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Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Titel: Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)
Autoren: Claudia Puhlfürst
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er vehement, keineswegs »klein beigeben«, sondern kündigt sofortige Revision und ein Wiederaufnahmeverfahren an. Die Schwurgerichtskammer habe im Fall von Andrea W. die mögliche Täterschaft des Merksteiner Glasermeisters und die dafür vorliegenden Beweise nicht genügend berücksichtigt.
    Gegenüber der Zeugin habe es eine »Diffamierungskampagne« gegeben. »Wenn nur ein Mord rausfällt, dann ist das ganze Geständnis unglaubwürdig«, verkündet der Anwalt. Das Geständnis seines Mandanten sei »objektiver Müll«. Es habe Opfer gegeben, über die dieser nicht einmal »im Ansatz« etwas habe sagen können.
    Und tatsächlich macht er seine Ankündigungen wahr. Während Egidius S. ins Gefängnis muss, strengt sein Verteidiger die Revision des Urteils an. Es wird fast ein Jahr dauern, bis der Bundesgerichtshof darüber entscheidet.
    Die Polizei ermittelt unterdessen in weiteren ungeklärten Todesfällen. Seit 1980 gab es allein in der Region Aachen elf ungelöste Mordfälle: in Aachen, Düren, Linnich, Erkelenz, Übach-Palenberg und Heinsberg. Die Opfer, acht davon weiblich, waren zwischen 13 und 77 Jahre alt. Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten die Akten stets aufs Neue ab. Dabei werden insbesondere alte Spuren neu geprüft. Die DNA-Technologie macht rasante Fortschritte und so erscheint es durchaus möglich, dass sich neue Ansatzpunkte ergeben.
    Pressemitteilung des Landgerichtes Aachen
vom 15. Juli 2009
    Revision im Strafprozess »Discomörder« überwiegend verworfen.
    Mit Beschluss vom 24. Juni 2009, eingegangen beim Landgericht Aachen am 15. Juli 2009, hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten Egidius S. in dem Strafprozess »Discomörder« als unbegründet verworfen soweit sie sich gegen den Schuldspruch und die verhängten Einzelstrafen richtete.
    Mit Urteil vom 19. August 2008 hat die Kammer den 53-jährigen Angeklagten aus Niederkrüchten wegen Mordes in fünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt, nachdem dieser in den Jahren 1983 bis 1990 fünf junge Frauen erdrosselt hat. Mit der Entscheidung des Bundesgerichthofes vom 24. Juni 2009 steht rechtskräftig fest, dass der Angeklagte, so wie im Urteil der Kammer vom 19. August 2008 festgestellt, wegen Mordes in fünf Fällen schuldig ist und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
    Der Pressedezernent bei dem Landgericht
    Die Revision ist gescheitert. Das Urteil gegen Egidius S. ist damit rechtskräftig. Der Verteidiger von Egidius S. hatte die Revision damit begründet, dass verschiedenen Beweisanträgen nicht Folge geleistet wurde und die Schuld seines Mandanten somit nicht zweifelsfrei feststehe. Das sah der Bundesgerichtshof anders. Er lehnt die Revision in seiner Entscheidung vom 24. Juni als »unbegründet« ab.
    S.’ Verteidiger will sich auch damit nicht abfinden. Er kündigt in der Presse an, dass er eine Verfassungsbeschwerde einlegen wolle.

Wie viele waren es wirklich ?
    Im September 2009 erreicht den verurteilten Serienmörder, der in der Justizvollzugsanstalt Aachen sitzt, ein richterliches Anhörungsschreiben. Auf Anforderung der Staatsanwaltschaft soll er erneut seine DNA untersuchen lassen. Man verdächtigt S., für einen weiteren Mord an einer Anhalterin in Belgien verantwortlich zu sein. Die junge Frau wurde am 30. April 1990 erwürgt aufgefunden. Ein neuerliches DNA-Profil ist notwendig, weil das Verfahren, das die belgischen Ermittler anwenden wollen, neu ist. Sie wollen danach die Tatortspuren noch einmal mit dem genetischen Fingerabdruck von Egidius S. vergleichen.
    Egidius S. ist empört und lässt über seinen Anwalt verbreiten er habe »rein gar nichts mit dem Fall zu tun«. Sein Verteidiger legt Beschwerde ein. »Die DNA sollte doch eindeutig bekannt sein«, äußert er gegenüber der Presse und fragt sich »was das soll«. Egidius S. wird seine DNA dieses Mal nicht freiwillig abgeben. Und so bleibt offen, ob er etwas mit dem Mord an der Anhalterin aus Belgien zu tun hat.

Wunderwaffe DNA ?
    Im Jahr 1985 veröffentlichte der englische Humangenetiker Alec Jeffreys eine Methode zur eindeutigen Identifizierung von Personen, die er genetic fingerprints nannte. Bei der Untersuchung von Fotos von DNA-Abschnitten fiel Jeffreys auf, dass die Anordnung einem Strichcode, ähnlich dem Barcode auf Verpackungen, gleicht. Unterschiedliche Proben
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