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Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Titel: Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
Autoren: Gerhard Feix
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Anstaltsgeistlichen nach Gudrun Ensslins Tod den Bundesjustizminister auf dieses Gespräch aufmerksam machten und der in Baden-Württemberg nachfragte, hieß es jedoch, es wären keine Briefe in der Zelle gewesen.
    Nach dem mysteriösen Selbstmord von Ulrike Meinhof im Mai 1976 hatten Baader und andere RAF-Häftlinge ihre Anhänger und Verteidiger wissen lassen, sie dächten nicht an ein freiwilliges
    Sterben. Sollten sie eines Tages tot aufgefunden werden, so könnten sie nur umgebracht worden sein. Diese lange vor der Entführung Schleyers abgegebene Erklärung sowie das Fehlen der Ensslin-Briefe wurden von offizieller Seite als vorbedachtes und verabredetes Manöver bezeichnet, das darauf abzielen sollte, den westdeutschen Staat in Mißkredit zu bringen. Den Beweis dafür wie überhaupt für so manches, was in Stammheim geschehen sein soll, blieb man freilich bis heute schuldig. Als mögliches Selbstmordmotiv der RAF-Führer wurde auch ihre Enttäuschung über die Geiselbefreiung genannt. Ein überzeugender Beleg dafür, daß sie den Ausgang der Flugzeugentführung kannten, konnte aber nicht gebracht werden.
    Durch den Jubel über die erfolgreiche Aktion der GSG 9 in Mogadischu und durch die Nachricht von der Auffindung von Schleyers Leiche gerieten die Vorfälle in Stammheim auf die Innenseiten der Zeitungen.
    Monate später, am 9. Mai 1978, stellte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zur Klärung der merkwürdigen Todesfälle in Stammheim mit der lakonischen Begründung ein, es liegt „zweifelsfrei Selbstmord" vor.
    Schleyers Erschießung war die prompte Reaktion der Terroristen auf Mogadischu und Stammheim. In der eingangs zitierten Mitteilung der Schleyer-Entführer hieß es: „Wir werden Schmidt und den ihn unterstützenden Imperialisten nie das vergossene Blut vergessen. Der Kampf hat erst begonnen."
    Das Bundeskriminalamt veröffentlichte eine Fahndungsliste und leitete eine neue, noch umfassendere Fahndungswelle aus. Die Politiker der BRD überboten sich in Forderungen nach weiteren wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, nach neuen Gesetzen zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terroristen. Der GSG 9 wurden Lorbeerkränze geflochten, sogenannte Radikale und Extremisten in Grund und Boden verdammt.
    Von der französischen Regierung verlangte man die Auslieferung des am 30. September 1977 in Paris festgenommenen RAF-Anwalts Croissant, von der holländischen die des dort inhaftierten Terroristen Folkerts.
    Bei diesem Terrorismusrummel ging wiederum ein Ereignis nahezu völlig unter, das ein bezeichnendes Licht auf die Krimi-

    BKA-Chef Herold fand Entschuldigungen für das Versagen seiner „Zielfahnder"
    Lottmann-Büchler eine Wohnung gemietet, die allen Anforderungen an ein konspiratives Quartier entsprach und, wie sich nun zeigte, auch als solches genutzt wurde. In dieser Wohnung war Schleyer tatsächlich bis zum 13. September gefangengehalten worden, hätte also, wäre der Hinweis nicht irgendwo „auf dem Dienstweg" abhanden gekommen, durch eine entschlossene Aktion befreit werden können. Mehr noch: Nicht nur dieser Hinweis, auch andere Akten und Unterlagen verschwanden spurlos im Neben- und Durcheinander polizeilicher Koordination. Und schließlich erwies sich, daß die Fahnder mehr Kraft auf die Bespitzelung sogenannter Sympathisanten als auf die Suche nach den Entführern verwandt hatten. Aber das war eigentlich schon vorher klar.
    Am 22. August 1978 wurde durch die Indiskretion einer Illustrierten ein weiteres peinliches Versagen der Kripo bekannt. Drei der vom BKA im Zusammenhang mit den Morden an Bu-back. Ponto und Schleyer dringend gesuchten Anarchisten waren den Fahndern, wie es hieß, „um Haaresbreite" entkommen. Der 26jährige Christian Klar, die 23jährige Adelheid Schulz und der 28jährige Willy Peter Stoll hatten einen privaten Hubschrauber gemietet, damit mehrere Rundflüge über bestimmten Gebieten der BRD unternommen und Luftaufnahmen gemacht. Sie waren bereits tagelang von den Fahndern beobachtet, aber nicht erkannt worden. Als die „Antiterrorspezialisten" des BKA dann endlich herausfanden, wen sie beobachteten, und zugreifen wollten, wurden sie schlicht und einfach „abgehängt". BKA-Chef Herold verteidigte seine „TE-Männer" damit, die Gesuchten hätten mittlerweile ihr Aussehen total verändert. Außerdem, und das wäre „ein Novum", sei bei der Überprüfung festgestellt worden, daß sie ihre „richtige
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