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Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Titel: Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen
Autoren: Linde , Florian Enzensberger , Sven Klinger , Barbara Schüller
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Testament ist eine Sammlung von ureigenen Wünschen in Form von „Anordnungen“, die nach dem Tod ohne Wenn und Aber umzusetzen sind.
Nachlassverwaltung unter Miterben
    Wie laufen die Entscheidungen in einer Erbengemeinschaft? Wer hat hier das Sagen? Welche Aufteilung des hinterlassenen Vermögens kommt hier zustande? Eine Erbengemeinschaft kann aus mehreren Geschwistern bestehen, aus einem Elternteil und den Geschwistern, aus den noch lebenden Geschwistern und den Kindern eines bereits verstorbenen Geschwisters. In der Realität kommen viele, zum Teil ungewöhnliche Konstellationen vor. Alle Mitglieder werden gemeinschaftlich Erben des gesamten Nachlasses, die einzelnen Erbquoten können sich jedoch deutlich unterscheiden. So kann es sein, dass ein Elternteil ein Viertel der Erbschaft erhält und zwei noch lebende Geschwister jeweils ein Viertel, während die vier Kinder eines bereits verstorbenen Bruders hingegen ein Viertel teilen müssen und sich jeweils mit einem 16-tel begnügen müssen. Solche ungleichen Erbquoten führen zu Neid, Ärger und Verdruss, vor allem dann, wenn die Erben mit hohen Erbquoten die Erben mit geringem Erbteil überstimmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es um alltägliche Sachen (Haushaltsgegenstände, Mobiliar oder Schmuck) geht. Im Notfall kann sogar ein einzelner Erbe für notwendige Maßnahmen sorgen, zum Beispiel für die Reparatur eines kaputten Daches an einem Haus. Bei allen wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel dem Verkauf von Immobilien, ist dagegen Einstimmigkeit gefordert. Und hier kann eben ein Erbe mit Anspruch auf einen verschwindend kleinen Erbteil als Querulant die gesamte Erbengemeinschaft lahmlegen und mehr oder weniger offen als Erpresser der anderen Erben auftreten, um seine partikularen Interessen durchzusetzen. Niemand kann einen Quertreiber vor die Tür setzen.
    Frau Reich hinterlässt drei Geschwister, die als gesetzliche Erben je ein Drittel des Erbes erhalten. Die drei Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Frau Reich besaß kostbaren Schmuck. Die Geschwister streiten sich: Ein Geschwisterteil möchte den Schmuck verkaufen, zwei möchten den Schmuck behalten, da es sich um Familienerbstücke handelt. Die beiden Erben können den dritten Erben überstimmen, da sie zusammen einen Erbanteil von zwei Dritteln haben und bei alltäglichen Gegenständen Mehrheitsentscheidungen möglich sind.
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
    Früher oder später sollte eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden. Auch dies kann nur gemeinschaftlich, also einstimmig geschehen. Wenn die Erben sich nicht einigen können, wer die Immobilie, den Schmuck oder die Bilder erhält und wer wie viel Geld an die anderen als Ausgleich zahlen muss, kann der Konflikt nur durch Zwangsversteigerung gelöst werden. Ein Mitglied der Erbengemeinschaft kann seinen Erbteil verkaufen. In diesem Fall steht den anderen Erben ein Vorkaufsrecht zu. Das bedeutet, dass der Erbe erst die Miterben fragen muss, ob sie seinen Erbteil kaufen möchten. Nur wenn sie ablehnen, kann der Erbe seinen Erbteil an eine andere Person verkaufen. Durch diese Regelung soll ein Eindringen Fremder in die Erbengemeinschaft verhindert werden. Wer aber seinen eigenen Erbanteil verschenkt, braucht die Miterben nicht zuerst fragen. Die Übertragung ist in jedem Fall notariell zu beurkunden. Wie dem auch sei, die beste Lösung ist immer noch, erst gar keine Erbengemeinschaft entstehen zu lassen. Dies ist möglich durch ein gut durchdachtes, juristisch wasserdicht formuliertes Testament.
    Sofern ein Testament aufgrund unzulässiger Bestimmungen unwirksam ist, kommt es doch zur gesetzlichen Erbfolge. Damit das Testament wirksam ist und Streitigkeiten ausgeschlossen werden können, sollte eine ledige, kinderlose Frau bei Testamentserrichtung folgende Punkte beachten:
Keine Formfehler (also handschriftlich und unterschrieben oder notariell beglaubigt)
Hinterlegung beim Nachlassgericht, damit es (von der richtigen Person) gefunden wird
Beachtung des Pflichtteilsrechts
Klare Formulierungen, die unmissverständlich darlegen, wer Erbe wird und wer nur ein Vermächtnis erhalten soll
Benennung eines Testamentsvollstreckers, insbesondere im Interesse minderjähriger Kinder
Das Testament der ledigen Frau
    Zunächst hat die ledige, kinderlose Frau zu entscheiden, wer erben soll und wer nicht. Sodann ist zu entscheiden, wie das Erbe unter Erben und Vermächtnisnehmern zu verteilen ist. Regelungen zur Beerdigung sollten nicht in einem
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