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Das Zauberer Handbuch

Das Zauberer Handbuch

Titel: Das Zauberer Handbuch
Autoren: Michael Peinkofer
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Schreiben, dass auch diese nicht ausreichen wird, sollte man möglichst früh mit dem zuständigen Lektor sprechen und die Karten offen auf den Tisch legen – ihr könnt davon ausgehen, dass man dort die gängigsten Ausreden (unangefochten auf Platz 1 steht übrigens der totale Festplattencrash) ohnehin bereits kennt.
    Wer seine Termine einhält, empfiehlt sich dem Verlag als verlässlicher Partner, und man wird eher bereit sein, ihm einen neuen Vertrag zu geben als einem notorischen Terminjongleur. Klingt erzkonservativ und auch ein bisschen langweilig, ich weiß. Aber es ist gleichzeitig auch ein Aspekt, mit dem ihr wirklich punkten könnt. Um im Jargon zu bleiben: Lasst nicht zu, dass die Lektoren in euch einen Formwandler sehen, der seine Gestalt mal so, mal so verändert, sondern empfehlt euch unzweifelhaft als Held eurer Geschichte.

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Spezialfall Auftragsarbeit
    Gelegentlich kommt es vor, dass Agenturen oder Verlage einen Roman aufgrund der Thematik o.ä. zwar nicht annehmen können oder wollen, jedoch das Potenzial des Autors erkennen und mit ihm an der Entwicklung einer neuen Geschichte arbeiten wollen. Dass das gar nicht so selten ist, davon zeugen die vielen Mails, die mich ganz speziell zu diesem Thema erreichen. Die Haltungen der Verfasser gehen dabei weit auseinander – die einen sehen es als kleinen Affront, dass ihr Werk abgelehnt wurde und man lieber etwas anderes von ihnen geschrieben haben möchte, andere sorgen sich um das Urheberrecht (s. betreffendes Kapitel), wieder andere fragen, ob sie zusagen oder es lieber weiter mit ihrem ursprünglichen Manuskript versuchen sollen.
    Die Antwort, die ich in solchen Fällen gebe, ist eindeutig: Unbedingt zugreifen!
    Bedenkt, dass weder Agenten noch Lektoren euch so ein Angebot machen müssten. Beide werden täglich von unverlangt eingesandten Manuskripten überschüttet, aus dieser Masse herausgepickt zu werden, ist also an sich schon eine Leistung. Natürlich ist es am schönsten, wenn das Manuskript, das man eingeschickt hat, vom Fleck weg gekauft wird – aber es ist auch ziemlich selten. Ein Angebot zur Zusammenarbeit ist insofern das Zweitbeste, das einem passieren kann, zumal es einem hilft, einen Fuß in die Tür zu bekommen und Leute in Agenturen und Ver­lagen kennenzulernen. Nicht wenige heute sehr erfolgreiche Autoren haben ihren ersten Job durch eine solche »Auftragsarbeit« bekommen – Romane zu aktuellen Themen oder bereits bestehenden Serien. Vielleicht ist das nicht der künstlerisch erfüllendste, freigeistigste Weg, um seine schriftstellerische Karriere zu starten, dafür ist er aber umso Erfolg versprechender. Denn ein Autor, der sich bei einem solchen Projekt bewährt und seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellt, hat gute Chancen, als nächstes oder übernächstes Buch ein eigenes Projekt realisieren zu dürfen – und schon ist man »drin«, auch wenn man vorher noch keinerlei Verbindung zur Branche hatte.
    Ein gewisses Maß an Pragmatismus kann also bisweilen ganz nützlich sein, jedoch sollte man immer nur so weit gehen, wie man es sich selbst gegenüber verantworten kann. Wenn es etwas gibt, das ihr, aus welchen Gründen auch immer, absolut nicht tun oder schreiben wollt, dann solltet ihr das auch nicht, denn der Leser würde es in jedem Fall merken. Das Geheimnis hinter einem erfolgreichen (Fantasy-)Roman ist letztlich immer, dass beide, Autor und Leser, mit Freude bei der Sache sind.

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Steuern? Steuern!
    Kommen wir nun zu dem Thema, vor dem es den meisten Autoren einfach nur graut. Wie könnte es auch anders sein, prallen hier doch zwei Welten zusammen, die unterschiedlicher kaum sein könnten: Auf der einen Seite wir Autoren mit unserem nach größtmöglicher Freiheit und kreativer Selbstverwirklichung strebenden Geist – auf der anderen das deutsche Steuerrecht. Trotzdem bleibt, will man als professioneller Autor arbeiten, nichts anderes übrig, als sich zumindest ein klein wenig damit auseinanderzusetzen.
    Die gute Nachricht ist, dass sich der Aufwand in Grenzen hält. Autoren gehören, ebenso wie etwa freie Journalisten oder selbstständige Architekten, zur Kategorie der Freiberufler. Das bedeutet, dass keine Gewerbeanmeldung nötig ist, sondern lediglich ein »Fragebogen zur steuer­lichen Erfassung«, der beim zuständigen Finanzamt erhältlich ist. Und ihr braucht auch keine speziellen Vorgaben darüber zu beachten, wo ihr euren Beruf ausüben dürft und wo nicht – der Autorenschreibtisch darf also ruhig
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