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Die Hurenkönigin (German Edition)

Die Hurenkönigin (German Edition)

Titel: Die Hurenkönigin (German Edition)
Autoren: Ursula Neeb
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großen Festakts im Römerrathaus, zu dem neben Honoratioren auch Bernhard von Wanebach, Josef Ott, Oberförster Staudinger, der Henker und die städtischen Hübscherinnen geladen waren, wurde sie vom Bürgermeister gebeten, ein paar Worte ans Publikum zu richten. Ursel Zimmer bedankte sich bei der Stadt für die verliehene Anerkennung, betonte aber mit aller Nachdrücklichkeit, dass nicht nur ihr, sondern allen städtischen Hübscherinnen das Bürgerrecht zustehe. Abschließend sprach sie Bernhard von Wanebach, ihren Helfern und den Huren ihren Dank aus. Einzig die Liebe dieser Menschen vermöge es, sie mit den Widerwärtigkeiten, die sie erfahren habe, zu versöhnen, erklärte sie bewegt.
    Im Jahre 1512 entschloss sich der Frankfurter Senat tatsächlich, den Bewohnerinnen des Frauenhauses am Dempelbrunnen das Bürgerrecht zu gewähren, was im gesamten christlichen Abendland seinesgleichen suchte.
    Die verwaiste Gunilla von Urberg wurde in ein Nonnenkloster überstellt, wo dem hochmütigen Mädchen Demut und Gehorsam beigebracht wurden.
    Jakob von Stockheim wurde vom Strafgericht der Stadt Frankfurt zum Tod durch Enthauptung verurteilt. Bis zur Urteilsvollstreckung auf dem Rossmarkt, zu der sich eine große Menge Schaulustiger versammelte, sprach er kein einziges Wort mehr. Er machte insgesamt den Eindruck, als hätte das Leben seit Liobas Hinscheiden keinerlei Bedeutung mehr für ihn. Zur bitteren Enttäuschung des Hinrichtungspublikums zeigte er nicht die geringste Todesangst. Als er zum Henkerspodest geführt wurde, sprach aus seinem Blick nur eine große Gleichgültigkeit.

Geschichte und Geschichten –
ein Nachwort
    Das Mittelalter war die Blütezeit der Frauenhäuser, die zu dieser Zeit nichts anderes waren als Bordelle. In nahezu jeder deutschen Stadt gab es mindestens ein Frauenhaus.
    Das Wort »Bordell« geht zurück auf das französische »borde«, Rand, weil die Huren stets an der Peripherie der Stadt wohnen mussten. Häufig befanden sich die Frauenhäuser an der Stadtmauer, in der Nähe des Stadtgrabens oder am Flussufer.
    Die Prostitution wurde von Obrigkeit und Kirche als notwendiges Übel angesehen und als Schutz vor Ehebruch und der Verführung ehrbarer Frauen ausdrücklich gebilligt. Die Hübscherinnen hatten ihren festen Platz im städtischen Leben, andererseits jedoch wurden sie verachtet und gehörten zu den »unehrlichen« Leuten.
    Die Prostituierten galten im Mittelalter als eine legitime Zunft, deren Gewerbe in eigenen Zunfthäusern, den Frauenhäusern, ausgeübt wurde. Der Hurengilde stand eine gewählte Gildemeisterin vor, im Volksmund »Hurenkönigin« genannt, die zumeist auch die Frauenhauswirtin war.
    Das Frankfurter Frauenhaus am Dempelbrunnen oder Dempelborn hat es tatsächlich gegeben, es befand sich an der Stadtmauer in der Mainzergasse. Die Prostitution in Frankfurt wurde streng auf diesen »Rotlichtbezirk« beschränkt. Das Frauenhaus und das gesamte Inventar waren Eigentum der Stadt Frankfurt, die Beaufsichtigung oblag dem Henker. Der Ertrag aus dem Frauenhaus wurde zwischen geistlichen Stiften und dem Magistrat aufgeteilt.
    In Frankfurt wurde die Frauenhauswirtin die »Meistersen vom Stockhaus« genannt, weil der »Stocker« – der Scharfrichter – die Oberaufsicht führte.
    Wenn es im Mittelalter auch eine Seltenheit war, dass Prostituierte das Bürgerrecht erwerben konnten, so gab es glücklicherweise auch Ausnahmen. Im Jahre 1459 erhielten in Frankfurt am Main acht Huren und eine Frauenhauswirtin das Bürgerrecht.
    Mit dem Auftreten der Syphilis am Ende des 15. Jahrhunderts wurden immer mehr Frauenhäuser und Badestuben geschlossen, und allmählich verschwanden sie ganz aus dem Stadtbild. Die Häuser für Büßerinnen und reuige Sünderinnen dagegen, die sogenannten »Magdalenenhäuser«, hielten sich bis ins 20. Jahrhundert hinein.
    Im Mittelalter war der Sadomasochismus sehr ausgeprägt und stand meist in enger Verbindung zu einer tiefen Religiosität. Der masochistische Frauendienst des Mittelalters konzentrierte sich vor allem auf die höheren Gesellschaftsschichten, man sah in der Frau entweder die Verkörperung der Erbsünde oder stilisierte sie als unbefleckte Jungfrau. Der Minnedienst des Mittelalters war untrennbar mit dem Marienkult verbunden. Die von Ulrich von Lichtenstein im Jahre 1255 verfasste Schrift »Frauendienst« stellt die Magna Charta des mittelalterlichen Masochismus dar. In der Provence gab es sogar eine regelrechte Zunft der Weiberknechte, die
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