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Der globale Polizeistaat

Der globale Polizeistaat

Titel: Der globale Polizeistaat
Autoren: Thomas Darnstädt
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Kraftmeierei spöttisch im Weltgericht, aber es hilft nichts: Weltgerechtigkeit ist mit Amerika nur zu machen, wenn Amerika das Sagen hat.
    Auch der deutsche Innenminister findet die Ideen seines Freundes Chertoff bedenkenswert. Ein Völkerpolizeirecht, so macht er im Gespräch deutlich, scheint ihm eine interessante Lösung seines Problems mit der inneren und der äußeren Sicherheit. Der Haken aber: »Man muss nun mal abwarten, wie das jetzt in Washington gesehen wird«, sagt er diplomatisch, »ohne die Vereinigten Staaten macht das ja alles kaum Sinn.«
    Pax Americana oder Ewiger Landfrieden? Die Geschichte der Neuzeit begann mit der Entdeckung Amerikas und mit der Gründung des Reichskammergerichts. Und die Geschichte ist noch lange nicht zu Ende.

Anmerkungen
Erster Teil: DER FEIND
    1 US-Informationen über Verbindungen zwischen Piraten und Al Kaida lt. International Herald Tribune vom 2.10.2008
    2 Michael Pawlik, Der Terrorist und sein Recht - Zur rechtstheoretischen Einordnung des modernen Terrorismus , München 2008
    3 Otto Depenheuer, Selbstbehauptung des Rechtsstaates , Paderborn 2007
    4 Dazu ausführlich Giorgio Agamben, Die souveräne Macht und das nackte Leben , Frankfurt 2002
    5 So sieht das jedenfalls Dieter Grimm, »Die Verfassung im Prozess der Entstaatlichung«, in: M. Brenner u. a. (Hg.), Der Staat des Grundgesetzes , Tübingen 2004
    6 Alexander Hamilton, »Federalist Paper Nr. 11«, in: A. Hamilton, J. Madison, J. Jay, Federalist Papers , München 2007
    7 So beschreibt es Eric Lichtblau, Bush’s Law - The Remaking of American Justice , New York 2008, siehe ausführlich dazu Zweiter Teil, Seite 115 ff.
    8 Siehe im Dritten Teil Kapitel 2, Seite 242 ff.
    9 Dan Arey, National Intelligences, Summer Hard Problems Workshop, Näheres unter www.dni.gov
    10 Simon Fraser University, Canada, Human-Security-Brief 2007
    11 Süddeutsche Zeitung vom 22.7.07
    12 Vgl. Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung Report 2/2007
    13 Dieter Wiefelspütz, Die Abwehr terroristischer Anschläge , Frankfurt 2007
    14 Ich stütze mich hier auf vertrauliche Gespräche mit Verfassungsrichtern.
    15 Vgl. Paragraf 2 Antiterrordateigesetz
    16 Computermagazin c‘t vom 13.11.2006
    17 I nternational Herald Tribune vom 9.9. 2008
    18 Diese und ähnlich abstruse Fälle bei Claus Kreß, Juristische Ausbildung 2005 , S. 220, 227

    19 Die Vorschrift lautet: § 129b - Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung
    (1) Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Bezieht sich die Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so gilt dies nur, wenn sie durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen wird oder wenn der Täter oder das Opfer Deutscher ist oder sich im Inland befindet. In den Fällen des Satzes 2 wird die Tat nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz verfolgt. Die Ermächtigung kann für den Einzelfall oder allgemein auch für die Verfolgung künftiger Taten erteilt werden, die sich auf eine bestimmte Vereinigung beziehen. Bei der Entscheidung über die Ermächtigung zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheinen.
    (2) In den Fällen der §§ 129 und 129a, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 1, sind die §§ 73d und 74a anzuwenden.
    20 Kreß, Juristische Ausbildung 2005
    21 Newsweek vom 22.9.2008, S. 4
    22 Ich stütze mich auf persönliche Gespräche mit Partnern, denen Vertraulichkeit zugesagt ist.
    23 Näher dazu unten, Zweiter Teil; vgl. zum Ganzen die glänzende neue Zusammenfassung bei Huster /Rudolph, Vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat, Frankfurt am Main 2008, S. 17
    24 Siehe Dritter Teil
    25 Luftsicherheitsurteil des Bundesverfassungsgerichts: 1 BvR 357/05 vom 15. Februar 2006
    26 Auch hier stütze ich mich auf vertrauliche Gespräche.
    27 So Verfassungsgerichtspräsident Hans Jürgen Papier im SPIEGEL-Gespräch, Heft 3/2008
    28 Lt. Tagesspiegel vom 5.1.07
    29 vgl. dazu Helmut Schmidt, Außer Dienst , München 2008, S. 202 f.
    30 Siehe Vierter Teil, Kapitel 4
    31 BVerfG vom 15.2.2006, 1 BvR 357/05
    32 zitiert nach Schmitt, Theorie des Partisanen , Berlin 2006, S. 48
    33 Schmitt, a.a.O., S. 20
    34 Vgl. etwa die Anmerkungen von
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