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Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Titel: Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)
Autoren: Claudia Puhlfürst
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wie er selbst und seine Frau behaupten, so könne er nur von einer dominanten Frau erregt werden, und nicht von männlichen Beamten. Die Behauptungen des Angeklagten seien psychologisch völlig abwegig, erklärt der Psychologe vor Gericht. Der »wehrlose Masochist« gehöre ins Reich der »Märchen« und sei eine reine »Notäußerung«. S. sei kein Masochist, sondern das Gegenteil, ein Sadist. Nur Sadisten quälen Menschen und bringen sie nach ihrer sexuellen Befriedigung um, so der Gutachter. Der Angeklagte habe schnellen, gewaltsamen Sex gewollt. Die Opfer habe er nach der Tat getötet, um das zu verschleiern.
    Woran es liegen könnte, dass die Mordserie 1990 geendet habe, will der Vorsitzende Richter wissen. Der Professor sieht eine Möglichkeit in der Risikoeinschätzung durch den Täter. Mit zunehmender Opferzahl steige auch die Gefahr einer Entdeckung.
    Egidius S. folgt den Darstellungen des Mannes, der da über seinen Geisteszustand spricht, wie all die anderen Tage, regungslos und schweigend, scheinbar unbewegt.
    Zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung befragt, will sich der Sachverständige nicht abschließend äußern. Er kann nicht abschätzen, ob es Gründe geben könnte, dass S. nach Verbüßung der Haft wieder mit dem Morden beginnen könne.
    Damit ist die Beweisführung abgeschlossen. Wenn nicht noch etwas Unvorhergesehenes geschieht, folgen nun die Plädoyers und anschließend die Urteilsverkündung. Was jetzt allerdings, außer vielleicht dem Verteidiger, noch niemand weiß – es wird etwas Unvorhergesehenes passieren.

Ich schließe mich meinem Verteidiger a n und beteuere meine Unschul d
15. Prozesstag: Dienstag, 8. Juli 2008
    Heute erwartet das Publikum voller Spannung die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Eigentlich ist völlig klar, wie der Prozess ausgehen müsste – mit einer Verurteilung des Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe.
    Und genau dies fordert der Staatsanwalt. Zudem verlangt er, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, um eine vorzeitige Haftentlassung auszuschließen. Der Oberstaatsanwalt schildert noch einmal, wie S. zwischen 1983 und 1990 im Raum Aachen die fünf Morde begangen hat und erinnert an das umfassende Geständnis nach dessen Festnahme. Der spätere Widerruf des Geständnisses sei »völliger Blödsinn« und der Angeklagte »einmalig dumm«, wenn er annehme, dass ihm dies irgendjemand abnehmen werde. Allein das DNA-Gutachten beweise schon eindeutig seine Schuld. Der Staatsanwalt kann seinen Zorn nur schwer verhehlen: »Leute, von denen bekannt ist, dass sie nur Mist – in der Justizvollzugsanstalt würde man sagen gequirlte Scheiße – erzählen, haben es in der Haft schwer.«
    Auch die Nebenklageanwälte, die die Familien der Opfer vertreten, schließen sich an. Die Anwälte der fünf Nebenkläger sind von S.’ ausführlichem Geständnis überzeugt. Der Anwalt, der die Angehörigen von Angelika S. vertritt, beginnt sein Plädoyer mit den Worten: »Herr S. ist ein Mörder.« Er habe die Taten gestanden und dabei auch beschrieben, wie er Angelika S. vergewaltigt und ihre Leiche weggebracht habe. In drei der fünf Fälle habe S. die Kripo zielsicher zu den Stellen geführt, wo er vor rund 20 Jahren die Leichen abgelegt hatte. Das sei nachweislich Täterwissen. Der Behauptung, die 17-Jährige habe freiwillig mit ihm Sex gehabt, widerspricht der Anwalt vehement. »Das war der Wunschtraum eines Versicherungsvertreters. S. stellt sich als einen Landstraßen-Casanova dar. Das ist pubertär.«
    Danach spricht der Verteidiger. Er fordert einen Freispruch. Das Geständnis seines Mandanten sei unter Druck entstanden, nachdem man ihn zwölf Stunden vernommen hatte, behauptet der Anwalt. S. seien Schläge angedroht worden. Zudem sei sein Mandant nicht hinreichend über seine Rechte belehrt worden. Dazu käme, dass die Polizisten Passagen zu seinem ohnehin erfundenen Geständnis hinzugedichtet hätten.
    Dass sein Mandant schließlich das gesamte Geständnis widerrufen habe, sei seiner »skurrilen Persönlichkeit« zuzuschreiben. Wer richtig nachforsche, könne in dem Geständnis auch eine Reihe von Dingen bemerken, die nachweislich falsch seien, mithin sei das gesamte Geständnis falsch und es blieben viele Fragezeichen. Auch der psychiatrische Sachverständige irre sich, wenn er die Angaben von S. über seine sexuelle Erregung bei Verhören und in der Haft als Schutzbehauptungen bezeichne.
    Der Verteidiger mahnt schließlich Fehler bei
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