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Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen

Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen

Titel: Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen
Autoren: Michael Baczko
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Immobilieneigentum – vorhanden.
    Der BGH hat dies in seinen Urteilen damit begründet, dass es bei der Frage der Leistungsfähigkeit des gegenüber seinen Eltern unterhaltspflichtigen Kindes auf die gesamtwirtschaftliche Situation des unterhaltspflichtigen Kindes und seines Ehegatten ankomme und somit also auch auf das Gesamtfamilieneinkommen. Bei guten Einkommens- und Vermögensverhältnissen müsse auch die kaum oder nicht verdienende Ehefrau, die grundsätzlich gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet ist, zumindest von ihrem Taschengeldanspruch gegenüber ihrem Ehegatten einen Beitrag zum Unterhalt ihrer Eltern beitragen. Für den Ehemann gilt bei umgekehrter Konstellation dasselbe.
    Liegt ein sogenannter auskömmlicher Familienunterhalt vor, so wird davon ausgegangen, dass das unterhaltspflichtigeKind daraus angemessen versorgt wird. In den entschiedenen Fällen wurde jeweils die Quote ermittelt, mit welcher der in Anspruch genommene Ehegatte zum gemeinsamen Familieneinkommen beiträgt. Dazu wird das beiderseitige bereinigte Einkommen addiert. Liegt dieses über dem Selbstbehalt (s. S. 93), so ist der überschießende Teil zum Unterhalt der Eltern heranzuziehen. Es wird also nicht der gesamte den Familienselbstbehalt übersteigende Betrag, sondern nur der Anteil, der im Verhältnis zum gesamten Familieneinkommen des Unterhaltspflichtigen gegeben ist, zum Elternunterhalt herangezogen (zur Berechnung, s. S. 77 ff. und 94 ff.). Somit muss in der Praxis das Schwiegerkind zum Unterhalt der Eltern seines Ehepartners beitragen.
    Wichtig
    Eine Ausnahme der Schwiegerkindhaftung gilt nur, wenn nachweisbar das gesamte Einkommen des Schwiegerkindes für den Familienunterhalt verbraucht wird.
    Wie können sich Schwiegerkinder vor Unterhaltszahlungen schützen?
    Ob und wie einer verdeckten Unterhaltspflicht der Schwiegerkinder entgegnet werden kann, ist noch unklar. Von einer verdeckten Unterhaltspflicht der Schwiegerkinder spricht man, wenn das an und für sich unterhaltspflichtige Kind, weil es entweder kein oder nur eine sehr niedriges Einkommen hat, eigentlich keinen Unterhalt zahlen müsste, jedoch aufgrund der guten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehegatten zu einer Unterhaltszahlung für die Eltern herangezogen wird. Da die Unterhaltszahlung in diesen Fällentatsächlich aus Mitteln des Schwiegerkindes erfolgt, spricht man von einer verdeckten Unterhaltspflicht des Schwiegerkindes.
    Zurzeit können potenziell unterhaltspflichtige Schwiegerkinder einer möglichen indirekten Unterhaltszahlung an ihre Schwiegereltern nur dadurch entgehen, dass sie durch eine entsprechende Vertragsgestaltung (Ehevertrag mit Gütertrennung etc.) versuchen, im Rahmen der von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen das Risiko der verdeckten Schwiegerkinderhaftung zu minimieren. Es sei aber darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2004 Regeln aufgestellt hat, die den Abschluss entsprechender Eheverträge schwieriger gestalten, da deren Gültigkeit einer sogenannten Billigkeits- bzw. Missbrauchskontrolle unterworfen wird.
    Drum prüfe, wer sich ewig bindet, …
    Will ein Paar heiraten und besteht die Gefahr, dass das künftige Schwiegerkind wegen des im Vergleich zum Partner hohen Einkommens jetzt oder in Zukunft zum Unterhalt der Schwiegereltern beitragen müsste, empflieht es sich, den Rat eines kompetenten, im Elternunterhalt erfahrenen Anwalts einzuholen. Steuerberater sind hierzu in der Regel nicht qualifiziert.

Meine Eltern sind pflegebedürftig – was nun?
    Was nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu tun ist bzw. was im Fall eines Antrags auf Sozialhilfe auf Sie zukommen kann, zeigen wir Ihnen in einem Ablaufschema.
    Außerdem erfahren Sie in diesem Kapitel,
welche Leistungen die Pflegeversicherung erbringt (S. 25),
welche Kosten die Sozialhilfe übernimmt (S. 37),
in welchen Fällen der Sozialhilfeträger die an Ihre Eltern gezahlte Sozialhilfe von Ihnen zurückfordern kann (S. 46) und
wie das Sozialamt Auskünfte und Zahlungen von Ihnen fordert (S. 67).
    Das kann alles auf Sie zukommen
    Folgendes Ablaufschema gibt Ihnen einen ersten Überblick über die grundlegenden Abläufe, wenn Ihre Eltern pflegebedürftig werden. Ab Punkt 3 gelten die Abläufe auch dann, wenn Ihre Eltern zwar nicht pflegebedürftig sind, aber aus anderen Gründen Sozialhilfe empfangen und Sie unterhaltspflichtig sind (siehe Übersicht S. 11). Die einzelnen Punkte erläutern wir in den folgenden Kapiteln jeweils
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