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Der Tote in der Wäschetruhe

Der Tote in der Wäschetruhe

Titel: Der Tote in der Wäschetruhe
Autoren: Wolfgang Swat
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Bezirksgerichtes Cottbus der Prozess gegen Max Gärtner statt. Wiederum gesteht er die Tat. Das Gericht verurteilt ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Er sei voll schuldfähig gewesen, als er Monika Gräfe am Abend des 4. März 1982 verfolgte, sie schlug und würgte und sexuell missbrauchte. Daran gibt es für Richter und Schöffen nach der Beweisaufnahme keine Zweifel. Zwar hätten sich nach Ansicht des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. Lange aufgrund normabweichender Entwicklung im Bereich der Sexualität beim Angeklagten Traumvorstellungen mit sadistischem Inhalt entwickelt, doch eine krankhafte Abnormität läge nicht vor, heißt es dazu in der Urteilsbegründung. Das Geständnis des Angeklagten in der gerichtlichen Hauptverhandlung befinde sich in voller Übereinstimmung mit allen anderen Beweismitteln. Das Gericht stellt fest, dass Gärtner in seinen Aussagen eindeutig Täterwissen darlegt. Nur der Täter konnte Tatzeit und Tatwerkzeug benennen. Nur er konnte wissen, dass kein Geschlechtsverkehr durchgeführt wurde und dass es am Opfer keine Spermaspuren gab. Zum Täterwissen gehörten auch Aussagen über die vier Steine in der Scheide des Opfers.
    Einen hohen Beweiswert misst das Gericht dem kriminaltechnischen Gutachten der Cottbuser Polizei insbesondere zur Faseruntersuchung bei. An der blauen Arbeitsjacke des Angeklagten stellten die Spezialisten eine Vielzahl von Faserspuren fest. Eine Konzentration dieser Fasern befand sich demnach an den Ärmeln im Bereich der Beugen der Ellenbogen und an der Vorderseite der Jacke. Es wurden 43 karminrote, 29 blaue und 64 schwarze Polyakrylnitrilfasern an der Jacke isoliert, obwohl diese gewaschen worden war. »Diese Fasern stammen mit Sicherheit aus dem Kleid der Getöteten«, ist im Urteil zu lesen. Kriminalisten hatten nämlich herausgefunden, das im örtlichen konsument-Warenhaus nur sechs solcher Kleider verkauft wurden. Blutspuren an der Arbeitsjacke waren dagegen mit den damaligen Untersuchungsmethoden nicht mehr nachweisbar.
    Die Tatausführung werten die Richter als Ausdruck äußerster Grausamkeit und Brutalität des Angeklagten. Wörtlich heißt es dazu im Urteil:
    »Auf offener Straße überfiel er unter bewusster Ausnutzung der Abendzeit und des geringen Verkehrs sein Opfer. Hinterhältig schlug er es mit einer schweren Eisenstange zu Boden und schleiße es durch ein Gebüsch. Dort setzte er sein brutales Handeln durch starkes Würgen fort und zerstörte die Zungenbeinfortsätze. Den Höhepunkt seiner Grausamkeit fand er in den brutalen Schlägen mit dem Weichen-stelleisen auf das bereits wehrlose Opfer, wobei er das Schädeldach spaltete und das Schläfenbein zertrümmerte. Seine Brutalität setzte er dann am Geschlechtsteil seines Opfers fort. Diese Tatausführung zeigt eine besonders hohe Intensität.«
    Zwei Monate später bestätigt das Oberste Gericht der DDR das Urteil.
    Damit ist der Fall erledigt, bis Max Gärtner bei der eingangs erwähnten Abgabe der Speichelprobe im Frühjahr 2005 gegenüber der Polizei behauptet, dass er Monika Gräfe nicht ermordet habe. Experten des Landeskriminalamtes Brandenburg nehmen sich daraufhin nochmals die Akten vor und analysieren sie. Sie kommen dabei zu bemerkenswerten Erkenntnissen. Aus ihrer Sicht hat Gärtner kein Täterwissen preisgegeben. Die Tatschilderung folge dem jeweiligen Erkenntnisstand der Ermittler, und wesentliche Details hätte er nicht nennen können. Durch die Praxis sei bekannt, dass ein unreifer und unsicherer Charakter wie Gärtner durch hartnäckige Vernehmungen und moralische Vorhaltungen, wie in diesem Fall durch die Mutter, leicht zu falschen Geständnissen zu führen ist. Zudem schluss-folgert das LKA, dass die äußerst gewalttätige Tat den bis dahin von Gärtner bekannten Verhaltensweisen widerspricht. Es sei äußerst selten, dass ein derartiges Tatverhalten einfach »so vom Himmel« falle.

SCHUTZENGEL FÜR EIN BABY
    Frank Barle ist wie von Sinnen. Er rennt zum Kinderbettchen, in dem sein neun Wochen alter Sohn Claudius gerade eingeschlafen ist. Der Vater reißt sein Kind an sich und rennt durch das Zimmer zum weit geöffneten Fenster. Der Tisch, der davor steht, stoppt seinen Lauf. Nur kurz zögert der Mann, dann wirft er das inzwischen schreiende Bündel wie einen Spielball durch das Fenster aus dem dritten Stock des Hauses. Elf Meter tiefer und mehr als zehn Meter von der Hauswand entfernt, schlägt das Baby auf. Kurz vor dem Aufprall mindert eine Absperrkette, die
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