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Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Titel: Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen
Autoren: Linde , Florian Enzensberger , Sven Klinger , Barbara Schüller
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Elternteil bereits gestorben ist, erben neben dem anderen Elternteil auch Geschwister (sofern vorhanden). Sind beide Eltern bereits verstorben, erben ausschließlich die Geschwister zu gleichen Teilen. Ist auch ein Bruder oder eine Schwester bereits verstorben, erben stellvertretend deren Kinder, also die Nichten und Neffen neben den noch lebenden Geschwistern.
    Wer erbt, wenn die Eltern bereits verstorben sind und die Frau keine Geschwister hat? In diesem Fall erben die Großeltern und deren Nachkommen – nach dem gleichen Schema wie Eltern und Geschwister. Und wenn auch die Großeltern bereits verstorben sind und keine weitere Nachkommenschaft haben, dann erben die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge.
    Solche Fälle sind zwar unwahrscheinlich, kommen aber immer wieder vor. Je weniger Kinder pro Frau geboren werden, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass nach einem Erben in der Verwandtschaft regelrecht gefahndet werden muss. Immer häufiger kommt es vor, dass ein völlig ahnungsloser Mensch irgendwo auf dem Erdball erfährt, dass er von einer weit entfernten Verwandten ein beträchtliches Vermögen geerbt hat.
Vermeidung von Erbengemeinschaften
    Manchmal entspricht die gesetzliche Erbfolge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau dem Willen einer ledigen Frau ohne Kind. Es kann ja sein, dass sie zu ihren Verwandten immer ein sehr gutes Verhältnis hatte und nie als „Erbtante“ angesehen und behandelt wurde. Doch auch in diesem Fall kann ein Testament eine sinnvolle Sache sein. Vor allem dann, wenn eine Erbengemeinschaft entsteht, kann ein Testament die friedliche Teilung des hinterlassenen Vermögens enorm fördern.
    Erbengemeinschaften entwickeln sich häufig zu Streitgemeinschaften, hier kann ein einziger Querulant alle sinnvollen Vorschläge der Verwandten zur Teilung der Erbschaft torpedieren. Ein Testament, das juristisch einwandfrei formuliert ist, bietet den Verwandten keine Möglichkeit, zu streiten. Insofern ist es für jede ledige Frau, die ihr Vermögen – wie in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen – den nächsten Verwandten vererben möchte, ratsam, ein Testament zu errichten, das unmissverständlich einen Erben einsetzt und darlegt, welche Verwandten Vermächtnisse in einer bestimmten Höhe bekommen sollen. In diesem Fall erhält ein Erbe, zum Beispiel eine zuverlässige Schwester, den gesamten Nachlass und hat dann die Pflicht, den anderen Verwandten „Vermächtnisse“ – in Form von Geld- oder Sachleistungen – zu überlassen. Das Ergebnis kann exakt das gleiche wie bei der gesetzlichen Erbfolge sein, nur mit dem Unterschied, dass niemand quertreiben, streiten und torpedieren kann.
    Am Ende einer unheilvollen, jahrelangen Streiterei in einer Erbengemeinschaft steht häufig die Liquidierung des gesamten Nachlasses mit der Folge einer unnötigen und ungewollten Vernichtung des Vermögens. Wertgegenstände wie Schmuck, Auto, Möbel, Teppiche, Bilder sowie Immobilien werden versteigert. Der Erlös kann dabei weit unter dem Einkaufspreis, dem aktuellen Wert, dem Gebrauchswert und dem ideellen Wert für einzelne Mitglieder der Erbengemeinschaft liegen. So können in Euro gerechnet bei einer Versteigerung eines erheblichen Nachlasses nur zehn bis 30 Prozent des gesamten Wertes übrigbleiben. Eine Erblasserin, die eine derartige Vernichtung ihres Vermögens nach ihrem Tod verhindern will, ist gut beraten, ein Testament zu verfassen, das die streitbedingte Liquidierung ihres Nachlasses bei einer Versteigerung unterbindet.
    Viele ledige und kinderlose Frauen wünschen aus guten Gründen, dass es nicht zur gesetzlichen Erbfolge kommt. Oft wollen sie ganz gezielt verhindern, dass die Eltern, die Geschwister oder ein spezieller Bruder etwas erben. Frauen, die von ihren Eltern gegenüber ihren Geschwistern benachteiligt wurden, wollen meist auf gar keinen Fall, dass Brüder und Schwestern noch einmal – von ihnen selbst – eine Erbschaft erhalten. Abgesehen davon überlegen sich ledige Frauen, wem sie mit ihrem Vermögen helfen können. Warum sollten sie bereits wirtschaftlich abgesicherten Eltern und Geschwistern Geld und Gegenstände vererben? So machen sie sich Gedanken, ob sie ihr Vermögen den besten Freundinnen und Freunden und/oder gemeinnützigen Organisationen zukommen lassen sollten. Und manche betuchten Frauen möchten überhaupt kein Geld vererben, weder an Verwandte noch an Freunde oder Organisationen, sondern lieber eine Stiftung gründen. Kein Problem: Ein rechtsgültiges
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