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Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Titel: Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)
Autoren: Claudia Puhlfürst
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erpresster Geständnisse und eigener Phantasien zur Befriedigung seiner masochistischen Anlagen seien. Ja, man habe ihm sogar »Schläge angedroht«.
    Er sei zudem auch nicht belehrt worden und einen Anwalt habe man ihm auch nicht gewährt. Sein Verteidiger sei erst nach 45 Tagen zugelassen worden.
    Der psychiatrische Gutachter, der Egidius S. während des gesamten Prozesses im Gerichtssaal beobachtet, fragt nach. Ob es ihm der Spaß »wert war«, dafür eventuell lebenslang hinter Gitter zu kommen?
    Eben deshalb habe er ja sein Geständnis schließlich widerrufen, entgegnet S., weil er eingesehen habe, dass es das wohl nicht wert sei.
    Und, wie man sich das vorstellen müsse, mit der sexuellen Erregung bei den Verhören, fragt der Gutachter. Ob S. dabei ein erigiertes Glied gehabt habe?
    Nicht die ganze Zeit, antwortet der Angeklagte, aber ab und zu schon. Er stehe total auf Situationen, bei denen er unter Druck gesetzt werde. Dazu kämen die Beamten in Uniform. Das habe ihn zusätzlich erregt.
    Egidius S. ist mit Diskussionen nicht beizukommen. Nur die Tatsachen können beweisen, dass er die Morde begangen hat.
10. Prozesstag: Freitag, 16. Mai 2008
    Schon einen Tag nach den unsäglichen Aussagen des Angeklagten wird der Prozess fortgeführt. Ursprünglich hätte heute der psychiatrische Sachverständige, der Leiter der Forensischen Psychiatrie an der Berliner Charité, das Gutachten über den Geisteszustand von Egidius S. vorstellen sollen. Professor K. ist ein renommierter und erfahrener Sachverständiger. In Aachen erinnert man sich noch gut an ihn. Er war auch in dem Mordprozess gegen die beiden Männer, die im März 2003 das Geschwisterpaar Tom und Sonja entführt und getötet haben, als Gutachter tätig.
    Da S. sich den Tests jedoch komplett verweigert, ist es nicht möglich, zu einer abschließenden Beurteilung zu kommen. Die Aussage des Sachverständigen wird auf einen späteren Termin verschoben.
    Und so gehört dieser Verhandlungstag ganz dem Rechtsmediziner, der die Ergebnisse der fünf Morde verglichen, aufgearbeitet und neu bewertet hat.
    Er sagt aus, dass die Todesursache nicht bei jedem Opfer eindeutig festgestellt werden konnte. Die Leiche von Sabine N., dem fünften Opfer, sei erst ein Jahr nach ihrem Tod und damit bereits fast völlig skelettiert aufgefunden worden. Bei einem solchen Zustand sei es oft nicht mehr möglich, die Todesursache zu erkennen.
    Auch die Leiche von Marion L. war laut Aussagen des Rechtsmediziners in einem solchen Verwesungszustand, dass die Art ihrer Tötung nicht mehr exakt zu bestimmen war. Der nackte Körper habe sich bereits im Zustand der »Grünfäule« befunden und Tierfraß aufgewiesen. Jedoch habe man bei der Obduktion noch geringfügige Anhaltspunkte für Einblutungen an den Halswirbeln gefunden, was darauf schließen lasse, dass die 18-Jährige erwürgt worden sei.
    Die anderen Opfer Marion G., Andrea W. und Angelika S. seien jedoch eindeutig erdrosselt worden. Bei Marion G. habe man zudem Abwehrspuren gefunden. »Die Fesselspuren an den Handgelenken waren sehr ausgeprägt, sie hat sich massiv gewehrt«, stellt der rechtsmedizinische Sachverständige fest. Obwohl sich bei den beiden anderen Opfern nicht solche ausgeprägte Abwehrverletzungen nachweisen lassen, wurden auch sie gefesselt und eindeutig erdrosselt. Beim dritten Opfer, Angelika S., fand man zudem Sperma von Egidius S.
    Der ursprünglich geplante Termin zur Urteilsverkündung Ende Mai muss verschoben werden. Der Verteidiger stellt Beweisantrag auf Beweisantrag, um die Vorwürfe der Anklage und die Zeugenaussagen zu widerlegen. Insgesamt sind es fast 20. Nach zwei weiteren Prozesstagen werden davon nur mehr drei übriggeblieben. Darunter die Aussage des Sachverständigen über die Herkunft der Glassplitter, die auf dem Körper des ersten Opfers gefunden wurden. Das Gericht legt fest, dass hierzu noch einmal ein Experte des Bundeskriminalamtes Stellung nehmen soll.
    Der Angeklagte hat es bis jetzt auf Anraten seines Verteidigers abgelehnt, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen. Noch immer hofft das Gericht auf Einsicht. Eine dreiwöchige Verhandlungspause wird anberaumt.
13. Prozesstag: Donnerstag, 19. Juni 2008
    Dieser 19. Juni ist ein kühler Sommertag , der Himmel ist bewölkt, ab und zu tröpfelt es ein wenig, dann scheint wieder die Sonne. Für den heutigen Verhandlungstag ist vorgesehen, nun endlich das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen über den Geisteszustand von Egidius S. zu
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