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Das Zeichen des fremden Ritters

Das Zeichen des fremden Ritters

Titel: Das Zeichen des fremden Ritters
Autoren: dtv
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seinen Ländereien unterwegs oder für den König auf einem Kriegszug, übernimmt sie die Verantwortung und organisiert im Notfall sogar die Verteidigung, wenn die Burg in seiner Abwesenheit angegriffen wird.
     
    Stadtvogt:
In der Stadt kümmert sich der Stadtvogt, der Stellvertreter des Grafen, um Rechtsprechung und Steuern. Will sich ein Fremder in der Stadt niederlassen, braucht er die Erlaubnis des Stadtvogts.
     
    Leibeigene:
Auf den Ländereien der Burg arbeiten die Bauern als Leibeigene, das heißt als Eigentum des Burgherrn. Sie bewirtschaften die Höfe, die ihm gehören, und müssen dafür eine Pacht bezahlen. Sie brauchen seine Erlaubnis, wenn sie heiraten wollen oder ihre Kinder auf den Gütern eines anderen Burgherrn arbeiten möchten. Vielfältige Abgaben werden von ihnen verlangt, zum Beispiel das »Fastnachtshuhn«, mit dem sie vor der Fastenzeit ihre Leibeigenschaft anerkennen, oder der »Martinszins« im November am Beginn des neuen Wirtschaftsjahres. Er wird oft in Form einer Gans bezahlt, der »Martinsgans«.

|164| Ritter
    Ritter wird man im Mittelalter nicht einfach nur durch adelige Geburt. Eine lange Ausbildung ist nötig, bis ein junger Mann sich schließlich »Ritter« nennen darf.
     
    Page:
Bis zum siebten Lebensjahr werden Ritterkinder von ihrer Mutter erzogen. Danach bleiben die Mädchen weiter bei ihrer Mutter, für die Jungen fängt der Dienst als Page bei ihrem Vater oder einem älteren Bruder an. Sie lernen unter anderem Reiten, Faustkampf und Bogenschießen. Bei einem Burgkaplan lernen sie auch Lesen, Schreiben und Rechnen.
     
    Knappe:
Mit 14   Jahren verlässt der Junge die elterliche Burg, um als Knappe (»Knabe, Knecht«) bei einem anderen Ritter ausgebildet zu werden. Er lernt den Umgang mit Schwert und Lanze, verschiedene Kampftechniken und höfisches Benehmen. Dazu gehört, Damen gegenüber höflich zu sein, tanzen zu können, gute Manieren beim Essen zu haben und Brettspiele wie Schach spielen zu können.
     
    Ritterschlag:
Mit dem 21.   Geburtstag ist es dann endlich so weit. Der Knappe hat sich im Kampf und in seiner Charakterfestigkeit bewährt und nimmt an der feierlichen Zeremonie der Schwertleite teil. Er besucht eine Messe in der Kirche. Seine Waffen werden gesegnet und er bittet Gott um die Kraft, ein christlicher Ritter zu |165| werden. Sein Herr lässt ihn danach niederknien, berührt mit dem Schwert leicht die linke Schulter des Knappen. Nun ist er zum Ritter geschlagen, darf Schwert, Schild und Sporen tragen und bei einem festlichen Turnier gleich seine neue Rüstung tragen, um seine Geschicklichkeit unter Beweis zu stellen.
     
    Ritterrüstung:
Sie muss den ganzen Körper eines Ritters vor den gegnerischen Waffen schützen. Wichtig dabei ist ein Kettenhemd mit Kapuze und Fäustlingen aus bis zu 200   000   Eisenringen. Es wiegt ungefähr 12 bis 15   kg. Darüber zieht der Ritter einen Stoffkittel, den Waffenrock. Als besonderen Schutzgegen Lanzen und Schusswaffen wie Langbogen und Armbrüste legt er dann noch den Brustpanzer aus zusammengenieteten Eisenplatten an und schützt auch Arme und Beine mit entsprechend geformten Eisenplatten. Insgesamt wiegt eine Rüstung bis zu 40   kg.
     
    Helm:
Über die Kapuze des Kettenhemdes wird ein Helm gestülpt, um den Kopf zu schützen. Im 12.   Jahrhundert wird der Topfhelm erfunden, der den ganzen Kopf bedeckt und mit Sehschlitzen und Luftlöchern für die Nase versehen ist. 150   Jahre später hat der Helm ein Visier, das vor das Gesicht geklappt werden kann.
     
    Helmzier:
Seit der Erfindung des Topfhelms wird es nötig, einen Ritter in seiner Rüstung zusätzlich zu kennzeichnen. Trägt er seinen Topfhelm oder klappt das Visier |166| herunter, sieht er aus wie alle anderen Ritter auch. Man kann ihn nicht mehr von seinen Feinden unterscheiden, weil man sein Gesicht nicht sieht. Deshalb wird die Helmzier erfunden, eine Lederkappe, die über den Helm gestülpt wird und das Wappen des Ritters trägt.
     
    Wappen:
Seit dem 12.   Jahrhundert hat jede Ritterfamilie einen eigenen Schlachtruf oder Wahlspruch und ein Wappen, also ein nach festen Regeln gestaltetes Bild als Zeichen für eine bestimmte Familie. Es ist auf Helmzier und Waffenrock, auf Fahne, Schild und Pferdedecke zu sehen. Bestimmte Farben werden in verschiedenen Anordnungen immer wieder benutzt und mit Bildern wie Lilie, Rose, Adler, Löwe, Leopard, Schwan oder Bär ergänzt.
     
    Herold:
Ein Herold im Dienst eines Ritters muss die Wappen unterscheiden
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