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Der Facebook Schwindel und 6 weitere Bücher in einem Band! Die "Was wäre wenn..." Superbox (German Edition)

Der Facebook Schwindel und 6 weitere Bücher in einem Band! Die "Was wäre wenn..." Superbox (German Edition)

Titel: Der Facebook Schwindel und 6 weitere Bücher in einem Band! Die "Was wäre wenn..." Superbox (German Edition)
Autoren: Robert Thul
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gegen die interne Ordnung der Universität verstoßenden Handlungen im Zusammenhang mit dem unerlaubten und illegalen Eindringen in das zentrale interne Netzwerk der Universität eine Geldstrafe, die selbst für Zuckerberg nicht leicht war zu schultern.
     
    Zu alledem erlangte die Seite Facemash, sowie die Hintergründe über dieses Netzwerk und der veröffentlichten Informationen und Bilder nicht nur interne Bedeutung innerhalb der renommierten Universität, sondern sprach sich auch bis zu den Behörden herum. Schon zwei Tage, nachdem die Universität gegen Zuckerberg die Strafe verhängte, wurde Zuckerberg zu einem Termin gebeten, bei dem staatliche Ermittlungsbeamte die Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen untersuchen sollten.
    Doch was sich seit diesem Gespräch ereignete gibt Anlass zu Spekulationen:
     
    Schon wenige Stunden, nachdem Zuckerberg das Gespräch mit den Bundesbeamten geführt hatte erließ die Harvard University die gegen Zuckerberg verhängte Strafe und gewährte ihm im direkten Vergleich zu anderen Studenten seines Jahrganges eher ungewohnte Freiheiten, indem sie ihn von verpflichtenden universitären Veranstaltungen freistellte, dass er sich seiner „bedeutenderen“ Entwicklungsarbeit widmen könne. Ein als direkte Folge seiner offiziell als mittlere Bundesverbrechen eingestuften Datenschutzverstöße und Verstöße gegen die individuelle Freiheit des einzelnen und seiner Privatsphäre angestrebten Prozesse wurde wegen „formellen Gründen und Formfehler“ endgültig eingestellt, sodass Zuckerberg keine Sanktionen mehr befürchten musste.
     
    Kurze Zeit später präsentierte der aufstrebende und unter der schützenden Hand unbekannter Gönner stehende Zuckerberg sein neues Projekt „Facebook“.
     
    Für die auf Grund des gewaltigen Nutzeransturms benötigten Server mit ausreichend Rechenleistung und Kapazität wurde schnell mehr Geld benötigt, als Zuckerberg selbst in sein noch „privates Projekt“ investieren konnte. Es mussten Investoren her, die nicht nur die Hardware finanzierten, wie Serverfarmen oder räumliche Kapazitäten, es musste auch Personal eingestellt und bezahlt werden, dass die weitere Programmierung im Sinne Zuckerbergs durchführte. Ein Investor für dieses ehrgeizige Projekt war sehr schnell gefunden: In-Q-Tel .
     
    Doch auch Microsoft spendierte einige Millionen Dollar, um in das schon vorher aufgefallene Talent Zuckerberg investieren zu dürfen . Mit derart ausreichend Kapital ausgestattet verfeinerte die Liga der Programmierer, die Zuckerberg inzwischen um sich scharte wie Jesus seine Jünger, das Projekt FACEBOOK immer weiter, sodass dem weltweiten Siegeszug nichts mehr im Wege stehen sollte.
     
    Facebook, wie wir es heute kennen, war geboren und trat seinen Siegeszug an.
     
    Doch Moment, „ In-Q-Tel “, war das nicht die Firma, die die CIA selbst im Jahre 1999 ins Leben gerufen und finanziell ausgestattet hat?
     
    Richtig, es war jene Beteiligungsgesellschaft, welche das alleinige Ziel hatte, sich an Unternehmen zu beteiligen, die der Informationsbeschaffung im Internetzeitalter dienten. Der damalige Direktor von In-Q-Tel , James, oder für seine Freunde auch „Jim“  Breyer sitzt heute im Vorstand von Facebook und ist dort für die Datenauswertung und Datenschutzbestimmungen zuständig. Ein Schelm, wer böses dabei denkt….
     
    Die seiteneigenen Datenschutzrichtlinien, die jeder Nutzer mit seiner Anmeldung akzeptieren muss, sehen selbst nach zahlreichen Änderungen, die inzwischen durch den öffentlichen Druck und den Intervenierungen der Datenschützer gemacht werden mussten, immer noch die Möglichkeit vor, dass FACEBOOK jederzeit Daten der Nutzer mit den Behörden austauschen darf. Ohne Gerichtsbeschluss, ohne gesetzliche Grundlage. Ganz einfach mit „gutem Glauben“, so zumindest nennt Facebook es selbst. Oder wie es im Original ausgedrückt heißt: „Wenn Facebook der Meinung ist, eine entsprechende Anfrage einer staatlichen Autorität oder Behörde erfolgt begründet und Facebook hat guten Glauben in diese Sache, dann werden entsprechende Informationsanfragen durch Facebook auch ohne gesetzliche Grundlage und ohne Gerichtsbeschluss erfüllt.“. Auf „gut Deutsch“ also nichts anderes, als das Facebook nach Belieben Informationen mit staatlichen Behörden austauschen und teilen darf.
     
    So ist es in Deutschland zum Beispiel in einigen Bundesländern bereits so, dass  Verkehrssünder mit Hilfe von Facebook aufgespürt und
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