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Die Entscheidung der Hebamme

Die Entscheidung der Hebamme

Titel: Die Entscheidung der Hebamme
Autoren: Sabine Ebert
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Herzogs
    Pfennigschale:
Behältnis zur Aufbewahrung von Münzen. Zu der im Roman geschilderten Zeit waren sogenannte Hohlpfennige in Umlauf; verschiedene Motive wurden mit einem Stempel in kleine Silberscheiben geprägt. Diese Münzen waren so dünn, dass sie bei loser Aufbewahrung schnell zerbrochen wären. Später erhielten die Hohlpfennige den Namen »Brakteaten«; die Behältnisse aus Kupfer oder Messing heißen seitdem Brakteatenschalen. Es sind nur wenige erhalten; das Freiberger Stadt- und Bergbaumuseum besitzt jedoch gleich drei davon.
    Reisige:
bewaffnete Reitknechte
    Rotgüldigerz
(auch: Rotgültigerz): rotes, durchsichtiges (lichtes Rotgüldigerz) bzw. dunkelrotes bis schwarzes (dunkles Rotgüldigerz) Silbererz
    Rute:
altes Maß, von Ort zu Ort verschieden. Der zugrundeliegende römische actus quadratus zu 12  × 12 Ruten betrug nach heutigen Maßen 35 , 5  × 35 , 5 Meter. Die Meißnische oder Rute wird mit 2 , 96 Metern angenommen und teilte sich in zehn Fuß.
    Scheidebank:
Ort, wo reichhaltiges Erz und taubes Gestein voneinander getrennt wurden. Diese Arbeit übernahmen in der Vergangenheit oft Frauen und Kinder.
    Schrötlinge:
kleine runde Silberscheiben, aus denen im Mittelalter Pfennige geprägt wurden
    Schwertleite:
feierliche Aufnahme in den Ritterstand, für lange Zeit die deutsche Form des Ritterschlags
    Tjost:
Zweikampf im Turnierkampf, zu Pferd oder zu Fuß mit Lanze und Schwert
    Trippen:
hölzerne Sohlen, die unter die Schuhe gebunden wurden, damit der Träger trockenen Fußes über schlammige oder schmutzbedeckte Straßen und Wege kam
    Truchsess:
oberster Hofbeamter
    Zaine:
dünn geschlagene Silberstreifen, aus denen Pfennige geschnitten wurden

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    Bonusmaterial
    Happy End im Mittelalter?
    Z unächst eine Warnung an diejenigen Leser, die gern in den Anhängen und im Nachwort stöbern, bevor sie sich in die Handlung vertiefen: Hier werden gleich einige unerwartete Wendungen verraten, die es am Ende dieses Romans gibt. Wenn Sie sich also nicht ein ganzes Stück Spannung nehmen möchten, dann blättern Sie lieber zurück zu den ersten Seiten und arbeiten Sie sich der Reihe nach durch die einzelnen Kapitel. Oder gehören Sie etwa zu denjenigen, die erst einmal schnell nachschauen, wer der Mörder ist, bevor sie einen Krimi lesen?
    Verlage und ganz besonders Leserinnen wünschen sich im Roman ein Happy End. Die Liebenden kriegen sich, nachdem sie ein paar hundert Seiten lang allen Hindernissen getrotzt haben, alles wird gut, jedermann ist glücklich, ausgenommen natürlich die Bösewichte, die die gerechte Strafe für ihre Untaten hinnehmen müssen.
    So soll es im Märchen sein. Aber für einen historischen Roman – noch dazu einen, der im Mittelalter handelt – scheint mir das einfach unpassend. Es war eine grausame, blutige Zeit, ganz und gar nicht harmonisch, und wenn die Schurken Macht und Einfluss hatten, war es nicht die Regel, dass sie für ihre Missetaten bestraft wurden.
    Mit der Fanpost kamen auch einige Proteste darüber, dass Randolf nicht am Ende des ersten Bandes stirbt, sondern als Strafe lediglich zu einer Pilgerfahrt ins Heilige Land verurteilt wird. Abgesehen davon, dass dies damals keine ungefährliche Angelegenheit war, wollte ich unbedingt, dass die Leser ihn im zweiten Band zurückerwarten. Zum einen braucht man im Roman einen starken Gegner, an dem der Held sich reiben und beweisen muss, sonst wird es langweilig. Zum anderen wollte ich auch kein hundertprozentiges Happy End, denn das wäre Kitsch geworden. Es war ja eigentlich schon unwahrscheinlich genug, dass Christian und Marthe sich kriegen, auch wenn natürlich jeder Leser das erwartet. Aber ein Ritter und ein einfaches Mädchen? Undenkbar zu jener Zeit! Glaubwürdig wird es nur durch den Umstand, dass Christian durch falsche Anschuldigungen seinen Status eingebüßt hat.
    Zwar wurde auch im Mittelalter gelegentlich über die Standesschranken hinweg geheiratet, aber das waren große Ausnahmen, die zudem oft unglücklich endeten, weil beispielsweise die Schwiegereltern die nicht standesgemäße Braut aus dem Weg räumen ließen.
    Das Gesetz sah auch vor, dass im Falle einer solchen Beziehung die Nachkommen des Paares »der ärgeren Hand« folgten, wie die damalige Bezeichnung lautete. Das heißt: Heiratete ein Freigeborener eine Unfreie, waren ihre Kinder auch unfrei. Dieses Problem habe ich ja im ersten Band gelöst, indem Otto Christian und Marthe in den Stand der Edelfreien erhebt. Auch das gab es,
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