
    Telefon: 06261 671100
    Barbara Schüller
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht
    79098 Freiburg, Wallstraße 2
    Telefon: 0761 36333
    Andreas Wolff
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
    68161 Mannheim, P 5, 11
    Telefon: 0621 402206
    BAYERN
    Florian Enzensberger
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
    82362 Weilheim, Bahnhofstraße 9
    Telefon: 0881 924900
    82467 Garmisch-Partenkirchen, Ludwigstraße 81
    Telefon: 08821 9669685
    Bernhard F. Klinger
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
    81667 München, Innere Wiener Straße 13
    Telefon: 089 210 10 20
    Stefanie Scheuber
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    90489 Nürnberg, Rudolphstraße 30
    Telefon 0911 3766944
    BERLIN
    Johannes Schulte
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Notar
    12163 Berlin, Schlossstraße 26
    Telefon: 030 797 444 20
    HESSEN
    Joachim Mohr
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht
    35396 Gießen, Greizer Straße 1
    Telefon: 0641 952600
    MECKLENBURG-VORPOMMERN
    Sven Klinger
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
    19053 Schwerin, Schlossstraße 14
    Telefon: 0385 555194
    NORDRHEIN-WESTFALEN
    Klaus Becker
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
    52062 Aachen, Friedrich-Wilhelm-Platz 9–10
    Telefon: 0241 24994
    Hans-Oskar Jülicher
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
    52525 Heinsberg, Ostpromenade 1
    Telefon: 02452 976090
    Stephan Konrad
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    33602 Bielefeld, Mauerstr. 8
    Telefon: 0521 64647
    RHEINLAND-PFALZ
    Joachim Müller
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
    56564 Neuwied, Langendorfer Straße 145
    Telefon: 02631 91650
    SCHWEIZ
    Dr. Bruno Eugster
    Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Erbrecht
    CH 9001 St. Gallen, Neugasse 44
    Telefon: 0041 71/22331 75

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